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Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 05. April 2013 - 10 Sa 2339/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin Ausgangslage: In Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern können auch Dritte eine entscheidende Rolle spielen. So war dies im vorliegenden Fall: zwischen der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber gab es Differenzen über die Einteilung der Arbeitszeit. Gegen die Wünsche der Arbeitnehmerin teilte der Arbeitgeber diese zu einem Wochenenddienst ein. In einem Telefonat zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehemann der Arbeitnehmerin sagte dieser, dass er einer Mitarbeiterin "auf die Fresse hauen würde". Die ... weiter lesen
Mitbestimmung bei der "Insichbeurlaubung" von Beamten der Deutschen Post AG Die Arbeitgeberin ist eine im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstandene Aktiengesellschaft. Sie hat von ihrer Rechtsvorgängerin neben Arbeitern und Angestellten eine große Zahl von Beamten übernommen. Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes gelten die Beamten als Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit, die Beamten im Wege einer sog. Insichbeurlaubung von ihren beamtenrechtlichen Pflichten freizustellen und bei gleichbleibender Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall erhalten sie wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine deutlich höhere Nettovergütung. Mit Schreiben vom November ... weiter lesen
Entgeltfortzahlung für Personalratsschulung Der bei der beklagten Stadt beschäftigte Kläger ist Mitglied des Personalrats. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Bundes-Manteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) Anwendung. Gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II ist der Urlaubslohn iSv. § 67 Nr. 40 BMT-G II zu zahlen, wenn dem Arbeiter Lohn ohne Arbeitsleistung für volle Arbeitstage fortzuzahlen ist. Der Kläger besuchte in der Zeit vom 17. bis 22. Oktober 1999 ein EDV-Seminar. Für diese Zeit erhielt er die reguläre Vergütung für 38,5 Wochenstunden. Mit seiner Klage begehrt er darüber hinaus den Urlaubslohnaufschlag. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck: Mit einem Beschluss vom 24.06.2015 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Rechtmäßigkeit des Streiks an der Charité, der von der Gewerkschaft ver.di durchgeführt wurde, bestätigt. Auch in der zweiten Instanz hatte die Charité somit keinen Erfolg damit, den Streik untersagen zu lassen. Fachanwalt Dineiger: In der Tat, wer zuletzt Streiks verbieten lassen wollte, hatte es nicht einfach. Fachanwalt Bredereck: Wie sind denn die von der Charité vorgebrachten Argumente zu beurteilen, dass der Streik ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Definition: Als Auszubildende gelten Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages im Rahmen der Berufsausbildung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Rechte und Pflichten: Auszubildende haben zunächst Weisungen, die sich Rahmen der Berufsausbildung bewegen, zu befolgen. Dies gilt jedoch nicht für die Ausführung ausbildungsfremder Tätigkeiten. Bei der Ausführung der aufgetragenen Tätigkeiten hat der Auszubildende diejenigen Sorgfalt walten zu lassen, die von ihm aufgrund seiner ... weiter lesen
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein ... weiter lesen
Arbeitsverhältnisse enden auf sehr unterschiedliche Weise. Nicht immer ist es die Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Nachfolgend stelle ich die Beendigungssituationen jenseits von Kündigungen und Aufhebungsverträgen dar. 1. Der Arbeitnehmer erreicht das Renteneintrittsalter Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des 65. bzw. 67. Lebensjahres und der damit verbundenen Möglichkeit zum Bezug von Altersrente nicht automatisch, sondern nur, wenn dies · in einem anwendbaren Tarifvertrag, · in einer Betriebsvereinbarung oder · im Arbeitsvertrag ausdrücklich so geregelt ist. Natürlich haben viele Arbeitnehmer ... weiter lesen
So sei vor dem Arbeitsgericht Berlin die Amtsenthebung des fünfköpfigen Betriebsrats der Filiale Berlin-Friedrichstraße beantragt worden. Auch in einer Trierer Filiale sei der Betriebsrat mit einem Amtsenthebungsverfahren konfrontiert worden. In Stuttgart soll Mitarbeitern mit Lohnabzug gedroht worden sein, wenn sie während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilnehmen, so der Spiegel. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber ein Amtsenthebungsverfahren wirksam durchführen? Darf der Arbeitgeber Mitarbeitern verbieten während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilzunehmen? Der Spiegel berichtet in der oben zitierten Ausgabe, über den Textilkonzern Hennes & ... weiter lesen
Befristete Arbeitsverträge werden von Arbeitgebern gerne abgeschlossen, um den Schutz der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vermeiden. In Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden, können sich Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten sechs Monate auf das Kündigungsschutzgesetz berufen und nicht mehr ohne Weiteres entlassen werden. Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, dass dieser Kündigungsschutz durch den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in bestimmten Fällen umgangen wird. Er hat aber einige Anforderungen hierfür normiert, um einen Missbrauch der von ihm eingeräumten ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der vorzunehmenden Sozialauswahl das Alter bzw. Lebensalter grundsätzlich Vorrang vor anderen sozialen Kriterien hat (Urteil vom 18.02.2011 -4 Sa 1122/10-. I. Allgemeines: Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, sei es wegen Rückgang der Auftragslage oder aber wegen innerbetrieblichen Umstrukturierungen, ist er verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zunächst den Arbeitnehmern zu kündigen, die unter sozialen Gesichtspunkten besser und ... weiter lesen
War ein Arbeitnehmer das ganze Urlaubsjahr krank, wurde nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Urlaub automatisch auf das Folgejahr übertragen und musste dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. War der Arbeitnehmer weiter krank, verfiel der Urlaubsanspruch. Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr festgestellt, dass ein solcher Verfall, der sich auf § 7 Absatz 3 Satz 3 BUrlG stützt, der Europäischen Richtlinie 2003/88/EG widerspricht. Nach dieser Richtlinie sei ein Mindesturlaub von vier Wochen im Jahr garantiert und der Urlaub dürfe nicht wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verfallen. Vor diesem Hintergrund kann jedenfalls der garantierte ... weiter lesen
Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein schwerwiegender Einschnitt in das eigene Leben , da sie nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern oft auch eine existenzielle Bedrohung darstellt. Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, ist es daher wichtig, dass er seine Rechte kennt und darauf achtet, dass diese eingehalten werden. Eine Möglichkeit, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren , ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht . Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben sollte. Eine Kündigung kann zum Beispiel unwirksam sein, wenn sie aus nichtigen oder unzulässigen Gründen ... weiter lesen