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Rechtsanwalt in St. Ingbert - Steuerrecht
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FG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2017 (13 K 3544/15 E) Eine Steuererklärung ist eine komplizierte Sache. Mitunter kommt es daher vor, dass unabsichtlich falsche Eintragungen durch den Steuerschuldner vorgenommen werden. Berücksichtigt das Finanzamt diese, kann dies zu einer überflüssig erhöhten Steuerlast führen. Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids ist nur in einem engen Rahmen möglich. Abschließend werden diese in § 172 AO aufgezählt, der dies zulässt, wenn der Steuerbescheid Verbrauchsteuern betrifft oder wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union oder Verbrauchsteuern ... weiter lesen
München (jur). Die Kosten eines Hausnotrufs können steuerlich als „Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen“ geltend gemacht werden. Dies gilt auch für eine eigenständige Wohnung im „Betreuten Wohnen“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Januar 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 18/14). Denn das Notrufsystem gewährleistet schnelle Hilfe, die in einer regulären Haushaltsgemeinschaft typischerweise auch von Familienmitgliedern oder anderen Haushaltsangehörigen erbracht werde. Nach dem Einkommensteuergesetz sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt. Dabei können 20 Prozent des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Seit das Land Nordrhein-Westfalen Anfang August diesen Jahres zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft haben soll, seien die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt. Strafbefreiende Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sollen nun von verschiedenen Finanzämtern in NRW zurückgewiesen worden sein. Als Grund dafür sei genannt worden, dass die Daten der Steuerhinterzieher in vielen Fällen bereits durch den Ankauf der CD bekannt gewesen seien und für eine strafbefreiende Selbstanzeige daher kein Raum mehr ... weiter lesen
Mannheim (jur). Ganzkörper-Tantramassagen bereiten sexuelles Vergnügen und sind daher vergnügungssteuerpflichtig. Solch eine Massage bietet „bei objektiver Betrachtungsweise eine Zerstreuung und Entspannung mit erotischem Bezug“, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Montag, 21. Juli 2014 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 S 3/14). Die im Streit stehende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Stuttgart sei auch nicht auf das Rotlichtmilieu beschränkt, so die Mannheimer Richter in ihrem jetzt zugestellten Urteil nach mündlicher Verhandlung vom 3. Juli 2014. Stuttgart hatte von der Klägerin, die in der Landeshauptstadt ein Massage-Studio betreibt, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Abstimmung haben einige Parteien dem Steuerabkommen wohl nicht zugestimmt. Derweilen wurde das Abkommen in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Dort sollen weitere Beratungen folgen. Grund für dieses Steuerabkommen sollte die Nachversteuerung des in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes" sein. Es war vorgesehen, dass es rückwirkend eine pauschale Besteuerung für den Zeitraum der letzten 10 Jahre mit einem Prozentsatz zu 21 bzw. bis zu 41 Prozent geben solle. In Zahlen sollte das für den deutschen Staat ... weiter lesen
(jur). Die „Kontaktaufnahme zu Gott“ führt objektiv nicht zu einer Umsatzsteigerung eines Unternehmens. Sucht die Firma für die Kontaktaufnahme extra einen „spirituellen Dienstleister“ auf, können die Kosten nicht als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 17. Februar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 12 K 759/13 G,F). Geklagt hatte ein Uhren- und Schmuckgeschäft, welches zwischen 2005 und 2010 einen spirituellen Dienstleister bezahlte. Der wollte sich mental „mit dem Sachverhalt auseinandersetzen“ und so den Kontakt zu Gott herstellen. Mit dem quasi direkten Draht nach oben erhoffte sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ob Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen müssen ist abhängig von dem positiven oder negativen Ausfall des Unterschiedsbetrages. Generell ist der Anleger verpflichtet, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Dies ist unabhängig von dem Ergebnis. Unter dem Unterschiedsbetrag versteht man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder ... weiter lesen
München (jur). Bei teils gewerblich und teils privat genutzten Gebäuden können sich Vermieter oder Nutzer die Abrechnungsmethode für die Umsatzsteuer nicht aussuchen. Es gilt der sogenannte Flächenschlüssel, also die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach der Fläche, heißt es in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 19/09). Unternehmen können von der eigenen Umsatzsteuerschuld diejenigen Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehen, die schon in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten war. Bei gemischt genutzten Gebäuden besteht daher ein Interesse, einen möglichst hohen Teil ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Verkaufsumsätze eines Nutzerkontos bei eBay sind steuerlich immer demjenigen zuzurechnen, der das Nutzerkonto angemeldet hat. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 4. April 2018 bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 1 K 2431/17). Als Konsequenz müssen Ehepaare, die – etwa zur Vermeidung einer Umsatzsteuerpflicht – eine getrennte steuerliche Behandlung wollen, sich auch zwei getrennte Nutzerkonten anlegen. Im Streitfall hatte ein Ehepaar dies nicht getan und muss daher nun für mehrere Jahre Umsatzsteuer nachzahlen. Der Mann hatte im November 2001 ein Nutzerkonto bei eBay eröffnet. In den Jahren 2002 bis 2005 lagen die über dieses ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Anschrift einer deutschen Briefkastenfirma in einer Rechnung ist für den Vorsteuerabzug grundsätzlich kein Hindernis. Es ist hierfür nicht erforderlich, dass das Unternehmen im Inland auch vorwiegend seinen Geschäften nachgeht, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 1158/14). Im konkreten Fall ging es um Rechnungen einer im Schrotthandel tätige, GmbH. Das Unternehmen war damit im Handelsregister eingetragen, es gab zudem eine deutsche Steuernummer. Als Firmenanschrift wurde der Sitz einer Anwaltskanzlei angegeben. Zwar gab es darunter eine inländische Festnetznummer, Angestellte, ... weiter lesen
Für Laien ist das Steuerstrafrecht nur schwer zu verstehen und nachzuvollziehen. Bei Problemen mit Finanzbehörden, ist man auf professionelle Hilfe angewiesen. Der renommierte Rechtsanwalt Michael Hepp hat jahrelange Erfahrungen in diesem Bereich und berät und vertritt seine Mandanten bei allen Konflikten mit den Behörden des Finanzbereichs. Zu seinen Spezialgebieten gehören unter anderem das Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Banken und Kapitalrecht und das Arbeitsrecht. Mit dem Kauf der "Steuer-CDs", haben sich viele Menschen dazu entschlossen, eine Selbstanzeige zu stellen. Meistens sind Laien jedoch nicht in der Lage, solche Anzeigen präzise und korrekt zu ... weiter lesen
München (jur). Selbstständige mit ständig wechselnden Arbeitsorten können ihre Fahrten dorthin voll als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Februar 2015, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: III R 19/13). Er stellte damit Selbstständige und Arbeitnehmer gleich und gab einer Musiklehrerin recht, bei der das Finanzamt nur die hälftige Pendlerpauschale anerkennen wollte. Die Musiklehrerin unterrichtete wechselnd in mehreren Schulen und Kindergärten. Die Wege fuhr sie mit dem Auto und setzte in ihrer Steuererklärung für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro als Betriebsausgaben an. Das Finanzamt ... weiter lesen