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Experten-Ratgeber
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Der Bundesgerichtshof hat erneut zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank Stellung genommen und in seiner Entscheidung vom 11.09.2012 – XI ZR 363/10 klargestellt, dass eine Bank verpflichtet ist, ihren Kunden, dem sie empfiehlt in eine geschlossene Fondsanlage, hier einen geschlossenen Immobilienfonds, zu investieren, über Anfall und Höhe von Rückvergütungen, welche sie vereinnahmt, aufzuklären. Der BGH stellt dabei klar, dass die beratende Bank nicht nur dann über ihre Einnahmen aus dem Vertrieb einer solchen Anlage aufklären muss, wenn der Anlagebetrag zunächst an die Fondsgesellschaft fließt und diese der beratenden Bank sodann eine Vergütung zukommen lässt, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die neue Regelung ist am 01.11.2012 in Kraft getreten. Nach § 34d WpHG müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen nun Gewähr dafür bieten, dass sie in bestimmten Unternehmensbereichen nur ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen. Hierzu zählt auch der Bereich der Anlageberatung. Zudem müssen die Bankberater und weitere aufsichtsrelevante Informationen, wie die Beschwerdezahl, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt werden. Eine Weiterleitung von Kundenbeschwerden ... weiter lesen
Über die Fidentum GmbH konnten sich Anleger indirekt an der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG beteiligen. Jetzt ist das Emissionshaus pleite und das Pfandhaus hat von der Finanzaufsicht BaFin einen Abwicklungsbescheid erhalten. Den Anlegern könnten Verluste drohen. Die Fidentum GmbH mit Sitz in Hamburg legte diverse Fonds auf. Über die Fonds konnten die Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG erwerben. Diese verwendeten die Anlegergelder, um der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen zu gewähren. Zu ersten Ungereimtheiten soll es schon vor einiger Zeit gekommen und Auszahlungen an die Anleger ... weiter lesen
Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können. Ob diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Richter in Karlsruhe bejahten am 23.04.2012 (AZ II ZR 75/10) eine Haftung für Prognosefehler im Prospekt jedoch nur unter einigen Einschränkungen: Wenn eine im Prospekt prognostizierte Entwicklung nicht eintrete, dann sei dies nur dann ein haftungsbegründender Prospektfehler, wenn die Prognose nicht durch sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt und – aus ex ante-Sicht – nicht vertretbar sei. So stellt der BGH klar, dass der Herausgeber eines Prospekts keine tatsächliche Gewähr für den Eintritt der prognostizierten ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in mehreren Fällen entschieden: Ein in einer Haustürsituation zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft veranlaßter Kunde kann einen Darlehensvertrag nicht nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen, den ein von ihm urkundlich bevollmächtigter Treuhänder geschlossen hat, wenn dieser sich nicht in einer Haustürsituation befunden hat. Die Kläger waren in ihren Wohnungen von einem Vermittler dazu überredet worden, sich aus Gründen der Steuerersparnis an einem in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten geschlossenen Immobilienfonds zu beteiligten. Sie hatten deshalb den Treuhänder dieses Fonds mit der Erklärung des Beitritts zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine herausgegeben hat. Nachdem die WGF AG die Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts im letzten Jahr wie es scheint mehrfach verschoben hatte, kamen zum ersten Mal Bedenken auf. Diese wurden offenbar dadurch verstärkt, dass gegen Ende des Jahres die geplante Rückzahlung der Hypothekenanleihe WGFH06, welche ein ... weiter lesen
Achtung drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen: Der 2006 von Hansa Hamburg Shipping aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora ist insolvent. Da die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist greift, könnten Schadensersatzansprüche der Anleger schon bald verjährt sein. Mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro konnten sich die Anleger seit Mai 2006 an dem Schiffsfonds Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora, der damals noch unter dem Namen MS Matthias Claudius firmierte, beteiligen. Das investierte Geld sorgte allerdings nicht für die erhoffte Rendite. Ausschüttungen blieben fast gänzlich aus. Gute zehn Jahre nach der Auflage des Schiffsfonds ist er nun pleite. Das ... weiter lesen
Anleger des insolventen Schiffsfonds HCI Hammonia Berolina können noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollten sie aber nicht mehr auf die lange Bank schieben. Mögliche Forderungen können schon bald verjähren. Die Beteiligung an dem im Oktober 2006 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds Hammonia Berolina brachte den Anlegern nicht den erwünschten Erfolg. Doch am Jahresende erreichte die Anleger noch eine weitere Hiobsbotschaft: Am 6. Dezember eröffnete das Amtsgericht Reinbek das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft (Az.: 8 IN 235/16). Nun drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. ... weiter lesen
Für die Anleger der Captura GmbH werden hohe finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Nachdem das Amtsgericht München am 17. Dezember 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hat (Az.: 1507 IN 2731/15), zeigte der Insolvenzverwalter schon am 21.Dezember Masseunzulänglichkeit an. Es ist also davon auszugehen, dass im Insolvenzverfahren keine Masse vorhanden ist, um die Forderungen der Anleger zu bedienen. Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 15. Februar 2016 anmelden. Da die Anleger sich über Nachrangdarlehen an den Projekten der Captura GmbH beteiligen konnten, standen ihre Chancen im Insolvenzverfahren ohnehin schlecht. Denn ihre Forderungen wären voraussichtlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft Prorendita soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger dieser Beteiligungen sollen offenbar momentan über diese Vorgänge von der Verwaltungsgesellschaft informiert werden. So scheinen derzeit Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die fünf Prorendita Fonds legten Geld in "gebrauchte" Policen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Es stellt keine Seltenheit dar, dass die Beteiligungen an dem Debi Select wohl als sichere Investmentform an potentielle Kunden vermittelt worden seien. Es sei damit geworben worden, dass bei einer Beteiligung die Verlustrisiken gleich null wären. Ferner sollen potentielle Anleger damit gelockt ... weiter lesen