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Experten-Ratgeber
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Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die im Preisverzeichnis einer Bank enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung "Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten ..." gegen § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verstößt und unwirksam ist. Hingegen unterliegt die Klausel "Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten ..." nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Ein Verbraucherschutzverein hatte die Bank auf Unterlassung der Verwendung beider Klauseln verklagt. Das Oberlandesgericht hat die Klage gegen die Klausel für Scheckrückgaben abgewiesen und der Klage gegen die Klausel für Rücklastschriften ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied vorliegend erstmals in Sachen CMI. In seinen Urteilen (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) folgte er der Auffassung verschiedener Oberlandesgerichte und bestätige deren Urteile; zum Nachteil des englischen Lebensversicherers. Oftmals soll den Kunden von CMI eine bestimmte Ausschüttung zugesichert worden sein. Diese soll nun an die Kunden zu zahlen sein. Diese Leistungsverpflichtung des Versicherers solle nach dem Urteil unabhängig von dem Wert der jeweiligen ... weiter lesen
Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können. Ob diese ... weiter lesen
Die Nachrichten aus Hamburg sind mehr als alarmierend: Die Anleger der Deutschen Biofonds AG sind besorgt. Die Gesellschaft, die alternative Investments wie Wasserkraftwerke in der Türkei anbietet und bis zu 300 Millionen Euro eingesammelt haben soll, ist derzeit telefonisch nicht erreichbar. Die Gerüchteküche brodelt, Anlegergelder sollen danach in großem Umfang veruntreut worden sein. Auch die Staatsanwaltschaft soll sich für den Verbleib der Anlegergelder brennend interessieren. Unter anderem bot die Deutsche Biofonds AG die Fonds Hydropower VI und VII, die Immobilienangebote Kars-Center und Ziverbey Residence sowie Investitionen in eine Dolomit-Mine in der Türkei an. Diese und ähnliche ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Achim Ahrendt bestellt. Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle jetzt bis zum 21. Oktober anmelden. Dabei ist zu beachten, dass die Forderungsanmeldung form- und fristgerecht erfolgen muss. Die Gläubigerversammlung soll am 24. Oktober stattfinden. Über den Vorgängerfonds Deutsche S&K Sachwerte wurde das Insolvenzverfahren offenbar bereits am 20. Juni eröffnet. Hier müssen die Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 12. September ... weiter lesen
Die Anleger der friedola Gebr. Holzapfel GmbH sollen über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Dazu findet am 1. Oktober eine Anleihegläubigerversammlung im hessischen Meinhard-Frieda statt. Im Kern geht es um eine Laufzeitverlängerung um drei Jahre und eine Reduzierung des Zinssatzes bis 2018. Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH hatte im April 2012 eine Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 25 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit bis 2017 beträgt der jährliche Zinskupon 7,25 Prozent. Aufgrund wirtschaftlicher Probleme des Unternehmens sollen die Gläubiger nun veränderten Anleihebedingungen zustimmen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach der Schließung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal im Mai 2010 blieb der Fonds für ein weiteres Jahr geschlossen. Zum 21. Mai 2012 war die Wiedereröffnung des Fonds angedacht. Diese Entscheidung soll vom Credit Suisse Asset Management hinsichtlich der endgültigen Liquidation des Fonds getroffen worden sein. Laut der Fondsgesellschaft soll die Abwicklung des Fonds voraussichtlich bis zum Jahre 2017 andauern. Immobilien die sich im Fondsvermögen des CS Euroreal befinden, sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre verkauft werden. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die GEBAB-Unternehmensgruppe konnte sich durch ein umfangreiches Gesamtportfolio bislang einen guten Ruf in Deutschland sichern. Das Emissionshaus wurde wohl als Spezialist für Schiffsbeteiligungen bezeichnet. Unterschiedliche Marktsegmente und verschiedene Schiffsgrößen bilden das Gesamtportfolio der GEBAB-Unternehmensgruppe. Große und weltweit operierende Container- und Tankschiffe bilden dabei den Fokus. Ein weiterer Tätigkeitsbereich des Emissionshauses liegt in der Treuhandverwaltung, die auch ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 08.06.2011 – 13 U 55/10 festgestellt, dass eine beratende Bank beim Vertrieb von Zertifikaten anderen Banken gegenüber dem Kunden, welchem sie ein solches Zertifikat empfiehlt, verpflichtet ist, darauf hinzuweisen, dass nicht lediglich in Erfüllung ihrer Beraterpflichten neutral und dem Kundeninteresse verpflichtet auftritt, sondern sich selbst als Verkäufer dieser Wertpapiere und den damit verbundenen wirtschaftlichen Eigeninteressen in einem Interessenkonflikt befindet. Die beratende Bank ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass sie beabsichtigt, mit dem Kunden einen Kaufvertrag ... weiter lesen
Rund 260 Millionen Euro haben die Anleger der insolventen German Pellets GmbH über Anleihen oder Genussrechte investiert. Der größte Teil des Geldes dürfte verbrannt sein. Für die Insolvenzmasse bleibt nur noch ein trauriger Rest von ca. 10 Millionen Euro. Demenentsprechend gering sind die Aussichten der Anleger auf eine halbwegs zufriedenstellende Quote im Insolvenzverfahren. Die Zahlen, die die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Schmudde jetzt präsentierte, kamen zwar nicht mehr überraschend, sind aber dennoch absolut ernüchternd für die Anleger. Vieles deutet darauf hin, dass für die Anleger im Insolvenzverfahren lediglich noch ein ... weiter lesen
Tausende Darlehensnehmer haben in den vergangenen Monaten ihre Immobiliendarlehensverträge auch Jahre nach Abschluss deren Abschluss erfolgreich widerrufen und hierdurch vielfach mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro gespart. Hierbei haben sie von Versäumnissen der Banken und Sparkassen profitiert, die v.a. in dem Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 vielfach unzureichend über das einem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages zustehende Widerrufsrecht informiert haben. Folge eines solchen Widerrufs ist, dass der Verbraucher sich von einem häufig hoch verzinsten Darlehen trennen kann. Er bleibt lediglich verpflichtet, das Darlehen nach dem Widerruf zurückzuzahlen, ist jedoch von ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 24.09.2003, Az: 12 U 2572/02 1. Auch eine automatisch erzeugte Computererklärung, in der die Online-Bank die Order eines Kunden bestätigt, ist als rechtsgeschäftliche Willenserklärung anzusehen. 2. Der Zugang einer Willenserklärung nach § 130 Abs. 1 BGB ist dann bewirkt, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass der Empfänger sie unter gewöhnlichen Verhältnissen zur Kenntnis nehmen kann. Wenn eine elektronische Erklärung nicht wie eine E-Mail über einen Dritten (Online-Dienst, Provider) an den Empfänger gelangt, sondern diesem direkt übertragen wird, wie beim Online-Banking, ist der Zugang mit Passieren der Schnittstelle zum Empfänger bewirkt. 3. ... weiter lesen