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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Keine Verpflichtung für Arbeitnehmer zur Auskunft Zunächst einmal sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber die konkrete Ursache der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Landläufig wird hier Krankheit gern mit der Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt. Präzise ist es aber, in diesem Zusammenhang von der Arbeitsunfähigkeit zu sprechen, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht dazu in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Welche Ursachen das im Einzelnen hat, muss er aber nicht offenlegen. Drohende ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Empfiehlt sich eine Kündigungsschutzklage auch dann, wenn es einen Sozialplan gibt? In dem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.7.2009, 1 AZR 566/08) jüngst entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Zahlung einer höheren Sozialplanabfindung verklagt. Hintergrund war, dass dem Arbeitnehmer nach den Kriterien des Sozialplanes eine wesentlich höhere Abfindung zugestanden hätte. In dem Sozialplan war aber ein für alle Arbeitnehmer unabhängig von Lebensalter, Betriebszugehörigkeit usw. geltender Höchstbetrag vereinbart worden. Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Höchstbegrenzung als ... weiter lesen
In einem gerichtlichen Vergleich oder in einem Aufhebungsvertrag ist gerade bei Führungskräften die Regelung des Zeugnis ein sehr wichtiger Bestandteil. Wie eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (Beschluss vom 14.02.2017, 9 AZB 49/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichtes (Beschluss vom 17.11.2016 - 8 Ta 456/16) zeigen, helfen die besten Formulierungen nichts, wenn diese letztendlich nicht durchsetzbar sind. Bei der Formulierung eines Vergleichs muss eben immer auch darauf geachtet werden, dass dieser, wird der Vergleich nicht eingehalten, auch durchsetzbar ist. Durchsetzbar heißt vollstreckbar. Um vollstreckbar zu sein ist es wichtig, dass ein Vergleich so formuliert ist, dass ... weiter lesen
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hat soeben eine weitere Entscheidung zur Betriebsrentenanpassung getroffen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 3 AZR 729/13. Der Kläger bezieht seit dem 1. August 2008 von der Beklagten eine Betriebsrente. Die Beklagte ist in einen Konzern eingebunden; sie erbringt Dienstleistungen sowohl für externe Kunden als auch für andere Konzerngesellschaften und nimmt Verwaltungsaufgaben für ihre Muttergesellschaft wahr. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen und Berlin Nach einem Spiegel-Bericht vom 28.11.2011 schätzen Arbeitnehmervertreter, dass von den etwa 9000 befristeten Aushilfen bei Amazon etwa die Hälfte zum festen Stamm gehört und jedes Jahr wieder befristet eingestellt werden. In den Amazon-Standorten in Werne, Bad Hersfeld, Rheinberg und Leipzig sollen – so der Spiegel in dem Bericht vom 28.11.2011 – in vielen Fällen dieselben Mitarbeiter wiederholt nur für das Weihnachtsgeschäft befristet eingestellt worden sein. Ist dies aus arbeitsrechtlicher Sicht rechtens? Verstößt Amazon mit dieser Praxis nicht gegen ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz hat, kann der Arbeitgeber auch bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers nicht ohne weiteres kündigen. Neben weiteren anderen Voraussetzungen, die der Arbeitgeber einhalten muss ist regelmäßig auch eine Interessenabwägung notwendig. Hierbei spielt eine Rolle, inwieweit dem Arbeitgeber die Beeinträchtigung betrieblicher Interessen zumutbar ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber, der die Erkrankung selbst verursacht hat oder jedenfalls entscheidend dazu beigetragen hat, eine größere ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt Datenverarbeitung. Nach dem Tarifvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit - zumindest im Jahresdurchschnitt - 37,5 Stunden. Seit einiger Zeit schließt die Arbeitgeberin mit Arbeitnehmern sog. AT-Verträge ab, in denen es heißt, die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit richte sich nach dem Tarifvertrag, die Arbeitnehmer verpflichteten sich, im Bedarfsfall Überstunden zu leisten, eine maschinelle Zeiterfassung finde nicht statt. Der Betriebsrat hat von der Arbeitgeberin bezüglich der "AT-Mitarbeiter" eine monatlich zu erteilende Auskunft über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Über- und Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und außerdem die Vorlage der Aufzeichnungen ... weiter lesen
(Stuttgart) Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der ... weiter lesen
Ein Arbeitszeugnis muss nach der Rechtsprechung die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wahrheitsgemäß darstellen, aber gleichzeitig auch wohlwollend sein. Dies hat dazu geführt, dass selbst eher schlechte Bewertungen sich für den juristischen Laien positiv anhören. Gute bis sehr gute Noten lassen sich erst durch entsprechend viele Superlative, Adjektive und Übertreibungen erreichen. Wenn aber jemand mit einem nach diesem Maßstab eher mittelmäßigen Arbeitszeugnis zu mir kommt und ich den Arbeitgeber auf eine bessere Fassung verklagen muss, stellt sich meist ein Beweisproblem. Denn es geht oft nicht nur darum, dass bestimmte Tätigkeiten oder Kenntnisse nicht erwähnt ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 09.11.2021 zum Aktenzeichen 9 Ca 163/21 die Kündigungsschutzklage eines Lehrers an einer staatlichen Berufsschule gegen seine Kündigung wegen Leugnens der Corona -Pandemie und Nichtbefolgung pandemiebedingter Schutzvorschriften zurückgewiesen; die Kündigung ist rechtmäßig. Aus der Pressemitteilung des ArbG Darmstadt vom 30.11.2021 ergibt sich: Sachverhalt: Der Kläger ist 64 Jahre alt und seit 2006 Berufsschullehrer in Groß-Gerau im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Im November 2020 mahnte das staatliche Schulamt den Kläger unter anderem deshalb ab, weil er selbst den ... weiter lesen
Kassel (jur). Wenn Arbeitslose einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beanspruchen wollen, müssen sie ihre Tätigkeit rechtzeitig aufnehmen. Vorbereitungen am Stichtag reichen nur aus, wenn sie einen erheblichen zeitlichen Umfang haben, urteilte am 9. Juni 2017 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 13/16 R). Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, können hierfür einen Zuschuss bekommen. Faktisch müssen sie dafür allerdings auf einen Teil ihres Arbeitslosengeldes verzichten. Denn die neue Tätigkeit muss zu einem Zeitpunkt aufgenommen werden, an dem noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Im Streitfall eines ... weiter lesen