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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Ausgangslage Die Situation ist für Arbeitnehmer natürlich sehr ärgerlich. Man hat vom Chef seinen Urlaub genehmigt bekommen und sich schon darauf gefreut. Dann wird man kurz vorher krank und kann den Urlaub letztlich doch nicht antreten. Stellt sich die Frage, wann der Urlaub in einem solchen Fall nachgeholt werden darf. Urlaubsanspruch entfällt nicht Dass man den Urlaub krankheitsbedingt nicht antreten konnte, bedeutet zunächst einmal nicht, dass der Urlaubsanspruch entfällt. Der bleibt natürlich weiterhin bestehen. Der entsprechende Termin, den man vom Arbeitgeber genehmigt bekommen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 245/19 entschieden, dass der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 47/22 vom 20.12.2022 ergibt sich: Der als schwerbehinderter Mensch anerkannte Kläger ist bei der beklagten Flughafengesellschaft als Frachtfahrer im ... weiter lesen
• In der Bemessung der Arbeitsvergütung sind die Parteien frei. Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber die Vergütung, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. • Besteht Tarifbindung oder wendet der Arbeitgeber den Tarifvertrag freiwillig an, muss mindestens die im Tarifvertrag festgesetzte Vergütung bezahlt werden. Soweit kein Tarifvertrag Anwendung findet, kommt unzulässiger Lohnwucher in Betracht, wenn der Tariflohn um mehr als ein Drittel unterschritten wird. Der Arbeitgeber muss dann die Differenz zum üblichen Lohn nachzahlen. • Der Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des ... weiter lesen
Schlechte Neuigkeiten für Schwarzarbeiter. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig bestätigt und Verträge über Schwarzarbeit als unwirksam eingestuft. „Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität“ so der Vorsitzende Richter aus Karlsruhe (BGH, Urt. v. 10. April 2014, Az.: VII ZR 241/13). Dass ein Vertrag über die Erledigung von Arbeiten ohne Leistung von Sozialabgaben gegen ein Verbotsgesetz verstößt, ist seit längerer Zeit bekannt. Dieses Urteil verneint nun erstmals nicht nur den Anspruch auf Lohn, sondern auch den Anspruch auf etwaigen Ersatz der geleisteten Arbeit. Ausschlaggebend ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Sind Arbeitnehmer über ein halbes Jahr bei einem Arbeitgeber tätig, der regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. In diesem Fall brauchen Arbeitgeber einen speziellen, gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Als solcher kommt auch ein betriebsbedingter Grund, wie z. B. eine Stellenstreichung, in Betracht. Dann muss sich der Arbeitgeber aber auch sicher sein, dass er die Stelle nicht wieder besetzen will und den Arbeitnehmer somit wirklich nicht mehr benötigt. Ist er sich dagegen noch nicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers: Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden. Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant: Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 07.07.2020 zum Aktenzeichen 9 AZR 401/19 zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einer im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin bei seither ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 20/2020 vom 07.07.2020 ergibt sich: Die bei der Beklagten beschäftigte Klägerin ist seit ihrer Erkrankung im Verlauf des Jahres 2017 durchgehend arbeitsunfähig. Von ihrem Urlaub für das Jahr 2017 nahm ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Arbeitnehmer oder Bewerber, die an einer chronischen Krankheit leiden, stehen häufig vor der Frage, ob sie den Arbeitgeber darüber informieren sollten oder nicht. Wie sind Arbeitnehmer mit Diabetes, Herz-Kreislauf- oder sonstigen Erkrankungen vor Kündigungen geschützt? Dürfen chronisch kranke Bewerber den Arbeitgeber anlügen? Lügen bei entsprechender Frage des Arbeitgebers erlaubt: Chronisch Kranke müssen dem Arbeitgeber ihre Erkrankung nicht mitteilen. Fragt der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch allgemein nach einer solchen ... weiter lesen
Bei dem Opel-Werk in Bochum sollen Kündigungen infolge des geplanten Personalabbaus durchgezogen werden. Was Arbeitnehmer wissen müssen. Teil 1 eines Beitrags von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen zu der geplanten Standortschließung in Bochum. Ausgangslage: Opel will die geplante Schließung des Werks in Bochum und die damit einhergehenden Kündigungen der dort Beschäftigten durchziehen. Laut aktueller Pressemeldungen (unter anderem Focus-online vom 16.5.2014) muss allein für den Personalabbau eine halbe Milliarde Euro aufgebracht werden. Das wären 160.000 € pro wegfallendem Arbeitsplatz. Neben Abfindungszahlungen sind auch Transfergesellschaften ... weiter lesen
Erfurt (jur). Wollen Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin nach einer Fortbildung an sich binden, müssen sie eine Rückzahlungsklausel wasserdicht formulieren. So muss die Rückzahlung auf jeden Fall ausgeschlossen sein, wenn die Arbeitnehmerin unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 3. Mai 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 9 AZR 260/21). Danach ist andernfalls die gesamte Rückzahlungsklausel unwirksam – auch dann, wenn der Fehler mit dem konkreten Sachverhalt gar nichts zu tun hat. Damit gab das BAG einer Altenpflegerin recht, die früher in einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aufhebungsvertrag in der Regel nachteilig für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben in aller Regel mehr Nachteile als Vorteile von einem Aufhebungsvertrag. Selbst wenn der Arbeitgeber einen noch so sehr drängt und vielleicht auch eine vermeintlich hohe Abfindungssumme bietet, sollten Arbeitnehmer unbedingt rechtlichen Rat einholen, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Von der Abfindung bleibt nämlich z. B. nur ein Teil übrig, wenn im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt. Die Gefahr ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast ein aktuelles Video mit der Frage überschrieben, ob sich Arbeitnehmer schlecht fühlen müssen, wenn sie ihren Arbeitgeber verklagen. Hast du den Eindruck, dass Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage ein schlechtes Gewissen haben? Fachanwalt Arbeitsrecht: Die Frage ist natürlich etwas provokant formuliert und mir so auch noch nicht konkret gestellt worden. Ich erlebe aber immer wieder bei Mandanten auf Arbeitnehmerseite, dass eine Unsicherheit darüber besteht, ob es jetzt wirklich richtig oder ... weiter lesen