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Experten-Ratgeber
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Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Widerspruch gegen Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist ohne Einhaltung einer bestimmten Frist bis zur Genehmigung der Belastungen durch den Kontoinhaber zulässig. Aufgrund einer von der Kauffrau D erteilten Einzugsermächtigung zog die C-Bank auf ein bei der beklagten Sparkasse unterhaltenes Konto monatlich Lastschriften. Nachdem die D-GmbH das Konto übernommen hatte, löste die Beklagte bis September 1997 unberechtigt noch fünf vorgelegte Lastschriften unter Belastung des Kontos ein. Der als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der D-GmbH bestellte Kläger verlangte von der Beklagten im April 1998 die ... weiter lesen
Jährlich werden Tausende Opfer sog. Schrottimmobilien. Sie erwerben Eigentumswohnungen, die ihnen zum Zwecke der Altersvorsorge als Kapitalanlage sowie als Steuersparmöglichkeit angeboten werden. Gleichzeitig wird die passende Finanzierung mit vermittelt und der Vermittler sichert zu, sich um alles Weitere zu kümmern. Früher oder später nach dem Notartermin, der nicht selten in fragwürdigen Massenbeurkundungen am späten Abend oder sehr kurzfristig durch den Vermittler organisiert stattfindet, und der Unterschrift unter den Darlehensvertrag kommt das böse Erwachen. Es stellt sich heraus, dass der Wert der Wohnung, welche häufig vor dem Kauf aus fadenscheinigen Gründen nicht ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die im Preisverzeichnis einer Bank enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung "Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten ..." gegen § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verstößt und unwirksam ist. Hingegen unterliegt die Klausel "Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten ..." nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Ein Verbraucherschutzverein hatte die Bank auf Unterlassung der Verwendung beider Klauseln verklagt. Das Oberlandesgericht hat die Klage gegen die Klausel für Scheckrückgaben abgewiesen und der Klage gegen die Klausel für Rücklastschriften ... weiter lesen
Bankkunden haben auch heute noch im Einzelfall die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf sich von ihrem oftmals teuren Darlehensvertrag zu trennen und Geld zu sparen. Zwar hat der Gesetzgeber für „Altverträge“, welche bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind, eine Ausschlussfrist vorgesehen, welche am 21.06.2016 ausgelaufen ist. Von dieser Ausschlussfrist nicht betroffen sind Kreditnehmer, welche ihren Immobilienkredit nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben. Zwar hat der BGH mit einer Entscheidung vom 22.11.2016 – XI ZR 434/15 – klargestellt, dass er das nach dem 31.07.2010 gültige gesetzliche Muster, welches Banken und Sparkassen in der Regel als Grundlage für die Belehrung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Zahlt ein Darlehensnehmer sein Darlehen, für welches mit dem Kreditgeber ein fester Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, diesem frühzeitig zurück, so wird diese gesetzlich festgesetzte Vorfälligkeitsentschädigung dem Kreditinstitut gegenüber fällig. Entgegen der Ansicht vieler Verbraucher ist dieses Vorgehen auch rechtlich nicht zu beanstanden. So können die Kreditinstitute zwar in der Regel das frühzeitig zurückerhaltene Geld wieder ... weiter lesen
Der mittlerweile geschlossene db ImmoFlex der Deutsche Bank Tochter DWS reiht sich in eine Fülle offener Immobilienfonds ein, die ihre Anteilsscheinücknahme aussetzen mussten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Nun soll feststehen, dass der Dachfonds db Immoflex liquidiert und abgewickelt werden soll. Die betroffenen Anleger des DB Immoflex werden wohl über Jahre hinweg auf ihr Geld warten müssen. Mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten mit Wirkung zum 16. November 2012 soll den Anlegern nun die Möglichkeit gegeben werden, die Fondsbeteiligung zu kündigen. Damit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Verhandlungen über ein umfassendes Restrukturierungskonzept für die finanziell angeschlagene IVG Immobilien AG mit den Gläubigern sind nun offenbar doch noch gescheitert. Daher teilte das Unternehmen am 20. August mit, dass es beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens stellen werde. Das Schutzschirmverfahren bewahrt den Konzern für drei Monate vor dem Zugriff der Gläubiger. Gelingt die Sanierung in diesem Zeitraum nicht, droht aber immer noch die Insolvenz. ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kreditnehmer bei Veräußerung des beliehenen Objekts ein Anspruch gegen den Kreditgeber auf Austausch des vereinbarten Sicherungsmittels zusteht. Die Parteien streiten über die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Im Jahr 1997 schloß der Kläger mit der beklagten Bank einen Realkreditvertrag über 130.000,- DM mit einem auf zehn Jahre fest bestimmten Zinssatz zur Finanzierung eines 197 qm großen Hausgrundstücks. Das Darlehen wurde u.a. durch eine erstrangige Grundschuld auf diesem Grundstück abgesichert. Nach Geburt des zweiten Kindes verkaufte der Kläger das belastete, zu klein gewordene Haus lastenfrei, erwarb ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligungen gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select haben. Das soll das Landgericht München I entschieden haben. Oft sollen die Beteiligungen an dem Debi Select den Anlegern als absolut sichere Anlageform vermittelt worden sein. Den Anlegern soll teilweise sogar versichert worden sein, dass bei der Anlage in die Beteiligung wohl keine ... weiter lesen
Das ARD-Magazin „Plusminus“ hat in seiner Ausgabe vom 13.06.2018 über Bankkunden berichtet, welche durch die Empfehlung sog. Fremdwährungsdarlehen teilweise Schäden im sechsstelligen Bereich erlitten haben, weil sie auf Zusicherungen vertraut haben, dass eine Darlehensfinanzierung beispielsweise in japanischen Yen oder Schweizer Franken genauso sicher sei wie ein üblicherweise in Euro abgeschlossenes Darlehen und man jedoch im Vergleich zu einem üblichen Darlehen durch die Finanzierung in einer fremden Währung viel Geld sparen könne. Hierbei handelt es sich um keine Einzelfälle. Vor allem im süddeutschen Raum (Bayern, Baden-Württemberg) wurden Bankkunden in den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die Verwaltungsgesellschaft benennt die Planung eines Maßnahmenpakets, nach welchem der Handel mit Fondspolicen eingestellt werden solle. Anleger der Prorendita Beteiligungen sollen offensichtlich aktuell von der Verwaltungsgesellschaft über diese Vorgänge informiert werden. Nach der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die König & Cie. Renditefonds 50 – MT "King Dorian" schien die Krise bis zum Beginn des Jahres 2012 jedoch gut zu überstehen. Nun soll aber deutlich werden, dass auch die König & Cie. Fonds von der andauernden Krise betroffen sein könnten. Einige der Gesellschaften mussten bereits Insolvenz anmelden. Dieser Umstand könnte für Anleger ungeahnte Folgen haben. Die Nachfrage nach Schiffstransporten hielt sich vergleichsweise gering. Dadurch entstanden niedrige Charterraten der Transportschiffe, welche zu den Problemen der ... weiter lesen