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Experten-Ratgeber
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Die Firma Universal Music GmbH lässt derzeit, vertreten durch die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel "Wir Sind Am Leben" der Künstlergrupep Rosenstolz verfolgen. Der Musiktitel wird als Datei über P2P (Peer To Peer) - Internettauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Musiktitel auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen Titel zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß §19a UrhG. Deshalb fordert die ... weiter lesen
Das Internet ist transparent und bietet deshalb eine große Angriffsfläche für Abmahnungen jeder Art. Mittlerweile gibt es eine weit verbreitete Abmahnpraxis, wobei massenhaft Anschreiben an Online-Händler oder auch Private (im Bereich des Urhebergesetzes) versendet werden, um unter anderem hohe Abmahnkosten geltend zu machen. Nunmehr hat sich das Parlament mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Die Fraktion der SPD im Bundestag verlangt von der Bundesregierung Auskunft über den Kenntnisstand bezüglich der Abmahnpraxis und des Abmahnmissbrauchs im Online-Handel. Es wird nach Alternativen, der Deckelung der Abmahnbeträge sowie der Einstellung zur Praxis des Fliegenden Gerichtsstands gefragt. ... weiter lesen
Insbesondere Hersteller von Elektrogeräten sollten darauf achten, dass sie auch bei Werbung auf Amazon-Marketplace ihren Kennzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen. Auf Amazon-Marketplace waren mehrere Anzeigen über Fernseher veröffentlicht worden. Darin fehlte vor allem die Angabe der Energieeffizienzklasse und zum Verbrauch der Geräte. Die betreffenden Anzeigen wurden teilweise von Amazon selbst, als auch vom Hersteller in dessen Namen geschaltet. Daraufhin bekam Amazon Ärger mit Verbraucherschützern, die das Unternehmen schließlich verklagten. Das Oberlandesgericht Köln fällte ein salomonisches Urteil. Es entschied am 20.12.2013 - Az. 6 U 56/13, dass Amazon ... weiter lesen
200 Euro Schadensersatz pro unerlaubter Textkopie im Internet AG Hamburg, Urteil v. 23. Januar 2015 – 35a C 46/14 Dass das Kopieren von fremden Texten und deren unerlaubte Veröffentlichung ohne die Einwilligung des Urhebers auf der eigenen Website verboten ist, ist hinreichend bekannt. Aber was kostet dieser Urheberrechtsverstoß? Pro Text seien 200 Euro angemessen, so das AG Hamburg, das sich dabei auf den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) bezieht. Auf der Internetseite www.dr-bahr.com sind regelmäßig Rechts-News zu finden, geschrieben vom Portalbetreiber und Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr. Als Urheber dieser Online-Texte hatte er die Nutzungsrechte unter anderem an den Zusammenfassungen der ... weiter lesen
Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe im Auftrag des FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH wegen Verkaufes von Tickets zu einem Ed Sheeran Konzert Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH, welche Veranstalter von Musik-Events ist. Kürzlich richtete sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu einem Konzert des Popstars Ed Sheeran verkauft haben soll. Beim Kauf von Konzerttickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der FKP Scorpio GmbH. Dem Abgemahnten wird nunmehr vorgeworfen, Eintrittskarten ... weiter lesen
Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen des Titels "Cold Breeze Tease" Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickte nun erneut eine Abmahnung im Auftrag der MG Premium Ltd. Die MG Premium Ltd. veröffentlicht Filme, Musik und Computerprogramme- oder spiele. Anlass der Schreiben sind Rechtsverletzungen der MG Premium Ltd. an dem gegenständlichem Titel "Cold Breeze Tease", welcher von dem von der Abmahnung Betroffenen in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Auch der ... weiter lesen
Schlechte Karten für Ärzte & Co.: BGH bestätigt Bewertungsportal-Rechtsprechungen gleich doppelt BGH, Urteil v. 1. Juli 2014 – VI ZR 345/13 BGH, Urteil v. 23. September 2014 – VI ZR 358/13 Der BGH hat hinsichtlich möglicher (zivilrechtlicher) Auskunfts- bzw. Löschungsansprüche für Ärzte gegen Betreiber von Bewertungsportalen im Sinne mehrerer bisheriger Rechtsprechungen entschieden. Das Ergebnis der beiden Urteile: Die Portalbetreiber sind zur Auskunft grundsätzlich nicht und zur Löschung nur dann verpflichtet, wenn es sich bei der Bewertung um Schmähkritik oder unwahre Behauptungen handelt. Bereits Anfang Dezember 2013 hatte das LG Kiel (5 O ... weiter lesen
Die bisher sehr umstrittene Frage, ob im Rahmen der geltenden Impressumspflicht der Webseiten-Betreiber auch eine Telefonnummer angeben muss, wurde vom EuGH bewertet und beantwortet. Mehrere Gerichte haben in der Vergangenheit eine solche Pflicht bestätigt und von den Webseiten-Betreiber verlangt eine Telefonnummer anzugeben oder die Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten zu gewährleisten. (so. LG Bamberg, Urt. v. 23.11.2012 - Az.: 1 HK O 29/12). Bewertet wurde der Sachverhalt unter Maßgabe des Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG sowie des darauf basierenden § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien ... weiter lesen
Die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte beschäftigt sich derzeit mit Urheberrechtsverletzungen des Albums „My Cassette Player" der Künstlerin Lena im Auftrag der Universal Music GmbH. Das Debütalbum der Grand-Prix-Gewinnerin Lena Meyer-Landrut wird über Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie Torrent zum illegalen Download bereit gestellt. Torrent-User, die dieses Album herunterladen, begehen eine Urheberrechtsverletzung nach § 19a UrhG, weil sie durch ihren Download gleichzeitig auch anderen Mitgliedern das Album zur Verfügung stellen und sich damit der öffentlichen Zugänglichmachung eines lizensierten und geschützten Produkts schuldig machen. Der Abmahnung, die die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet, liegt ... weiter lesen
Mit einem heute den Beteiligten in vollständiger Form bekannt gegebenem Urteil vom 11. November 2015 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der von Google betriebene Email-Dienst "Gmail" ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist und deswegen von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss. Vorausgegangen waren Bescheide vom 2. Juli 2012 und vom 22. Dezember 2014, mit denen die Bundesnetzagentur Google unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Anmeldung aufgefordert hatte. Hiergegen hatte Google Inc. geklagt, hauptsächlich mit der Begründung, sie kontrolliere bei Emails die technische Signalübertragung über das offene Internet ... weiter lesen
I. Ausgangsfall Ein Käufer hatte von einem gewerblichen Verkäufer bei ebay einen Monitor gekauft und bezahlt. Nach Erhalt des Monitors hatte der Käufer von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und den Monitor zurückgesandt. Dieser war allerdings bei Eingang beim Verkäufer beschädigt, weshalb der Verkäufer den Kaufpreis nicht erstattete. Darauf gab der Käufer folgende Bewertung ab: „Finger weg!!Hat seine Ware zurückerhalten, ich aber nie mein Geld!!!!". Der Verkäufer stellte daraufhin die Antwort ein: „Fahrlässigkeit beschädigtes LCD bitte alles lesen auf unserer mich Seite Anfang". Der Verkäufer mahnte danach den Käufer ab und ... weiter lesen
Frankenthal (jur). Wer zu einer Online-Bewertung Tatsachenbehauptungen abgibt, muss diese auch beweisen können. Andernfalls können betroffene Unternehmen die Löschung verlangen, wie das Landgericht Frankenthal in einem am Montag, 31. Juli 2023, bekanntgegebenen Urteil zu einem Möbeltransport entschied (Az.: 6 O 18/23). Anlässlich seines Umzugs hatte ein Mann aus Mannheim ein Unternehmen aus dem benachbarten Ludwigshafen mit den notwendigen Transporten beauftragt. Auf einer Bewertungsplattform im Internet gab er dem Unternehmen wenig später nur einen von fünf möglichen Sternen. Zur Begründung behauptete er unter anderem, dass ein Möbelstück beim Transport beschädigt worden sei und sich niemand darum gekümmert habe, den Schaden ... weiter lesen