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Experten-Ratgeber
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Nicht selten werden sie dabei Opfer unseriöser Anbieter, welche ihren Kunden Wohnungen überteuert verkaufen, gleichzeitig jedoch vorspiegeln, diese Wohnungen seien ihr Geld wert und könnten zu guten Konditionen vermietet werden. Regelmäßig werden Anlagevermittler bzw. Anlageberater mit der Vermittlung dieser Wohnungen und der Beratung von Interessenten durch den Verkäufer beauftragt, der sich bewusst im Hintergrund hält und dem von ihm betrauten Vermittler die Verhandlungen mit dem Interessenten überlässt. Hierfür streicht der Vermittler im Falle des erfolgreichen Geschäftsabschlusses satte Provisionen ein. Diese werden regelmäßig durch den Verkäufer auf den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Die Anleger des „Leo Glory“ werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können. Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die König & Cie. Renditefonds 50 – MT "King Dorian" schien die Krise bis zum Beginn des Jahres 2012 jedoch gut zu überstehen. Nun soll aber deutlich werden, dass auch die König & Cie. Fonds von der andauernden Krise betroffen sein könnten. Einige der Gesellschaften mussten bereits Insolvenz anmelden. Dieser Umstand könnte für Anleger ungeahnte Folgen haben. Die Nachfrage nach Schiffstransporten hielt sich vergleichsweise gering. Dadurch entstanden niedrige Charterraten der Transportschiffe, welche zu den Problemen der ... weiter lesen
Der BGH hat nunmehr mit einer Entscheidung vom 09.07.2013 – II ZR 9/12 – seine Rechtsprechung klargestellt, dass Treuhandkommanditisten, die auch eigene Anteile an einer Gesellschaft halten, bei der Verletzung von Aufklärungspflichten gegenüber Anlegern haften. Ein Anleger muss ein richtiges Bild über die Kapitalanlage vermittelt bekommen, insbesondere mittels des Verkaufsprospekts. Er muss also über alle Umstände vollständig und verständlich aufgeklärt werden, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können. In dem konkret von dem BGH zu entscheidenden Fall war Gegenstand die unzureichende Aufklärung über Vorstrafen der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Bereich der Schifffahrt herrscht ein Überangebot an Transportkapazität. Während der Weltwirtschaftskrise war die Nachfrage nach Schiffsfahrtstransporten jedoch vergleichsweise gering. Die Folge waren niedrige Charterraten und somit auch finanzielle Einbußen der Betreiber. Offenbar wurden nun auch die König & Cie. Renditefonds 50 – MT "King Dorian" von der Krise erfasst. Dies scheint umso überraschender, da der Fonds bis Anfang 2012 scheinbar noch relativ gut durch die Krise gekommen war. Nunmehr scheinen jedoch auch die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger sollen in der Vergangenheit vermehrt dazu übergegangen sein, Beteiligungen an Medienfonds zu erwerben. Medienfonds sind wohl zumeist geschlossene Fonds. Anleger, die sich an einem Medienfonds beteiligen, werden dann anscheinend an den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme beteiligt. Während der Zeichnung der Fonds sollen Anleger mit Steuervorteilen zum Erwerb bewogen worden sein. Allerdings soll sich in der Folge ziemlich schnell herausgestellt haben, dass die erhofften Ergebnisse wohl ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die den Anlegern zugesendeten Fragebögen sollen auf den ersten Blick unscheinbare Fragen enthalten. Bei genauerem Hinsehen können sie aber auch Gefahren bergen. So können Fragen dabei sein, die dazu dienen sollen, dass Anleger die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche nicht oder nur verzögert geltend machen. In der Vergangenheit konnten schließlich schon erfolgreich Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen den Lebensversicherer durchgesetzt werden. So entschied der BGH, nachdem ihm bereits mehrere Fälle ... weiter lesen
Kreditvermittlung, Wettbewerbsrecht: Verwendung einer "0190"-Nummer im Zusammenhang mit der Werbung für eine Kreditvermittlung Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 29.07.2003, Az: 3 U 1225/03 1. Entstehen dem Kunden bereits für die Kontaktaufnahme mit einem Kreditvermittler Gebühren, da dieser dafür eine Telefonmehrwertdienstnummer (sog. "0190"-Nummer) verwendet, so verstößt der Kreditvermittler gegen die §§ 655c, 655d BGB, wonach eine Vergütung für Kreditvermittlung nur im Erfolgsfall geschuldet wird. 2. Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Vorschriften ist dann auch wettbewerbswidrig, wenn die Übertretung bewusst und planmäßig zum Mittel des Wettbewerbs gemacht wird, um einen sachlich nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. € wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Widerspruch gegen Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist ohne Einhaltung einer bestimmten Frist bis zur Genehmigung der Belastungen durch den Kontoinhaber zulässig. Aufgrund einer von der Kauffrau D erteilten Einzugsermächtigung zog die C-Bank auf ein bei der beklagten Sparkasse unterhaltenes Konto monatlich Lastschriften. Nachdem die D-GmbH das Konto übernommen hatte, löste die Beklagte bis September 1997 unberechtigt noch fünf vorgelegte Lastschriften unter Belastung des Kontos ein. Der als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der D-GmbH bestellte Kläger verlangte von der Beklagten im April 1998 die ... weiter lesen
Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen. Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach Eingehung des Beteiligungsverhältnisses. Regelmäßig beschränkt sich die Pflicht zur Aufklärung eines Anlageinteressenten über Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 09.07.2013 (Az.: 10 O 484/12) entschied das Landgericht Berlin, dass die Empfehlung der Bank, in den SEB Vermögensverwaltungsfonds "Total Return" zu investieren, im Jahr 2011 nicht mehr hätte ausgesprochen werden dürfen. In der Beratung gab die Anlegerin an, einen Anlagehorizont von 5 Jahren zu haben und erklärte, dass sie ihr investiertes Geld bei Bedarf auch vor diesem Zeitablauf zur Verfügung haben wollte. Ihre Risikoeinschätzung lautete "konservativ" bzw. ... weiter lesen