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Nachfolgend finden Sie Arbeitsrecht Ratgeber aus Wuppertal
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Wissenschaftliches Personal ist oft nur befristet angestellt. Einschlägig ist hier das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das in § 2 Abs. 1 eine befristete Anstellung bis zu neun Jahren erlaubt. Der Zeitraum kann sogar noch verlängert werden kann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährige Kinder hat. In dieser Zeit sollen die Arbeitnehmer ihre Habilitationsschrift schreiben, also Befähigung erwerben können, um dann später selbst Hochschullehrer zu werden. § 2 Abs. 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erlaubt eine befristete Anstellung aber auch, wenn eine sog. Drittmittelfinanzierung vorliegt, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und ... weiter lesen
Nicht nur das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsstellung der Leiharbeitnehmer verbessert, sondern auch der Europäische Gerichtshof. In seiner Entscheidung vom 21.10.2010, AZ C 242/09 urteilte er, dass der Erwerber des Entleiherbetriebs Arbeitgeber auch der dort befindlichen Leiharbeitnehmer wird und verpflichtet ist, diese zu den gleichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. In dem entschiedenen Fall hatte sich die internationale Brauereigruppe Heineken so organisiert, dass sämtliche Arbeitnehmer bei der Personalservicegesellschaft Heineken Nederlands Beheer BV beschäftigt waren. Diese verlieh die Arbeitgeber an die verschiedenen konzerneigenen Betriebsgesellschaften. Herr Roest war dort seit 1985 angestellt und ... weiter lesen
Es dürfte allgemein bekannt sein: Wer sich im Ton vergreift, wird gekündigt. Und dies oft zu Recht. Aber nicht immer. Das LAG Schleswig-Holstein hat jetzt eine Kündigung als unwirksam erklärt, die darauf gestützt war, dass ein LKW-Fahrer zu einem Vertreter des Kunden sagte: „Ich liefere hier seit Jahren, und jetzt geh aus dem Weg, du Arsch". In dem Streit soll er den Gesprächspartner noch weitere fünf Mal als „Arschloch" beleidigt haben. Anlass des Streits war, dass die Deckenhöhe der Anlieferung sehr niedrig war, so dass zwischen LKW und De-cke nur wenig Platz war. Nicht aufgeklärt werden konnte, ob beim Rangieren Deckenteile und Rohre beschädigt wurden. Ein Mitarbeiter ... weiter lesen
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Zugang einer Kündigung beweisen. Am Besten lässt er sich den Erhalt vom Arbeitnehmer selbst auf einer Kopie quittieren. Eine verbreitete Alternative hierzu der Einwurf in den Briefkasten durch einen Boten. Es gibt aber auch ungewöhnliche Wege, eine Kündigung zuzustellen. Einen solchen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.06.2011, AZ 6 AZR 687/09 abgesegnet. Die Arbeitnehmerin verließ am 31.01.2008 nach einem Konflikt ihren Arbeitsplatz. Die Arbeitgeberin fertigte noch am gleichen Tag die Kündigung aus, die zum 29.02.2008 wirken sollte. Hierfür war allerdings erforderlich, dass die Arbeitnehmerin diese Kündigung noch an diesem ... weiter lesen
Lebenspartner von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, denen eine Versorgungszusage entsprechend den Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes gewährt wurde, steht eine Hinterbliebenenrente zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 15.09.2009, AZ 3 AZR 294/09 entschieden. Ein Arzt war als Geschäftsführer für eine Körperschaft öffentlichen Rechts tätig. Der Dienstvertrag war als Arbeitsvertrag ausgestaltet, es wurde jedoch an vielen Stellen auf die für Bundesbeamte geltenden Bestimmungen verwiesen, so auch bezüglich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Vor seinem 65. Lebensjahr ging er eine Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann ein. Die Arbeitgeberin weigerte sich zu ... weiter lesen
Sind Sie Arbeitnehmer und werden erfolgsabhängig, etwa nach erfolgten Verkäufen, bezahlt? Oder sind Sie Arbeitgeber und zahlen eine solche Vergütung? Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es auch zulässig ist, gar kein Festgehalt mehr zu bezahlen oder aber die Vertriebsstruktur zu ändern? Dann wird Sie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2012, 8 AZR 242/11, interessieren. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Angestellten einer Versicherung, der in den Jahren 1999 bis 2005 aufgrund seiner guten Verkäufe eine Vergütung von ca. EUR 300.000,00 jährlich erzielte, wobei nur ein kleiner Teil von ca. EUR 1.800,00 brutto monatlich Festgehalt war. Im Jahr 2005 wurde dann der ... weiter lesen
Die Erben können nach dem Tod des Arbeitnehmers die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs verlangen - Vorabentscheidung des EuGH vom 12.06.2014, C - 183/13, Sache Bollacke / K + K Der Europäische Gerichtshof hat bereits in der aufsehendenerregenden Entscheidung Schultz-Hoff (C 350-06) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht auf den Kopf gestellt. Hierüber habe ich an anderer Stelle bereits berichtet. Diese Entwicklung setzt sich in der neuen Entscheidung vom 12.06.2014 zur Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers fort. Der Fall zur Urlaubsabgeltung In dem entschiedenen Fall klagte die Witwe eines verstorbenen Arbeitnehmers gegen seine ehemalige ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen von Führungskräften oder außertariflichen Angestellten ist keine konkrete Arbeitszeit vereinbart. Die Arbeitsvertragsparteien gehen stillschweigend davon aus, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin ohnehin weit mehr als 40 Stunden pro Woche für das Unternehmen tätig sein wird. Aber ist es auch denkbar, dass die Arbeit nur in wenigen Stunden erledigt wird, so dass der Arbeitsplatz zur Halbtagsstelle mutiert? Dieser Auffassung war eine Referentin „Gas Market Analytics“, die bei einem Energieunternehmen für fast EUR 8.000,00 brutto monatlich als außertarifliche Angestellte beschäftigt war. In ihrem Arbeitsvertrag war in Bezug auf die ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen
Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist. Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen
Wenn ein sog. Betriebsübergang vorliegt, also ein Betrieb von einem anderen Unternehmer übernommen wird, gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch vom alten auf den neuen Inhaber über. Dies ist auch möglich bei dem Übergang eines Betriebsteils. Dass man hierbei aber genau auf die Details achten muss, macht das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.01.2012, AZ 17 Sa 61/11 deutlich. In diesem Fall ging es um einen Betrieb, der umfassende Sicherheitsdienstleistungen für einen großen Betrieb erbrachte, nämlich Betriebsschutz- und Objektleitung, Sicherheitsleitstelle, Besucherempfang, Ausweismanagement, Parkplatzverwaltung, Schließsysteme, vorbeugender Brandschutz, ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 13.11.2012, 9 AZR 259/11, hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer weiter gestärkt. Diese sind gemäß § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) berechtigt, eine Verringerung ihrer Arbeitszeit zu verlangen, wenn ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt. In dem entschiedenen Fall ging es um einen Mitarbeiter, der an einem Flughafen im Jahresdurchschnitt mit 936 Arbeitsstunden, die sind 18 Stunden pro Woche, tätig war. Sein Aufgabenbereich war hierbei sehr weit gefasst und umfasste die Betreuung der Fluggäste, Hilfe beim Einchecken, der ... weiter lesen