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Experten-Ratgeber
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Entgeltfortzahlung für Personalratsschulung Der bei der beklagten Stadt beschäftigte Kläger ist Mitglied des Personalrats. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Bundes-Manteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) Anwendung. Gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II ist der Urlaubslohn iSv. § 67 Nr. 40 BMT-G II zu zahlen, wenn dem Arbeiter Lohn ohne Arbeitsleistung für volle Arbeitstage fortzuzahlen ist. Der Kläger besuchte in der Zeit vom 17. bis 22. Oktober 1999 ein EDV-Seminar. Für diese Zeit erhielt er die reguläre Vergütung für 38,5 Wochenstunden. Mit seiner Klage begehrt er darüber hinaus den Urlaubslohnaufschlag. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.12.2020 zum Aktenzeichen 6 Sa 420/20 entschieden, dass der Arbeitnehmer eines Kreditinstituts nicht wegen „fauler Kredite“ gekündigt werden darf. Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 11.12.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit dem Jahre 1993 bei der Beklagten, einem Kreditinstitut, beschäftigt. Er war seit 2014 Teamleiter Wohnbaufinanzierungen und wurde im Juli 2019 Leiter der Abteilung Wohnbaufinanzierungen. Aufgrund tariflicher Regelungen ist das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ordentlich unkündbar. Im Rahmen von Immobilienfinanzierungen arbeitete das Kreditinstitut mit sog. Tippgebern zusammen. ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 22.11.2018 zum Aktenzeichen 5 Ca 1305/18 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der die Frist für eine ordentliche Eigenkündigung versäumt, es hinnehmen muss, dass zum 31.03.2018 seine Urlaubsansprüche aus 2016 verfallen. Eine fristlose Eigenkündigung zur „Rettung“ der Urlaubsansprüche ist nicht möglich. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 22.11.2018 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten, einem Gartenbauunternehmen langjährig beschäftigt. Der Kläger war seit September 2015 dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Am 15.03.2018 kündigte er das Arbeitsverhältnis ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Die entscheidende Überlegung für Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung ist die, ob das Kündigungsschutzgesetz in ihrem Fall Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn in dem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden und es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der mehr als ein halbes Jahr beschäftigt worden ist. Kündigung im Kleinbetrieb: Greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, weil es sich um einen Kleinbetrieb handelt (nicht mehr als zehn beschäftigte Mitarbeiter), ist der Arbeitgeber weitgehend frei, wen ... weiter lesen
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.10.2011, dass eine französische Beamtin wegen Langeweile im Büro einen sogenannten Bore-Out erlitten hat. Scheinbar kann auch Unterforderung zu psychischen Leiden – wie bei einem Burn-Out – führen. Medienberichten zufolge ist psychisches Leiden derzeit der statistisch gesehen am stärksten wachsende Grund für krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz. Oft stellen psychische Leiden auch den Grund dar, weswegen körperliche Leiden – wie etwa eine der Volkskrankheiten Nr. 1, das Rückenleiden – entstehen. Der Arbeitnehmer muss sich aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Pflichten bei einer Krankheit schonen und sofort zum Arzt ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 21.08.2020 zum Aktenzeichen 10 TaBVGa 2/20 entschieden, dass bei einer hinreichenden Ungewissheit über den Fortbestand eines Dienstverhältnisses als Beamter aufgrund eines Disziplinarverfahrens das Bundesamt nicht verpflichtet ist, die Amtsführung des Beamten als Bezirksschwerbehindertenvertreter zu dulden. Dies ergibt sich aus einer gebotenen Parallelwertung zum Verhältnis bei der Amtsführung von Betriebsräten. Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um die Duldung der Amtsausübung des Bezirksschwerbehindertenvertreter. Der Beteiligte zu 1) ist auf Lebenszeit verbeamtet und bis Januar ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dies soll aus mehreren Urteilen hervorgehen, welche das BAG am 13.03.2013 (Az. 5 AZR 954/11) ausgesprochen hat. In dem von dem BAG zu entscheidenden Fällen sollen mehrere Leiharbeiter auf Nachzahlung von Lohn geklagt haben. Die betroffenen Zeitarbeiter sollen dabei von ein und derselben Tarifgemeinschaft bezahlt worden sein. Einige sollen wohl während ihrer Tätigkeit einen Lohn für ihre Arbeit erhalten haben, welcher nahezu nur die Hälfte von dem entsprach, was die festangestellten Arbeitnehmer für ... weiter lesen
Kommt es bei der Pflege von einem nahen Angehörigen zu einem Sturz, könnte es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Das gilt eventuell auch bei einem Sturz beim Holen von Arzneimitteln. Eine Tochter hatte eine Mutter von 85 Jahren wie pflegebedürftig war. Sie wurde von ihr und einem ambulanten Pflegedienst gepflegt. Als die Mutter im Sessel saß klagte sie plötzlich über starke Schmerzen. Die Tochter wollte ihr daraufhin ein Schmerzmittel holen um sie vom Sessel in den Rollstuhl zu heben und dann ins Bett zu bringen. Doch die Tochter stürzte auf der Treppe und stürzte sie hinunter. Als sie bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung die Anerkennung als Arbeitsunfall ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht hat das Auswahlverfahren für die Zulassung von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht beanstandet. In einem am Freitag, 14. Juli 2017, veröffentlichten Beschluss wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen einer unzureichenden Begründung als unzulässig ab (Az.: 1 BvR 1370/16). Anders als bei anderen Bundesgerichten dürfen beim BGH nur dort zugelassene Anwälte vor den Zivilsenaten auftreten. Für die derzeit 40 Anwälte ist die Zulassung zu den Zivilsenaten des BGH besonders lukrativ. Zweck der Zulassungsbeschränkung ist es, eine besonders hohe Qualität bei den Anwälten zu ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Burnout am Arbeitsplatz (Bossing, Abmahnung, (fristlose) Kündigung) Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 25.7.2011 von Fällen psychischer Überlastung von Mitarbeitern großer Konzerne, wie Adidas, MAN und Daimler. Der Spiegel zitiert eine Studie, der zufolge der Krankenstand in Deutschland wegen psychischer Belastungen in den letzten Jahren stetig angestiegen sei - um 80 % seit 1994. Für Unternehmen wird dies zunehmend zum Problem, denn sollte ein Mitarbeiter für 6-8 Wochen wegen einer Burnoutphase ausfallen, kostet das das Unternehmen ca. 16.000 € - den Schaden wegen der verminderten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm 1 Sa 664/14 vom 17.10.2014. Fall: Der Fall war in der Presse umfassend behandelt worden, weil die Praktikantin vor dem Arbeitsgericht Bochum mit einer Klage gegen Rewe über einen Betrag von über 17.000 € für acht Monate Praktikum erfolgreich gewesen ist. Die Supermarktkette Rewe hatte sich von ihrem zuständigen Filialleiter getrennt und Konsequenzen aus dem Fall angekündigt. Eine Konsequenz scheint die Berufung gewesen zu sein. Für die Praktikantin nun die kalte Dusche vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in der Berufungsinstanz. Urteil: Das ... weiter lesen
Berlin (jur). Ärztinnen und Ärzte haben beim behördlich angeordneten Ruhen der Approbation keinen Anspruch auf eine Vergütung. Ist ein Klinikarzt trotz Ruhens seiner Approbation an über 1.000 Operationen beteiligt gewesen, muss er die in dieser Zeit erhaltene Vergütung an den Krankenhausträger zurückzahlen, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 8. August 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22). Dass der Arzt wegen eines Wohnungsumzugs nichts von der Ruhensanordnung gewusst haben will, sei unbeachtlich. Der Kläger war seit 2016 befristet bis Ende Juni 2022 als Arzt in einem großen Berliner Krankenhaus angestellt. Als das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und ... weiter lesen