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Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Es kommt ja immer wieder vor, dass Arbeitnehmer beobachten, wie in ihrem Betrieb etwas nicht ganz rechtens abläuft. Mit einer Strafanzeige ließe sich da ja durchaus Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Wie siehst du ein solches Vorgehen? Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck: Ich bin da immer sehr zurückhaltend. Ich habe auch regelmäßig mit Arbeitnehmern zu tun, häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, die eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erwägen. Ich rate dann immer zur Vorsicht, zumindest ... weiter lesen
Leipzig (jur). Für Beamte können Berufskrankheiten nicht rückwirkend anerkannt werden. Die Krankheit muss schon im Zeitpunkt der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sein, urteilte am Donnerstag, 10. Dezember 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 46.13). Der Kläger war beamteter Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt und ist heute im Ruhestand. In den 1990-er Jahren hatte er Gefangene in einem Werksbetrieb bei der Herstellung von Bürosesseln beaufsichtigt. Dabei wurden lösungsmittelhaltige Klebstoffe verwendet. Der Justizbeamte erkrankte an Polyneuropathie. Nach den gerichtlichen Feststellungen wurde die Nervenkrankheit „spätestens ... weiter lesen
• Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Nutzung des Internets für private Zwecke erlaubt, so kann dieser das Internet privat nutzen, wenn dadurch die Pflicht Arbeitsleistung nicht verletzt wird. • Eine exzessive Nutzung des Internets, durch den Arbeitnehmer, während der Arbeitszeit verletzt erheblich die arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten. In einem solchen Fall bedarf es keiner Abmahnung, wenn davon auszugehen ist, dass die Abmahnung nicht als erfolgsversprechend angesehen werden kann. • Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets untersagt, so ist diese nicht pflichtwidrig, wenn die Pflicht zur Arbeitsleistung nicht verletzt wird, und der Arbeitnehmer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 21.03.2012 (Az. 5 AZR 651/10), dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam sei, die regelt, dass ein Arbeitnehmer einen privat genutzten Dienstwagen für den Fall der Freistellung zurückgeben müsse. In dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall stritten sich die Parteien über einen Entschädigungsanspruch für die entgangene Nutzung eines Dienstwagens im privaten Bereich. Die Parteien hätten im Arbeitsvertrag folgende Klausel vereinbart: „Im Falle einer ... weiter lesen
Vielen Arbeitnehmern dürfte bereits bekannt sein, dass eine Kündigungsschutzklage in aller Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Anderenfalls ist die Kündigung unumstößlich wirksam, auch wenn sie noch so rechtswidrig ist. Hierbei gibt es wenige Ausnahmen, z.B. wenn die überreichte Kündigung nicht unterschrieben ist, siehe hierzu mein Artikel: „Bei nicht unterschriebener Kündigung muss Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben werden". Die Frist zur Einreichung der Klage binnen drei Wochen wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 allerdings auf weitere Fälle ausgeweitet, so dass ... weiter lesen
Die Siemens Energy AG ist ein Unternehmen der Elektro- und Energietechnik mit Sitz in München. Das Portfolio von Siemens Energy umfasst die Energieerzeugung, die Energieübertragung und Industrielösungen sowohl im Bereich der konventionellen als auch der erneuerbaren Energien Siemens Energy plant den Abbau von 750 Arbeitsplätzen im Gasturbinenwerk in Berlin (Moabit) , da das Werk in ein Billiglohnland verlegt werden soll. Damit soll jeder 5. Arbeitnehmer wegfallen. Die Arbeitnehmer nehmen den Stellenabbau nicht kampflos hin. Mehr als 1.000 Arbeitnehmer von Siemens Energy, aber auch von Daimler und Siemens demonstrierten mit. Die Arbeitnehmer wollen, dass an dem Konzept ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Intrigen als Kündigungsgrund: Dass von Arbeitnehmern Intrigen gesponnen werden, dürfte in dem einen oder anderen Betrieb oder Büro vorkommen. Wer hier zu weit geht und damit den betrieblichen Frieden erheblich beeinträchtigt, muss aber eine Kündigung befürchten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, Urteil vom 1. Juni 2017, Az. 6 AZR 720/15). Geschäftsführerin wollte Vorstandvorsitzenden kippen: In dem konkreten Fall ging es um eine Geschäftsführerin, die bei einem Verein beschäftigt war. Diese hatte massiv darauf hingewirkt, den ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Ein Arbeitnehmer darf laut Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet werden, „im Bedarfsfall auf Anweisung“ „auch eine andere ihm zumutbare Arbeit zu übernehmen“. Wird nicht gewährleistet, dass eine so zugewiesene Tätigkeit mindestens gleichwertig ist, stellt die vertragliche Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am 21. März 2018 veröffentlichten Urteil (Az.: 2 Sa 57/17). Dies gelte auch, wenn die andere Tätigkeit nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist. Geklagt hatte ein als Betriebselektriker angestellter Mann, der mehrfach versetzt wurde und ganz andere ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit mehreren Urteilen über Kündigungsschutzklagen zu betriebsbedingten Kündigungen entschieden und dabei festgestellt, dass allein ein Hinweis auf „ Corona “ oder einen Umsatzrückgang aufgrund der Pandemie nicht ausreicht, um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Aus Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich: Der Arbeitgeber müsse vielmehr anhand seiner Auftrags- und Personalplanung im Einzelnen darstellen, warum nicht nur eine kurzfristige Auftragsschwankung vorliegt, sondern ein dauerhafter Auftragsrückgang zu erwarten sei. Werde im Betrieb Kurzarbeit geleistet, spreche dies ... weiter lesen
Nach § 104 Abs.1 Satz1 SGB VII sind Unternehmer den in ihrem Unternehmen tätigen gesetzlich Unfallversicherten zum Ersatz von Personenschäden nach zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen, dh. auch zur Zahlung von Schmerzensgeld, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben. Direkte Haftungsansprüche des Versicherten gegen den Arbeitgeber, der allein die Beiträge zahlt, und die Arbeitskollegen sind danach ausgeschlossen. Zu den versicherten Wegen gehören zwar auch die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstelle. Der Achte Senat zählt hierzu jedoch nur die privat organisierten Wege zur Arbeit. Ein vom Arbeitgeber durchgeführter Sammeltransport ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Manche Tätigkeiten nur im Arbeitsverhältnis zu erledigen: Gewisse Tätigkeiten sind von der Natur der Sache her schon so angelegt, dass sie nicht von einem echten selbstständigen Mitarbeiter ausgeführt werden können. Dazu zählt etwa Arbeit am Fließband, bei der der Mitarbeiter konstant Teil A in Teil B steckt. Dabei besteht keinerlei Freiraum, um auf selbstständiger Basis tätig zu werden. Der Mitarbeiter ist vollständig in das Unternehmen eingegliedert und komplett weisungsgebunden. Der Arbeitnehmer wird zum Beispiel auch nicht einfach eine Stunde früher mit der Arbeit ... weiter lesen
Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 ist ein Abdruck des Wahlausschreibens vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tag der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Dadurch soll es den Wahlberechtigten ermöglicht werden, sich von der Einleitung der Wahl bis zu deren Abschluss über die zur Ausübung ihres Wahlrechts maßgeblichen Umstände und Vorschriften zu informieren. Diese Möglichkeit muss für alle Wahlberechtigten gleichermaßen bestehen. Das Wahlausschreiben muss so ausgehängt werden, dass es von allen Wahlberechtigten ... weiter lesen