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Weihnachten steht vor der Tür. Hoffentlich kommt an Heilabend (24. Dezember) jedoch nur der „Weihnachtsmann“ und nicht der Bote im Auftrag des Arbeitgebers und überreicht eine Kündigung . Die Kündigung eines Arbeitgebers an Heiligabend (am 24. Dezember) ist nicht automatisch rechtswidrig oder sittenwidrig. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung hängt von den spezifischen Umständen ab, einschließlich der geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen, des Arbeitsvertrags und etwaiger Tarifverträge. Es gibt zwar verschiedene gesetzliche Anforderungen, die ein Arbeitgeber einhalten muss, um eine Kündigung wirksam zu machen. Dazu gehören in der Regel die Einhaltung einer Kündigungsfrist , ... weiter lesen
Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen - Betriebsübergang Der Kläger ist am 1. Oktober 1988 von der K.-AG, die ihren Sitz in Stuttgart hat, angestellt worden und im Raum Bielefeld im Arbeitsbereich Gerätekundendienst eingesetzt. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, daß ergänzend "die Bestimmungen der Tarifverträge in der Metallindustrie von Nordwürttemberg-Nordbaden sowie die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung" für das Arbeitsverhältnis "gelten". Die K.-AG war und ist an die zuvor genannten Tarifverträge infolge Verbandszugehörigkeit gebunden. Der Kläger gehört keiner Gewerkschaft an. Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ging das Arbeitsverhältnis infolge Betriebsübergangs auf die ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung getroffen ist. Bei seiner Ermessensentscheidung muss er die wesentlichen Umstände abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern hat er Rücksicht zu nehmen, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen. Auf einen Einsatz im Sieben-Tage-Rhythmus im Nachtdienst geklagt hatte eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Persönliche Abhängigkeit maßgeblich: Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung unterscheidet den freien Dienstvertrag vom Arbeitsvertrag maßgeblich danach, ob derjenige, der die Dienste erbringt, von dem Empfänger der Dienste persönlich abhängig ist. Das soll sich aus dem Umkehrschluss von § 84 HGB ergeben. Unselbstständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Die persönliche Abhängigkeit ist anzunehmen, wenn eine Einbindung in eine fremde ... weiter lesen
Vielen Arbeitnehmern dürfte bereits bekannt sein, dass eine Kündigungsschutzklage in aller Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Anderenfalls ist die Kündigung unumstößlich wirksam, auch wenn sie noch so rechtswidrig ist. Hierbei gibt es wenige Ausnahmen, z.B. wenn die überreichte Kündigung nicht unterschrieben ist, siehe hierzu mein Artikel: „Bei nicht unterschriebener Kündigung muss Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben werden". Die Frist zur Einreichung der Klage binnen drei Wochen wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 allerdings auf weitere Fälle ausgeweitet, so dass ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.1.2004, 2 AZR 237/03 Kündigungsschutz Leitsätze Bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs 1 Satz 2 KSchG ist der gekündigte Arbeitnehmer auch dann mit zu berücksichtigen, wenn Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen. Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 342/02 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ... weiter lesen
Die Abmahnung – Serie Teil 7: Erforderlichkeit einer Abmahnung bei einer Verdachtskündigung. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Regel: Im Falle einer Verdachtskündigung ist eine Abmahnung regelmäßig nicht nicht erforderlich. Eine Verdachtskündigung konnte man dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung mit dem Verdacht einer (letztlich nicht bewiesenen) strafbaren Handlung, bzw. eines sonstigen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers begründet. Erforderlich ist, dass dieser Verdacht das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört hat. Ein solcher Verdacht kann durch ein ... weiter lesen
• Für schwerbehinderte Menschen gibt es eine Beschäftigungspflicht, d.h. alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber müssen fünf Prozent aller Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. • Wird diese Pflichtquote nicht erreicht, so hat der Arbeitgeber eine Abgabe zu entrichten, die in den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwalteten Ausgleichsfonds fließt. • Bei einer Einstellung ist - soweit im Betrieb vorhanden - die Schwerbehindertenvertretung anzuhören und zu unterrichten. • Der Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung eines behinderten Arbeitnehmers müssen behindertengerecht gestaltet sein. • Einem ... weiter lesen
Schadensersatzansprüche bei außerordentlicher Eigenkündigung Der Kläger schloß mit der Beklagten, einem Unternehmen des Baugewerbes, mit Wirkung zum 1. Januar 1998 einen Vertrag, wonach er nach einer Einarbeitungszeit am 1. Juli 1998 zum Geschäftsführer bestellt werden sollte. Des weiteren sollte sich das Gehalt des Klägers am 1. Juli 1998 erhöhen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung betrug ein Jahr zum Quartalsende. Zum 1. Juli 1998 erfolgte weder die vereinbarte Bestellung zum Geschäftsführer noch wurde das Gehalt erhöht. Die Gesellschafter der Beklagten, deren Geschäftsführer und dessen Ehefrau, hatten eine Verlängerung der Einarbeitungszeit des Klägers beschlossen, weil sie seine fachliche und persönliche Eignung ... weiter lesen
Der Profi-Sportler Joshiko Saibou wurde von seinem Verein die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil er in Berlin an einer Anti- Corona -Demonstration teilnahm und dabei keinen Mund-Nasen-Schutz trug und nach Ansicht des Vereins auch keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhielt. Der Verein als Arbeitgeber des Basketballspielers als Arbeitnehmer hat diese Teilnahme zur Begründung seiner fristlosen Kündigung angeführt. Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dann kündigen darf, wenn ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit eine Corona -Infektion in Kauf nimmt. Ein Arbeitgeber könnte hier argumentieren, dass er aus Fürsorgepflicht den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. In der Regel keine Vorteile für Arbeitnehmer durch Änderungskündigung: Die Änderungskündigung ist ein Mittel des Arbeitgebers, um zwangsweise durchzusetzen, dass Arbeitsbedingungen verändert werden. Arbeitnehmer sollten sich daher in der Regel keine Vorteile von einer Änderungskündigung versprechen, aus ihrer Sicht werden sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Geht es nämlich darum, die Arbeitsbedingungen (auch nur zum Teil) zu verbessern, können Arbeitgeber immer zum Mittel des Änderungsvertrags greifen. Zur Änderungskündigung werden Arbeitgeber nur dann ... weiter lesen
• Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Nutzung des Internets für private Zwecke erlaubt, so kann dieser das Internet privat nutzen, wenn dadurch die Pflicht Arbeitsleistung nicht verletzt wird. • Eine exzessive Nutzung des Internets, durch den Arbeitnehmer, während der Arbeitszeit verletzt erheblich die arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten. In einem solchen Fall bedarf es keiner Abmahnung, wenn davon auszugehen ist, dass die Abmahnung nicht als erfolgsversprechend angesehen werden kann. • Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets untersagt, so ist diese nicht pflichtwidrig, wenn die Pflicht zur Arbeitsleistung nicht verletzt wird, und der Arbeitnehmer ... weiter lesen