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Das Amtsgericht ist die unterste Gerichtsbarkeitsstufe und damit 1. Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Das Amtsgericht Pasewalk ist deshalb vor allem zuständig für die Durchführung von Zivilprozessen (bis einschließlich 5.000 Euro Streitwert) und Strafverfahren (bis maximal zu erwartender Freiheitsstrafe von vier Jahren). Dabei werden die Zivilprozesse am Amtsgericht Pasewalk allgemein durch einen Einzelrichter entschieden (bei Geld oder Freiheitsstrafe-Erwartung von maximal zwei Jahren). Im Strafprozess ist dies auch möglich. Es können hier aber auch Schöffengerichte stattfinden (wenn eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren zu erwarten ist).
Das Amtsgericht Pasewalk ist auch für Ihre Anliegen im Rahmen der Zuständigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Hierunter fallen zum Beispiel die Vollstreckungsverfahren (Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Insolvenzverfahren). Dem Amtsgericht obliegt auch die erstinstanzliche Klärung von Vormundschaftsangelegenheiten sowie die Nachlassgerichtsbarkeit. Das Amtsgericht in Pasewalk ist hierarchisch organisiert. Es wird vom Direktor des Amtsgerichts (Besoldungsgruppen R 1 bis R 2) geleitet. Rechtsanwälte am Amtsgericht Pasewalk finden Sie hier bei uns im Experten-Branchenbuch.de.