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Das Landgericht Berlin hat im April 2012 abschließend über einen interessanten Fall entschieden, in dem ein anonymer Nutzer auf Google Maps einen Erfahrungsbericht über einen Arzt veröffentlicht hat, der wenig schmeichelhaft war. Der Wortlaut war folgendermaßen: "Vorsicht!!!!!!!!!!! der Fuscher!!!! schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten: seit dieser "Behandlung" kann ich nicht mehr anziehen, was ich will, ich muss genau überlegen womit ich was abdecken kann. Meine Arme, Mein Po- alles mit Dellen überseht und hängt unvorstellbar hässlich ab. Was ich schon investiert habe in Korrekturoperationen-> nichts hilft mehr! Seid vorsichtig! Seid gewarnt!!! Er ist furchtbar!" ... weiter lesen
Aktuell mahnen die Kanzleien Sasse & Partner, WeSaveYourCopyrights und Negele, Zimmer, Greuter, Beller erneut intensiv im Namen der Musik- und Filmindustrie ab. Die Abmahnungen sind dringend ernst zunehmen. Die abmahnenden Rechteinhaber können ihre angezeigten Unterlassungsansprüche bei Fristablauf per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht gegen den abgemahnten Anschlussinhaber durchsetzen. Zur Vermeidung der erheblichen Kosten auslösenden einstweiligen Verfügung ist daher ratsam, den geltend gemachten Unterlassungsanspruch fristgerecht prüfen zu lassen und ggf. durch Abgabe einer Unterlassungserklärung zu erfüllen. Dabei sollten man auf den Wortlaut der ... weiter lesen
Fragen Sie sich auch, wie Sie Ihre Kaufentscheidungen treffen, wenn Sie im Internet einkaufen? Lassen Sie sich immer nur vom Preis leiten? Über das Verbraucherverhalten im Internet. Mit dem Aufkommen des Internets und der Möglichkeit, online zu handeln, haben viele Menschen begonnen, über dieses Medium einzukaufen. Wie in der realen Welt lassen sich Internetnutzer auch im Web bei ihren Kaufentscheidungen von bestimmten Bedingungen, psychologischen Faktoren und individuellen Eigenschaften leiten. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass Werbung in der modernen Welt Menschen effektiv manipulieren und die Vorteile eines Produkts hervorheben kann, während die Nachteile heruntergespielt werden. Im ... weiter lesen
Der Kläger ist Zahnarzt. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Portal zur Arztsuche und -bewertung. Dort können Interessierte Informationen über Ärzte aufrufen. Registrierten Nutzern bietet das Portal zudem die Möglichkeit, die Tätigkeit von Ärzten zu bewerten. Die Bewertung, die der jeweilige Nutzer ohne Angabe seines Klarnamens abgeben kann, erfolgt dabei anhand einer sich an Schulnoten orientierenden Skala für insgesamt fünf vorformulierte Kategorien, namentlich "Behandlung", "Aufklärung", "Vertrauensverhältnis", "genommene Zeit" und "Freundlichkeit". Ferner besteht die Möglichkeit zu ... weiter lesen
200 Euro Schadensersatz pro unerlaubter Textkopie im Internet AG Hamburg, Urteil v. 23. Januar 2015 – 35a C 46/14 Dass das Kopieren von fremden Texten und deren unerlaubte Veröffentlichung ohne die Einwilligung des Urhebers auf der eigenen Website verboten ist, ist hinreichend bekannt. Aber was kostet dieser Urheberrechtsverstoß? Pro Text seien 200 Euro angemessen, so das AG Hamburg, das sich dabei auf den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) bezieht. Auf der Internetseite www.dr-bahr.com sind regelmäßig Rechts-News zu finden, geschrieben vom Portalbetreiber und Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr. Als Urheber dieser Online-Texte hatte er die Nutzungsrechte unter anderem an den Zusammenfassungen der ... weiter lesen
München (jur). Eine ursprünglich erteilte Einwilligung in den Erhalt von E-Mail-Werbung in Form eines Newsletters muss nicht immer und ewig gelten. Hat der Abonnent eines Golf-Newsletters seit vier Jahren seinen Account bei dem Anbieter nicht mehr genutzt und auch keine E-Mails mehr erhalten, ist bei einer erneuten Newsletter-Zusendung hierfür eine erneute Einwilligung des Empfängers nötig, entschied das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 14. Februar 2023 (Az.: 161 C 12736/22). Der Kläger war Mitglied eines Golf-Clubs. Er abonnierte am 11. August 2015 den kostenlosen Newsletter der golf.de-Internetseite. Dieser umfasste Informationen zum Golfsport wie etwa zur Ausrüstung oder auch zu ... weiter lesen
Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen des Titels "Cold Breeze Tease" Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickte nun erneut eine Abmahnung im Auftrag der MG Premium Ltd. Die MG Premium Ltd. veröffentlicht Filme, Musik und Computerprogramme- oder spiele. Anlass der Schreiben sind Rechtsverletzungen der MG Premium Ltd. an dem gegenständlichem Titel "Cold Breeze Tease", welcher von dem von der Abmahnung Betroffenen in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Auch der ... weiter lesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 25.10.2018 zum Aktenzeichen 11 O 9597/16, dass ein Mann keinen Schadensersatz von der Süddeutschen Zeitung in Höhe von fast 80 Millionen Euro verlangen kann, weil diese in einem Artikel berichtete. Im konkreten Fall hat die Süddeutsche Zeitung in einem journalistischen Beitrag über angebliche Insidergeschäfte mit Aktien über den später in die Insolvenz gerutschten Solarkraftwerk-Planer Solar Millennium aus Erlangen berichtet, dabei aber nach Auffassung der Richter vorsichtig formuliert und den Namen des Klägers nicht benannt. Einen Tag später hat der Schweizer Tagesanzeiger ebenfalls darüber berichtet und auf ... weiter lesen
Frankenthal (jur). Wer zu einer Online-Bewertung Tatsachenbehauptungen abgibt, muss diese auch beweisen können. Andernfalls können betroffene Unternehmen die Löschung verlangen, wie das Landgericht Frankenthal in einem am Montag, 31. Juli 2023, bekanntgegebenen Urteil zu einem Möbeltransport entschied (Az.: 6 O 18/23). Anlässlich seines Umzugs hatte ein Mann aus Mannheim ein Unternehmen aus dem benachbarten Ludwigshafen mit den notwendigen Transporten beauftragt. Auf einer Bewertungsplattform im Internet gab er dem Unternehmen wenig später nur einen von fünf möglichen Sternen. Zur Begründung behauptete er unter anderem, dass ein Möbelstück beim Transport beschädigt worden sei und sich niemand darum gekümmert habe, den Schaden ... weiter lesen
Mit einem heute den Beteiligten in vollständiger Form bekannt gegebenem Urteil vom 11. November 2015 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der von Google betriebene Email-Dienst "Gmail" ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist und deswegen von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss. Vorausgegangen waren Bescheide vom 2. Juli 2012 und vom 22. Dezember 2014, mit denen die Bundesnetzagentur Google unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Anmeldung aufgefordert hatte. Hiergegen hatte Google Inc. geklagt, hauptsächlich mit der Begründung, sie kontrolliere bei Emails die technische Signalübertragung über das offene Internet ... weiter lesen
„Abofallen" im Internet Kein Vertrag, wenn auf die Kosten nicht deutlich erkennbar hingewiesen wird und Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unberechtigten Ansprüchen (LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, 10 S 53/09) Urteil im Volltext: JurPC Web-Dok. 31/2010, Abs. 1 - 12 Häufig sind es die bekanntermaßen kostenlosen Programme (wie zum Beispiel Acrobat Reader von Adobe), bei deren Download plötzlich Kosten für den Nutzer entstanden sein sollen. Denn nach dem Download kommt die Rechnung und bei Nichtzahlung meist mehrere Inkassoschreiben. Es wird der Abschluß eines ein- oder mehrjährigen Vertrages behauptet, der den Nutzer zur Zahlung einer Jahresgebühr ... weiter lesen
Die Firma Universal Music GmbH lässt derzeit, vertreten durch die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel "Wir Sind Am Leben" der Künstlergrupep Rosenstolz verfolgen. Der Musiktitel wird als Datei über P2P (Peer To Peer) - Internettauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Musiktitel auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen Titel zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß §19a UrhG. Deshalb fordert die ... weiter lesen