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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unternehmen seinen Versicherten in den vorliegenden Fällen die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen müsse. Zusätzlich zur Erfüllung der vereinbarten Auszahlungspläne seien Schadenersatzansprüche möglich. Die fünf zur Entscheidung stehenden Fälle verwies der BGH zur differenzierteren Feststellung an die Vorinstanzen zurück. Die von Clerical Medical in Deutschland verkauften Lebensversicherungen basierten auf einem Anlagemodell, durch dessen Rendite die ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele. Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 18.12.2012 (Az.: II ZR 259/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass erhaltene Steuervorteile aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht angerechnet werden, wenn die entsprechende Schadensersatzleistung versteuert werden müsse und dem Anleger die Vorteile so wieder genommen würden. Sei die Schadensersatzleistung beispielsweise als Rückfluss von Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu verstehen und somit zu versteuern, könnten Steuervorteile nur angerechnet ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München soll mit diesem Beschluss herausgestellt haben, dass die von den Klägern geltend gemachten Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR gegeben sind. Im Zuge dessen könne dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Ersatz des Schadens aus Prospekthaftung zustehen. Weiterhin soll das Gericht die Beklagte wohl dazu verurteilt haben, sämtlichen Klägern die Einzahlungen zurück zu zahlen und diese von etwaigen Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien. ... weiter lesen
Seit vergangenem Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere Entscheidungen zum Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen getroffen (KSR hat berichtet). Mit zwei neuen Entscheidungen vom 29.07.2015 (IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zu diesem Thema weiterentwickelt. In seinen vergangenen Entscheidungen hat der BGH klargestellt, dass Kunden im Falle einer unzureichenden Belehrung über ihr Widerspruchsrecht auch Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages noch den Widerspruch erklären können. Folge dessen ist, dass der Verbraucher seine geleisteten Beiträge unter Anrechnung des bis dahin gewährten Versicherungsschutzes ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern dazu: Verträge werden meistens nach eingehender mündlicher Beratung zwischen den Parteien geschlossen, im Falle einer Kapitalanlage zwischen Anlegern und Beratern. Oft schenken die Anleger dabei den mündlichen Ausführungen der Berater größtes Vertrauen. Nachträglich übergebenes Informationsmaterial wird häufig nicht mehr gelesen. Problematisch sind diese Fälle dann, wenn die mündliche Beratung fehlerhaft war, der dazu ausgeteilte Anlageprospekt jedoch diese Fehler nicht ... weiter lesen
Der geschlossene Schiffsfonds KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – LIWA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG befindet sich seit einiger Zeit in der Krise. Hinter dem Fonds steht der 1968 gegründete Finanzdienstleister KGAL GmbH & Co. KG. Diese gehört anteilig der Commerzbank (45 %), der Bayern LB (30 %), der HASPA Finanzholding (15 %) und Sal. Oppenheimer (10 %). Anleger müssen aber die negative Entwicklung ihrer Beteiligung nicht untätig hinnehmen und ggf. mit dem Schiffsfonds untergehen. Für den Fall, dass eine fehlerhafte nicht anlage- und anlegergerechte Beratung, die nicht über die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung ausreichend aufgeklärt hatte, zu der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Am Amtsgericht Nordenham (Az.: 6 IN 44/13 bzw. 7 IN 32/13) werden die entsprechenden Verfahren nun wohl geführt. Anleger, die in diese Schiffsfonds investiert haben, sollten nun ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen lassen. HCI Capital platzierte die Schiffsfonds MS Nadja und MS Angelika 2004 am Markt. Von der allgemeinen Krise der Schifffahrt wurden die Frachter anscheinend nicht verschont und gerieten 2010 wohl in Turbulenzen, die nun Ende Juni in dem Antrag auf Insolvenz zu enden scheinen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht München I soll nun entschieden haben, dass Anlegern des Debi Select unter Umständen Schadensersatzansprüche und ein Anspruch auf Rückabwicklung der betreffenden Fondsbeteiligung gegen ihren Anlageberater und Prospektverantwortliche der Debi Select zustehen. Ein solcher Anspruch besteht insbesondere, wenn der Anleger von dem Berater nicht anleger- und objektgerecht beraten wurde. Es heißt, oft sei den Anlegern der Debi Select als absolut sichere Anlageform vermittelt worden, bei dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vor allem niedrige Charter- bzw. Frachtraten sowie hohe Treibstoffkosten sollen zu den Gründen der Krise zählen. Die niedrigen Raten sollen Folge eines zu großen Angebotes von Transportschiffen bei einer – gerade aufgrund der europäischen Schuldenkrise – zu geringen Nachfrage sein. Diese Lage bessere sich in naher Zukunft wahrscheinlich nicht, heißt es. Stattdessen würden die Anleger von Schifffonds wohl noch einige Jahre bis zu einer Erholung der Schifffahrtsbranche warten müssen. Für Anleger kann es ... weiter lesen
Kassieren Banken hohe Provisionen für die Vermittlung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds, müssen sie diese sog. Kick-Backs ihrem Kunden gegenüber offenlegen. Ansonsten machen sie sich schadensersatzpflichtig. Mit Beschluss vom 16. Februar hat der Bundesgerichtshof seine verbraucherfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung bestätigt (Az.: XI ZR 542/14). Der BGH verhandelte die Klage eines Anlegers, der nach Beratung durch seine Bank rund 50.000 Euro in einen Schiffsfonds investiert hatte. Die vorgesehenen fünf Prozent Agio handelte er auf ein Prozent hinunter. Das konnte die Bank offenbar verschmerzen. Denn für die Vermittlung der Fondsanteile hat sie darüber hinaus noch hohe ... weiter lesen
Anleger des Hansa Treuhand HT Twinfonds müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Nachdem bereits im Frühjahr über die Gesellschaft der MS HS Bach das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist nun auch die Gesellschaft des Schwesterschiffs MS HS Bizet pleite. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 9. November eröffnet (Az.: 47 IN 87/16). Nachdem nun beide Fondsschiffe insolvent sind, nimmt der Totalverlust für die Anleger immer realistischere Formen an. Sie konnten sich an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen. Allerdings ließen die Probleme nicht lange auf sich ... weiter lesen