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Hannover (jur). Wer eine Fortbildung aus eigener Tasche bezahlt und dafür unbezahlten Urlaub nimmt, ist als Folge auch steuerlich bei den Fahrtkosten im Nachteil. Denn die Bildungseinrichtung wird dann zum Arbeitsort, so dass nur die „Entfernungspauschale“ für den einfachen Weg steuerlich geltend gemacht werden kann, wie das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. September 2023 entschied (Az.: 4 K 20/23 ). Der Kläger besuchte in den Streitjahren einen in mehrere Teile untergliederten Meistervorbereitungskurs und legte im Anschluss erfolgreich die Meisterprüfung ab. Um an dem Kurs teilnehmen zu können, nahm er bezahlten und unbezahlten Urlaub und baute Überstunden ab. ... weiter lesen
Für Laien ist das Steuerstrafrecht nur schwer zu verstehen und nachzuvollziehen. Bei Problemen mit Finanzbehörden, ist man auf professionelle Hilfe angewiesen. Der renommierte Rechtsanwalt Michael Hepp hat jahrelange Erfahrungen in diesem Bereich und berät und vertritt seine Mandanten bei allen Konflikten mit den Behörden des Finanzbereichs. Zu seinen Spezialgebieten gehören unter anderem das Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Banken und Kapitalrecht und das Arbeitsrecht. Mit dem Kauf der "Steuer-CDs", haben sich viele Menschen dazu entschlossen, eine Selbstanzeige zu stellen. Meistens sind Laien jedoch nicht in der Lage, solche Anzeigen präzise und korrekt zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, so muss er, aber auch der Arbeitnehmer Firmenwagen-Steuer zahlen. Die Berechnung dieser Steuer ist unterschiedlich möglich und frei wählbar. Ein Firmenwagen - auch Dienstwagen genannt - wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, um Geschäftstermine einhalten zu können. Teilweise sind Firmenwagen aber auch obligatorisch - etwa bei Vorständen und Geschäftsführern oder auch anderen Führungskräften. Der Firmenwagen dient nicht zuletzt dazu, die besondere Position innerhalb eines Unternehmens nach außen hin zu repräsentieren und ist daher auch ein Statussymbol. Auch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Steuerpflichtige sollen in den vergangenen Jahren ihr Geld denjenigen Steueroasen anvertraut haben, deren Bankensystem sie zu kennen glaubten. Dies soll beispielsweise für Luxemburg. Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz gegolten haben. Banken sollen sogar bei der Steuerflucht in diese Länder geholfen haben. Dem soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Banken sollen sich häufiger dadurch absichern wollen, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Anschrift einer deutschen Briefkastenfirma in einer Rechnung ist für den Vorsteuerabzug grundsätzlich kein Hindernis. Es ist hierfür nicht erforderlich, dass das Unternehmen im Inland auch vorwiegend seinen Geschäften nachgeht, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 1158/14). Im konkreten Fall ging es um Rechnungen einer im Schrotthandel tätige, GmbH. Das Unternehmen war damit im Handelsregister eingetragen, es gab zudem eine deutsche Steuernummer. Als Firmenanschrift wurde der Sitz einer Anwaltskanzlei angegeben. Zwar gab es darunter eine inländische Festnetznummer, Angestellte, ... weiter lesen
München (jur). Deutschland muss die Umsatzsteuerpflicht größerer Unternehmen möglicherweise neu regeln. In einem am Mittwoch, 20. September 2017, veröffentlichten Urteil äußerte der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel, ob die bisherige Pflicht, die Steuer teilweise vorzufinanzieren, mit EU-Recht vereinbar ist (Az.: V R 51/16). Entsprechende Fragen legten die Münchener Richter daher dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 500.000 Euro gilt in Deutschland die sogenannte Sollbesteuerung. Danach wird die Umsatzsteuer bereits mit dem Ausstellen einer Rechnung fällig, unabhängig vom Zahlungstermin. Kleinere ... weiter lesen
Münster (jur). Der steuerliche Altersentlastungsbetrag bedeutet keine unzulässige Diskriminierung jüngerer Steuerzahler unter 64 Jahren. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden (Az.: 10 K 1979/15 E). Es wies damit Eheleute ab, die zu Beginn des streitigen Steuerjahres 2013 61 beziehungsweise 54 Jahre alt waren. Sie hatten verlangt, auch bei ihnen den steuerlichen Altersentlastungsbetrag anzurechnen. Dieser gilt laut Gesetz für Steuerpflichtige, die zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt sind. Über Renten und Pensionen hinausgehende Einkünfte werden dann teilweise von der Besteuerung ausgenommen. ... weiter lesen
FG Köln, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 1637/14 Eine Steuererklärung muss fristwahrend beim Finanzamt eingehen. Das klingt simpel, ist aber in der Praxis nicht immer ohne Probleme zu realisieren. § 169 AO ist dabei die entscheidende Norm. Aus Absatz I geht hervor, dass eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig sind, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die konkrete Länge der Fristen bestimmt sich nach Absatz II, der je nach Art der Steuer eine Festsetzungsfrist von einem bis zu vier Jahren vorsieht. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist sogar eine Frist von bis zu zehn Jahren möglich. Darin zeigt sich, dass dem Gesetzgeber durchaus bewusst ist, ... weiter lesen
Münster (jur). Liegen dem Finanzamt alle erforderlichen Steuerinformationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vor, stellt die Nichtabgabe einer verpflichtenden Steuererklärung keine vollendete Steuerhinterziehung oder -verkürzung dar. Das Finanzamt darf daher nicht die regelmäßige vierjährige Festsetzungsfrist zur Abgabe der Steuererklärung auf zehn beziehungsweise fünf Jahre verlängern und Einkommensteuer verlangen, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 15. August 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 135/19 E). Die Münsteraner Richter ließen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu. Im konkreten Fall ging es um ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit Hilfe von Scheinversicherungen seien dem deutschen Fiskus mehrere Milliarden Euro vorenthalten worden. Deutsche Bankkunden der Credit Suisse sind in den Fokus der deutschen Steuerfahndung geraten. Ihnen wird der Steuerbetrug über die Credit Suisse mit einem Milliardenschaden vorgeworfen. Anstoß für die Untersuchungen der deutschen Steuerermittler sollen neue Informationen über Scheinversicherungen, sogenannte Bermuda- Produkte sein. Über eine Tochterfirma der Credit Suisse auf den Bermuda- Inseln sollen mehrere tausende Bankkunden Teile ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2017, VIII R 13/15 Wer sein Geld gegen Verzinsung verleiht, gewährt ein Darlehen. Der Darlehensgeber will dadurch in aller Regel durch den Zins Gewinne erzielen. Umgangssprachlich lässt er sein Geld für sich arbeiten. Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer fällt nach § 2 Absatz I Nr. 7 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen an. Der Gesetzgeber hat auch diesen Begriff in § 20 EStG genau definiert. Im vorliegenden Fall war § 20 Absatz I Nr. 1 Satz 1 EStG relevant. ... weiter lesen