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Ehrenamtliche Betreuer müssen auf eine bloße Aufwandsentschädigung keine Steuern bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 2. Januar 2013, veröffentlichten Urteil vom 17. Oktober 2012 entschieden (Az.: VIII R 57/09). Seit 2011 ist die Vergünstigung allerdings auf 2.100 Euro im Jahr begrenzt. Die Betreuung ist die Nachfolge der früheren Vormundschaft. Dabei nehmen die Betreuer die Interessen der Betreuten wahr, soweit diese ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dies kann auch auf einzelne Lebensbereiche begrenzt sein, etwa Geld oder Gesundheit. Angeordnet wird eine Betreuung vom Gericht. Häufig wird eine Betreuung Ehrenamtlich ... weiter lesen
München (jur). Selbstständige mit ständig wechselnden Arbeitsorten können ihre Fahrten dorthin voll als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Februar 2015, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: III R 19/13). Er stellte damit Selbstständige und Arbeitnehmer gleich und gab einer Musiklehrerin recht, bei der das Finanzamt nur die hälftige Pendlerpauschale anerkennen wollte. Die Musiklehrerin unterrichtete wechselnd in mehreren Schulen und Kindergärten. Die Wege fuhr sie mit dem Auto und setzte in ihrer Steuererklärung für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro als Betriebsausgaben an. Das Finanzamt ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass es sich bei dem Kartenspiel „Duplicate-Bridge“ um keinen „Sport“ im Sinne der Europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie handele. Somit bestehe auch keine Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht. EBU klagt auf Steuerbefreiung The English Bridge Union (EBU) ist eine Organisation zur Regelung und Entwicklung von Duplicate-Bridge in England. Für die Teilnahme an Turnieren hatte die Organisation von ihren Teilnehmern eine Teilnahmegebühr verlangt. Für die bereits abgeführte Mehrwertsteuer wollte die Organisation nun, mit Berufung auf die Europäische Mehrwertsteuerrichtlinie, eine Rückerstattung erreichen. Nach der ... weiter lesen
Münster (jur). Die einmalige Vergütung des Arbeitgebers für eine Erfindung des Arbeitnehmers ist in voller Höhe zu versteuern. Es greifen keinerlei Vergünstigungen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Mittwoch, 19. Juni 2013, bekanntgegebenen Urteil vom 27. April 2013 entschied (Az.: 12 K 1625/12 E). Der Kläger arbeitet bei einem westfälischen Unternehmen, das unter anderem Fenster herstellt. Von 2003 bis 2005 hatte er ein „Aluminium Silicon Tape“ entwickelt, ein spezielles Einfassband zur Verbesserung eines vom Arbeitgeber produzierten Verbundsicherheitsfensters. Der Arbeitgeber ließ sich darauf ein Patent eintragen. Dem Kläger zahlte das Unternehmen ... weiter lesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 22.10.2014 die Vorschriften über die Einheitsbewertung zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt (AZ.: II R 16/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Der BFH führte aus, die Vorschriften könnten spätestens ab dem Bewertungsstichtag 01.01.2009 verfassungswidrig sein, weil ihre Folgen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (GG) verstoßen könnten, da für die Einheitsbewertung die Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 ... weiter lesen
(jur). Die „Kontaktaufnahme zu Gott“ führt objektiv nicht zu einer Umsatzsteigerung eines Unternehmens. Sucht die Firma für die Kontaktaufnahme extra einen „spirituellen Dienstleister“ auf, können die Kosten nicht als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 17. Februar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 12 K 759/13 G,F). Geklagt hatte ein Uhren- und Schmuckgeschäft, welches zwischen 2005 und 2010 einen spirituellen Dienstleister bezahlte. Der wollte sich mental „mit dem Sachverhalt auseinandersetzen“ und so den Kontakt zu Gott herstellen. Mit dem quasi direkten Draht nach oben erhoffte sich ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). In einer Arzt- oder Zahnarzt-Gemeinschaftspraxis sollten wirklich auch alle Mediziner ausreichend ärztliche Leistungen erbringen. Behandelt ein Zahnarzt und Gesellschafter der Praxis dagegen kaum noch Patienten und ist er stattdessen vielmehr für die Praxisorganisation zuständig, kann die Gemeinschaftspraxis als Gewerbebetrieb eingestuft werden, urteilte am Dienstag, 12. April 2022, das Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße (Az.: 4 K 1270/19). Dann müssten auch auf die gesamten Praxiseinkünfte Gewerbesteuer gezahlt werden, so die Finanzrichter, die allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zuließen. Im konkreten Fall ging es um eine ... weiter lesen
Seither sollen die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den „Großen“ erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden haben. Diese gilt als eine der größten Banken weltweit und verfügt über ein enormes Kundenkapital. Neben den Kundendaten soll auch Schulungsmaterial der UBS entdeckt worden sein, mit welchem der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachgewiesen ... weiter lesen
Bei einem Verzicht künftiger Erben eines Gesellschafters einer Personengesellschaft mittels Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung der Erbrechte, unterliegt die Abfindungszahlung nach o. a. Urteil als Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Die Klage würde durch die Vergleichsbeteiligten damit begründet, dass als Vermächtnisnehmer diese nicht am Gewinnfeststellungsverfahren der Personengesellschaft zu beteiligen seien. Dies sieht der BFH anders: Die Abfindung hätten die Beteiligten nicht als Vermächtnis erhalten, weil ein Vermächtnis nur vom Erblasser ausgelobt und nicht im Nachhinein durch Vergleichsvereinbarung geregelt werden könne. Entgegen der Ansicht der Beteiligten ... weiter lesen
Oft fehlen die Kenntnisse und Informationen finden sich in Eigenregie viel zu selten. Gerade wer viel mit Finanzbehörden zu tun hat, kennt diese Situation. Es empfiehlt sich dann, einen kompetenten Steuerfachanwalt zu kontaktieren. Besonders profitieren hier natürlich Unternehmer oder aber auch Geschäftsführer, denn mit einem kompetenten Berater kann man sich wunderbar in den steuerlichen Angelegenheiten vertreten lassen. Das Angebot von Fachanwalt Michael Hepp umfasst jedoch nicht nur eine umfangreiche Beratungstätigkeit, sondern auch die Vertretung bei Prozessen und in Finanzgerichten. Viele Strafverfahren aus dem Steuerbereich entstehen durch entsprechende Anzeigen, welche durch verschiedene Personen ... weiter lesen
Kiel (jur). Wohnungseigentümer, die in einer vermieteten Wohnung eine neue Einbauküche einbauen, können nur die Kosten für Herd und Spüle sofort in voller Höhe steuerlich geltend machen. Andere Elektrogeräte sowie die Einbaumöbel sind dagegen über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben, wie das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein in Kiel in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 28. Januar 2015 entschied (Az.: 2 K 101/13). Zur Begründung erklärte das FG, nur Herd und Spüle ständen „in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude“. Sie würden „für die Nutzbarkeit des Gebäudes zu Wohnzwecken ... weiter lesen
Mit Urteil vom 06.08.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf, dass bei der Veräußerung sog. Lock-in-Bull-Zertifikate nicht der gesamte Verlust steuerrechtlich anerkannt werden kann (AZ.: 4 K 1072/13 E). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im vorliegenden Verfahren erwarb der Kläger im Jahr 2007 fünf Lock-in-Bull-Zertifikate mit einer Laufzeit vom 31.05.2007 bis zum 01.10.2008. Bis zum Observation Date (28.07.2008) sollte der Kläger je Zertifikat eine Verzinsung von 333 Euro erhalten. Aufgrund der schlechten Entwicklung und der Erreichung des Unterwerts des Zertifikats ... weiter lesen