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Experten-Ratgeber
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Geschlossene Fondsanlagen wie Immobilienfonds, Medienfonds, Filmfonds oder auch Schifffonds beschäftigen seit Jahren die deutschen Gerichte. Anleger beklagen das Ausbleiben von versprochenen Ausschüttungen und die Inanspruchnahme durch den Fonds finanzierende Banken sowie Nachschussaufforderungen der Fondsverwaltung bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft selbst. Nicht selten ist die bei Beitritt noch in den höchsten Tönen gelobte Beteiligung trotz rosigster Versprechungen provisionsorientierter Anlagevermittler und Anlageberater nichts mehr wert. Sind geschädigte Anleger vor dem Beitritt zu einem solchen geschlossenen Fonds von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unzureichend beraten oder ... weiter lesen
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Thema Darlehenswiderruf bleibt weiterhin aus. Eine für den 5. April terminierte Verhandlung ist geplatzt, weil die Bank ihre Revision noch kurzfristig zurückgezogen hat. Schon drei Mal wurde eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH in Sachen Widerruf von Darlehen erwartet. Drei Mal platzte die Verhandlung kurzfristig, weil die Banken einen Rückzieher gemacht bzw. die Parteien sich noch außergerichtlich geeinigt haben. Wäre es im vergangenen Jahr um die Verwirkung und die treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts gegangen, so hätten die Karlsruher Richter diesmal über die Wirksamkeit eines Widerrufs bei vorzeitig ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele. Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen
Anleger des Schiffsfonds MS JPO Tucana müssen mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen. Die Schiffsgesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 18. November 2016 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 56 IN 74/16). Erst im Jahr 2011 bot HCI Capital den Anlegern an, sich an der Gesellschaft der MS JPO Tucana zu beteiligen. Für die Anleger endete ihr Engagement nur etwa fünf Jahre später mit der Insolvenz der Schiffsgesellschaft. Die Hoffnungen auf eine ordentliche Rendite sind dahin. Nun drohen sogar erhebliche finanzielle Verluste. Beteiligungen an Schiffsfonds wurden lange Zeit als rentable und ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 24.04.2014 – III ZR 156/13 – hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kapitalanlegern gegenüber auf Schadensersatz haftet, wenn sie ein fehlerhaftes Testat betreffend die Prüfung von Gewinnprognosen in einem Wertpapierprospekt abgegeben hat. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfüge über eine vom Staat anerkannte Sachkunde und könne daher im Hinblick auf von ihr abgegebene gutachterliche Stellungnahmen ebenso wie Steuerberater oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch Dritte, denen gegenüber der Auftraggeber von dem Gutachten bestimmungsgemäß Gebrauch macht, in ... weiter lesen
Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
Die Nachrichten aus Hamburg sind mehr als alarmierend: Die Anleger der Deutschen Biofonds AG sind besorgt. Die Gesellschaft, die alternative Investments wie Wasserkraftwerke in der Türkei anbietet und bis zu 300 Millionen Euro eingesammelt haben soll, ist derzeit telefonisch nicht erreichbar. Die Gerüchteküche brodelt, Anlegergelder sollen danach in großem Umfang veruntreut worden sein. Auch die Staatsanwaltschaft soll sich für den Verbleib der Anlegergelder brennend interessieren. Unter anderem bot die Deutsche Biofonds AG die Fonds Hydropower VI und VII, die Immobilienangebote Kars-Center und Ziverbey Residence sowie Investitionen in eine Dolomit-Mine in der Türkei an. Diese und ähnliche ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen dazu aus: Auf die Anleger der Schifffonds FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia, FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania und FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia wartete offenbar Mitte Januar eine böse Überraschung. Am 15.01.2013 sollen die Schiffsbeteiligungen Insolvenz angemeldet haben. Bisher sind diese Meldungen noch nicht bestätigt. Dies wären jedoch nicht die ersten FHH Fonds, die dieses Schicksal ereilen würde: Bereits am 06.11.2012 soll auch der FHH Fonds Nr. 31 MS Caria Insolvenz angemeldet haben. ... weiter lesen
Mit Urteil vom 27.01.2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Klauseln, wonach ein einheitlicher Preis pro Buchungsposten als Teilentgelt der privaten Kontoführung bestimmt wird, unwirksam sind. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier klagt ein Verbraucherschutzverband gegen eine Bank auf Unterlassung der Verwendung der entsprechenden Klausel gegenüber Verbrauchern. Die Klausel sah einen Preis in Höhe von 0,35 Euro pro Buchungsposten neben dem vierteljährlich fälligen Grundpreis für die Kontoführung privater Girokonten vor. In den Vorinstanzen blieb die Klage ... weiter lesen
BGH zu den Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit bei der Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Art der Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto als grob fahrlässig anzusehen ist. Die Klägerin unterhielt bei der beklagten Sparkasse ein Girokonto. Während einer Auslandsreise ließ sie die ec-Karte in ihrer Wohnung auf ihrem Schreibtisch in einem unverschlossenen Behältnis zwischen Briefen und Notizen zurück. Die Originalmitteilung der Geheimnummer befand sich in einer Plastikhülle zusammen mit zahlreichen anderen Papieren, insbesondere Visitenkarten, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer hat in diesem Verfahren ein weiteres positives Urteil für Kapitalanleger einer Medienfondsbeteiligung erstritten. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und verkauft. Die beklagte Bank ist nun zur Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verpflichtet. Nach den Feststellungen des Gerichts ... weiter lesen
Tausende von Anleger haben in den vergangenen Jahren erfahren müssen, dass die ihnen von ihren Bankberatern oder auch freien Anlageberatern als sicher und risikolos empfohlenen offenen Immobilienfonds (z.B. AXA Immoselect, DEGI International, Morgan Stanley P 2 Value, SEB ImmoInvest, KanAm Grundinvest usw.) in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Unzählige dieser Fonds mussten zunächst aufgrund geringer Liquidität die Rücknahme der Anteilsscheine aussetzen, also „schließen“ und sich sodann in die Abwicklung begeben. Während dieser Liquidation sollen die Immobilien verkauft und die Erlöse hieraus verteilt werden. Oftmals erfolgt dies sehr schleppend und ... weiter lesen