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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit der Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll eine Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern in der Anlageberatung erzielt werden. Zum einen soll der Schutz der Anleger vor Falschberatung und zum anderen die Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern weiter erhöht worden sein. Durch diese Maßnahme müssen Finanzinstitute Kundenbeschwerden an die Finanzaufsicht melden und alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Durch die am 01.11.2012 in Kraft ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 25.01.2011 - XI ZR 1711/09 im Anschluss an eine Entscheidung vom 20.07.2010 - XI ZR 236/07 festgestellt, dass zumindest im unternehmerischen Geschäftsverkehr es möglich ist, dass ein Kontoinhaber, indem er nicht eingelöste Lastschriften durch konkrete, nachträgliche Überweisungen ausgleicht, zuvor gebuchte Lastschriften konkludent genehmigt. Nachträgliche Überweisungen können nach Auffassung des BGH im Einzelfall so gedeutet werden, wenn durch den Widerruf der Lastschrift sich der Kontoinhaber auf leichterem Wege Liquidität verschaffen hätte können. Regelmäßig gilt die Genehmigung einer Lastschriftbuchung als ... weiter lesen
Den Anlegern der Laurèl GmbH wird einiges abverlangt. Das Unternehmen legt Pläne vor, die Anleihebedingungen massiv zu beschneiden, u.a. sollen die Anleger auf einen Großteil ihrer Forderung verzichten. Am 16. November wäre die Zinszahlung für die Anleihe der Laurèl GmbH fällig. Das Unternehmen hatte die Anleihe 2012 mit einem Volumen von 20 Millionen Euro und einer Laufzeit von fünf Jahren begeben. Die Schuldverschreibung ist mit 7,125 Prozent p.a. verzinst. Bei diesen Konditionen soll es aber nicht bleiben, wenn es nach den Plänen des Unternehmens geht. Zwei Tage vor der fälligen Zinszahlung sollen die Anleger über massive ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat am 22.03.2011 -XI ZR 33/10 - ein bahnbrechendes Urteil verkündet. Die vollständigen Entscheidungsgründe sind zwar noch nicht veröffentlicht. Aus der von dem BGH herausgegebenen Pressemitteilung kann jedoch entnommen werden, dass der BGH mit dieser Entscheidung einen wichtigen Beitrag zum Anlegerschutz geleistet hat und damit sehr wahrscheinlich eine Klagewelle gegen deutsche Banken ausgelöst hat, die in den vergangenen Jahren Zinswetten oder Zins-Währungswetten ihren Kunden angeboten hat. Bei Swap-Geschäften handelt es sich um eine hoch komplexe Wetten, bei denen erhebliche Verlustrisiken für den Anleger entstehen können. Die Bank wettet gegen den Kunden auf ... weiter lesen
Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung von Banken beim Absatz von Anteilen an Investmentfonds, die nur in selbständige Optionsscheine investieren Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Ansprüche von Kapitalanlegern entschieden, die Anteile an einer luxemburgischen Wertpapier-Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital erworben haben, die ausschließlich in selbständige Optionsscheine investiert. Die Klägerin und ihr Ehemann, die beide nicht börsentermingeschäftsfähig sind, erwarben die Anteile im Jahr 2000 über die beklagte Bank als Kommissionärin. Nach einem erheblichen Wertverfall der Anteile verlangt die Klägerin aus eigenem und abgetretenem Recht ihres ... weiter lesen
An jeder Ecke werden Verbraucher mit der Finanzierung von Konsumgütern gelockt, sei es Unterhaltungselektronik, Möbel oder andere Gegenstände. Besonderes verlockend ist dabei die oftmals angebotene Finanzierung ohne jeden Zins, die sog. 0 %-Finanzierung. Was dabei außer Acht gelassen wird ist, dass der Verbraucher bei einer solchen Finanzierung weniger geschützt ist, als bei einer herkömmlichen Finanzierung, bei welcher er Zinsen zahlen muss. Dies hat nun der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 30.09.2014 – XI ZR 168/13 entschieden. Der Entscheidung des BGH lag ein Fall zugrunde, in dem ein Kunde eines Baumarktes zwei Türen inklusive Montage erwarb und zur Finanzierung einen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Diese Klauseln sollen bestimmen, dass die Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" gewähren. Die beiden Klauseln seien von zahlreichen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Anleger der S&K-Gruppe könnten möglicherweise um mehrere Millionen betrogen worden sein. Betroffen sein könnten allem Anschein nach die folgenden Fonds: Midas Mittelstandsfonds, SHB Fürstenfeldbruck und München, SHB Renditefonds 6, SHB Altersvorsorgefonds, United Investors Fonds, S&K Real Estate Value Added, Deutsche S&K Sachwerte, S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan. Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet und ermittelt anscheinend, ob in der Sache ... weiter lesen
Das Landgericht Amberg hat mit Urteil vom 29.02.2016 – 22 O 489/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Amberg-Sulzbach eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet. Die Sparkasse hat häufig in der Vergangenheit wie auch andere Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung eine Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ verwendet. Die Verwendung dieser Fußnote in Kombination mit einer bereits vom BGH mehrfach festgestellten fehlerhaften Belehrung über den Lauf der Widerrufsfrist hat das Landgericht letztlich zu seiner Entscheidung bewogen. Rechtsanwalt ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Zahlen Verbraucher vorzeitig ein Immobiliendarlehen zurück, darf die Bank für die entgangenen Zinsen eine Entschädigung verlangen, muss dabei aber sogenannte Sondertilgungsrechte des Kunden voll einbeziehen. Sehen Formularklauseln in Darlehensverträgen vor, dass zukünftige Sondertilgungsrechte nicht im vollen Umfang zu berücksichtigen sind, stellt dies eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers dar, urteilte am Dienstag, 19. Januar 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 388/14). Der XI.-BGH-Zivilsenat gab damit der Verbraucherzentrale Hamburg recht. Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer die Sparkasse Aurich-Norden auf Unterlassung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein. Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können. Ob diese hohen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement des SEB Immoinvest habe schon im Mai diesen Jahres bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung bekannt gegeben, dass erste Ausschüttungen im Juni erfolgen sollten. Es soll geplant gewesen sein, insgesamt 1,2 Milliarden Euro an die Anleger auszuschütten. An die meisten Anleger soll eine erste Ausschüttung in Höhe von 10,25 € pro Anteil erfolgt sein. Weitere halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger seien bis zur endgültigen Abwicklung am 30.04.2017 geplant. Jedoch herrscht bei vielen Anlegern ... weiter lesen