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Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Widerspruch gegen Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist ohne Einhaltung einer bestimmten Frist bis zur Genehmigung der Belastungen durch den Kontoinhaber zulässig. Aufgrund einer von der Kauffrau D erteilten Einzugsermächtigung zog die C-Bank auf ein bei der beklagten Sparkasse unterhaltenes Konto monatlich Lastschriften. Nachdem die D-GmbH das Konto übernommen hatte, löste die Beklagte bis September 1997 unberechtigt noch fünf vorgelegte Lastschriften unter Belastung des Kontos ein. Der als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der D-GmbH bestellte Kläger verlangte von der Beklagten im April 1998 die ... weiter lesen
Die Finanzaufsicht BaFin hat der Agrofinanz GmbH mit Sitz in Kleve aufgegeben, ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen. Dabei weist die Finanzaufsicht ausdrücklich darauf hin, dass es für die Rückabwicklung nicht ausreicht, die bisherigen Verträge zu kündigen und sie durch neue Verträge, die den Kapitalgeber schlechter stellen, zu ersetzen. Über die Agrofinanz GmbH konnten sich Anleger an Kakao- bzw. Palmölplantagen in Ecuador beteiligen. Ihre Investitionen sollten nicht nur nachhaltig sein, sondern auch Renditen von bis zu 9 Prozent bringen. Zudem verpflichtete sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Häufig fällt Anlegern erst im Nachhinein auf, dass sie bei der Zeichnung ihrer Fondsbeteiligung offenbar falsch oder unzureichend beraten wurden. So etwa wenn ihnen zu diesem Zeitpunkt nichts über bestehende Risiken mitgeteilt wurde, gerade diese Risiken sich aber später dann realisiert haben. In solchen Fällen können Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Finanzdienstleister, die sie beraten haben, geltend machen. Dass sich ein solcher Prozess lohnen kann, bestätigte ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Banken und Sparkassen dürfen das Widerrufsrecht der Kunden für Verbraucher- und Immobilienkredite nicht beschränken. Eine Geschäftsklausel, die Kunden die Aufrechnung mit sich aus einem Widerruf ergebenden Forderungen verbietet, ist daher unwirksam, urteilte am Dienstag, 20. März 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 309/16). Bei gegenseitigen Forderungen von Geschäftspartnern kommt es häufig vor, dass eine Seite „aufrechnet“, indem sie eigene Zahlungen um ihre Gegenforderungen mindert. Die hier streitige Geschäftsklausel der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen ließ eine solche Aufrechnung durch den Kunden allerdings nur insoweit zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit gerieten zahlreichen Fonds in finanzielle Schwierigkeiten. Im Zuge dessen wurden Anleger häufig aufgefordert, Kapital nachzuschießen, in dem sie bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurückzahlen sollten. Dass derartige Rückzahlungsverlangen nicht immer gerechtfertigt sein müssen, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hatte mit Urteil vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) einen Fall zu entscheiden, in dem die Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds in der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll nun mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) festgestellt haben, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer den Klauseln nicht hinreichend klar entnehmen könne, welche Geschäfte von dem in ihnen enthaltenen Ausschluss erfasst sein sollen. Deswegen sollen die sogenannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" in Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern unwirksam sein. Mit den Klauseln in den Versicherungsbedingungen soll insbesondere bestimmt worden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die MS Pacific Sun soll zuletzt keine Einnahmen mehr erzielt haben. Anleger des Fonds sehen sich nun der Gefahr gegenüber, dass sie möglicherweise ihre gesamte Kapitalanlage verlieren. Das Schiff war offenbar zuletzt wegen eines Defekts der Hauptmaschine nicht mehr in Betrieb. Derzeit soll die MS Pacific Sun vor Ostende liegen. In den vergangenen Jahren kam es zu einem Überangebot an Transportkapazität, während sich die Nachfrage nach Schiffstransporten gering hielt. Die dadurch entstandenen niedrigen Charterraten der Transportschiffe sollen ... weiter lesen
Wer eine EC-Karte und einen Zettel mit der Geheimnummer mit in den Urlaub nimmt, obwohl er diese gar nicht benutzen wollte, handelt grob fahrlässig. Seine Bank haftet ihm deshalb nicht, wenn ein Dieb mit der Karte Geld vom Konto abhebt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am 5.2.2003 bekannt gewordenen Urteil entschieden. Ein Mann aus dem Münsterland hatte die Karte nach seinen Angaben versehentlich mit in den Urlaub nach Mallorca genommen, obwohl er sie dort gar nicht nutzen konnte. Es handelte sich um die Karte für ein Konto eines Sportverbandes, das er als Treuhänder führte. Am Urlaubsort hatte er Karte und Zettel im Schlafzimmer räumlich getrennt voneinander aufbewahrt. Dort waren sie ihm offenbar gestohlen worden. An ... weiter lesen
Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Der CS Euroreal, ein offener Immobilienfonds, der seit nunmehr zwei Jahren geschlossen gewesen ist, soll nun endgültig abgewickelt werden, das habe das Credit Suisse Asset Management am 21.05.2012 bekannt gegeben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Den Fondsanlegern der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProScreen KG i.L.) und ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProMovie 1 KG i.L.) droht neues Unheil. Nachdem sie sich bereits damit abfinden mussten, dass die Fonds die erhofften wirtschaftlichen Vorteile nicht einbringen, müssen sie nun zudem um die steuerlichen Vorteile der anfänglichen Verlustzuweisungen bangen. So wurde ihnen offensichtlich in einer Stellungnahme der ApolloScreen GmbH bzw. der ... weiter lesen
Wie bereits berichtet hat der Bundesgerichtshof am 22.03.2011 (Az.: XI ZR 33/10) einem durch ein Swap-Geschäft geschädigten Bankkunden Schadensersatz zugesprochen. Gegenstand der Klage war die Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung und der Eingehung eines sogenannten Spread-Ladder-Swaps. Die Klägerin, ein mittelständisches Unternehmen, machte geltend, sie sei von der Deutschen Bank AG nicht ausreichend und zutreffend über die Risiken eines solchen Geschäfts aufgeklärt worden. Daher habe sie Anspruch auf Schadensersatz gegen die Deutsche Bank AG. Bei einem Spread-Ladder-Swap handelt es sich um eine hoch komplexe ... weiter lesen
Der S&K-Skandal holt nun offenbar doch noch Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2 ein, die sich eigentlich rechtzeitig von ihrer Beteiligung getrennt hatten. Denn nun werden sie von der Geschäftsführung zur Kasse gebeten. Die Midas-Gruppe wurde von der S&K-Gruppe übernommen und schlitterte dadurch auch mitten in den Anlageskandal. Es gab Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2, die noch Glück hatten. Rechtzeitig vor Bekanntwerden des Skandals hatten sie ihre Beteiligung gekündigt und rund 93 Prozent ihres investierten Gelds zurückbekommen. Dies sei zu viel gewesen, sagt nun die Geschäftsführung und fordert rund zwei Drittel des Auseinandersetzungsguthabens zurück. ... weiter lesen