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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 25.11.2011 hat das Landgericht (LG) Hamburg (Az. 330 O 245/11) einem Anleger einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen. Es sei bereits keine objektgerechte Beratung durch den Anlageberater erfolgt, wenn dieser den Anleger bei der Vorstellung eines Investmentfonds nicht darüber aufgeklärt hat, dass zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch in großen Teilen in offene Fonds investiert wird, deren Rückzahlung bereits ausgesetzt war. Bei der Tatsache, ... weiter lesen
Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds und anderen Geldanlagen haben sich für viele Kapitalanleger als finanzieller Fehlschlag erwiesen. Allerdings haben die Anleger im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung auch häufig Anspruch auf Schadensersatz. Eine Anlageberatungsgesellschaft kann sich nicht einfach auf Nichtwissen oder bloße Vermutungen zurückziehen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 zeigt (Az.: 11 U 96/16). Behauptet ein Kapitalanleger, dass er vor seiner Anlageentscheidung über bestimmte Risiken und Eigenschaften der Geldanlage mündlich nicht aufgeklärt wurde und verlangt daher Schadensersatz, kann die in Anspruch genommene ... weiter lesen
Für die Anleger endet ihre Beteiligung am GSI Triebwerksfonds 3 voraussichtlich mit erheblichen Verlusten. Wie der Branchendienst „Fonds professionell“ online unter Berufung auf ein Anlegerschreiben berichtet, wurden die letzten drei Triebwerke verkauft und die Fondsgesellschaft werde nun liquidiert. Allerdings erhalten die Anleger demnach nur noch eine Schlussausschüttung in Höhe von rund zehn Prozent. Das bedeutet auch, dass etwa zwei Drittel ihres eingesetzten Kapitals verloren sind. Insgesamt haben die Anleger rund 26 Millionen US-Dollar in den GSI Triebwerksfonds 3 investiert. Das Geld floss wiederum in zehn Ersatztriebwerke für Flugzeuge, die nun alle verkauft sind. Die erhofften ... weiter lesen
Der geschlossene Schiffsfonds KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – LIWA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG befindet sich seit einiger Zeit in der Krise. Hinter dem Fonds steht der 1968 gegründete Finanzdienstleister KGAL GmbH & Co. KG. Diese gehört anteilig der Commerzbank (45 %), der Bayern LB (30 %), der HASPA Finanzholding (15 %) und Sal. Oppenheimer (10 %). Anleger müssen aber die negative Entwicklung ihrer Beteiligung nicht untätig hinnehmen und ggf. mit dem Schiffsfonds untergehen. Für den Fall, dass eine fehlerhafte nicht anlage- und anlegergerechte Beratung, die nicht über die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung ausreichend aufgeklärt hatte, zu der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bereits im Juli 2012 sollen offenbar 20 % des Fondsvermögens an die Anteilseigner des SEB Immoinvest ausgezahlt worden sein. Ob weitere Auszahlungen erfolgen bleibt weiterhin so ungewiss wie auch bei anderen offenen Immobilienfonds. Andere sich in der Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds sollen angeblich eine Auszahlungsquote von 0 bis 10 % aufweisen. Lediglich der KanAm US-Grundinvest scheint im Rahmen seiner Liquidation durch die Auszahlung an die Anleger im September 2010 bereits 463 Millionen Dollar an seine Anleger ausgezahlt haben und somit ein ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 25.01.2011 - XI ZR 1711/09 im Anschluss an eine Entscheidung vom 20.07.2010 - XI ZR 236/07 festgestellt, dass zumindest im unternehmerischen Geschäftsverkehr es möglich ist, dass ein Kontoinhaber, indem er nicht eingelöste Lastschriften durch konkrete, nachträgliche Überweisungen ausgleicht, zuvor gebuchte Lastschriften konkludent genehmigt. Nachträgliche Überweisungen können nach Auffassung des BGH im Einzelfall so gedeutet werden, wenn durch den Widerruf der Lastschrift sich der Kontoinhaber auf leichterem Wege Liquidität verschaffen hätte können. Regelmäßig gilt die Genehmigung einer Lastschriftbuchung als ... weiter lesen
Aufgrund einer durch den Gesetzgeber kurzfristig gesetzlich vorgegebenen Ausschlussfrist zur Ausübung des Darlehenswiderrufs haben tausende Bankkunden von ihrem Widerrufsrecht bis zum 21.06.2016 Gebrauch gemacht. Viele Bankkunden, welche diese Ausschlussfrist nicht wahrgenommen haben, weil sie von deren Existenz nichts wussten, hadern damit. Nicht selten kann aber auch heute noch ein Widerruf wirksam erklärt werden. Dies gilt im Einzelfall für Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind. Solche Verträge sind von der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht betroffen. Zudem weisen auch sie, genauso wie „Altverträge“, die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind, ... weiter lesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer aktuellen Entscheidung in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, betreuten Verfahren eine von der PSD Bank Nürnberg eG verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag als fehlerhaft eingestuft und einen Widerruf des Verbrauchers als rechtswirksam erachtet (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt. v. 20.04.2015 – 6 O 9499/14 - noch nicht rechtskräftig). Im Falle eines wirksamen Widerrufs kann sich ein Verbraucher von seinem Darlehensvertrag trennen und auf diese Weise die Zahlung weiterer Zinsen oder eines Vorfälligkeitsentgeltes vermeiden. Er muss lediglich das Darlehen zurückzahlen. Die Ausübung des Widerrufs ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Seit geraumer Zeit soll die Zahl der Gerichtsverfahren gegen Kreditinstitute kontinuierlich steigen. Der Grund für den Anstieg der Verfahren gegen die Banken soll insbesondere in dem Streben der Anleger, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchzusetzen, liegen. Von dieser Prozessflut werden längst nicht nur kleinere Privatbanken, sondern auch namhafte Banken erfasst. Viele Kapitalanlagen sollen nicht das, was den Anlegern von den Beratern der Banken versprochen wurde, halten. Anstatt für das den Anlegern nicht selten versprochene ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Immobilienunternehmen IVG steckt offenbar schon über einen längeren Zeitraum in großen finanziellen Schwierigkeiten. In einer Ad-hoc-Mitteilung vom 12. Juli 2013 teilt die IVG nun mit, dass ab Oktober eine Liquiditätslücke von 120 Millionen Euro drohe, die für das Unternehmen "bestandsgefährdend" sein könnte. Um eine drohende Insolvenz abzuwenden, arbeitet das Unternehmen derzeit an einem umfassenden Refinanzierungskonzept. Demnach sollen Verkäufe von Immobilien, interne ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die europäische Finanzkrise wirkt sich scheinbar vor allem für Anleger von so genannten Griechenland Anleihen weiterhin nachteilig aus. So sollen einzelne griechische Anleihen auf 17 % ihres ursprünglichen Wertes gesunken sein. Viele Anleger investierten in Staatsanleihen, da ihnen diese lange Zeit als sichere Geldanlage verkauft wurden. Seit der europäischen Finanzkrise scheint dies jedoch für Anleihen einiger europäischer Länder nicht mehr zu gelten. Dabei sei jedoch längst zu erkennen gewesen, dass die Ziele ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Darlehensschuld war dabei bereits vor dem Eintritt der Gesellschafter in die GbR begründet worden. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, prinzipiell solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Zweck der GbR war der Bau von Mehrfamilienhäusern in ... weiter lesen