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Experten-Ratgeber
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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Beschluss vom 21. 10.2014, dass sich im Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom zum sog. "dritten Börsengang" ein Prospektfehler befindet (AZ.: XI ZB 12/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Es handelte sich vorliegend um eine Beschluss über Rechtsbeschwerden von Anlegern, die Rechtsmittel für ca. 17.000 Kläger eingelegt hatten, d.h. in einem Musterverfahren. Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz können Gegenstand des Musterverfahrens nur Vorfragen zu den einzelnen Klagen der Aktionäre sein, die verallgemeinert werden ... weiter lesen
Für die insolvente Modehauskette Wöhrl gibt es wieder Licht am Horizont. Ein Enkel des Firmengründers Rudolf Wöhrl steigt ein. Weitere Filialschließungen seien nicht geplant, auch die verbliebenen Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben. Wird am Ende also doch noch alles gut? Wohl nicht. Denn zu den großen Verlierern der Wöhrl-Insolvenz gehören die Anleger. Die Insolvenzquote wird laut Medienberichten voraussichtlich zwischen 10 und 20 Prozent liegen. Anders ausgedrückt: Den Anlegern drohen Verluste in Höhe von 80 bis 90 Prozent ihres eingesetzten Kapitals. Die Anleger hatten sich an der Unternehmensanleihe der Rudolf Wöhrl AG beteiligt. Diese wurde 2013 mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nun sehen die Prognosen für das Jahr 2013 anscheinend ebenfalls schlecht aus. Für die Schifffahrtskrise werden zumeist mehrere Gründe angeführt. Häufig werden niedrige Charter- bzw. Frachtraten sowie hohe Treibstoffkosten als Gründe für die Krise genannt. Die niedrige Nachfrage ist scheinbar die Folge eines zu großen Angebotes von Transportschiffen bei einer zu geringen Nachfrage. Experten gehen davon aus, dass sich diese Lage in naher Zukunft wahrscheinlich nicht bessern werde. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Häufig fällt Anlegern erst im Nachhinein auf, dass sie bei der Zeichnung ihrer Fondsbeteiligung offenbar falsch oder unzureichend beraten wurden. So etwa wenn ihnen zu diesem Zeitpunkt nichts über bestehende Risiken mitgeteilt wurde, gerade diese Risiken sich aber später dann realisiert haben. In solchen Fällen können Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Finanzdienstleister, die sie beraten haben, geltend machen. Dass sich ein solcher Prozess lohnen kann, bestätigte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei vielen Schiffsfonds scheint derzeit Flaute zu herrschen. Zunächst seien von den Anlegern des Schiffsfonds Ownership Tonnage III Nachzahlungen gefordert worden, dann sollen auch noch Rückforderungen der Ausschüttungen verlangt worden sein. Im Jahr 2005 sei der Schiffsfonds in Umlauf gebracht worden. Die Beteiligungen an der "MS Elbmarsch", der "MS Elbcarrier", der "MS Elbdeich", der "MS Elbinsel" und der "MS Elbfeeder" seien hierbei enthalten. Erste Notsignale soll es bereits im Jahr 2010 gegeben haben. Damals sei von den Anlegern rund 1 Mio. Euro ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten wurden im Rahmen einer groß angelegten Razzia zahlreiche Tatverdächtige, so auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, verhaftet. Der Vorwurf: Die Entwicklung einer Art "Schneeballsystems". Die S&K Gruppe habe wohl zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen ein lange durchdachtes und geplantes Betrugssystem installiert. Nun muss im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geprüft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Buchstäblich in letzter Minute haben die wichtigsten Gläubigergruppen den Rettungsplan für die finanziell angeschlagene IVG Immobilien AG abgesegnet. Für die Aktionäre und Zeichner der Wandelanleihe bedeutet dies allerdings, dass sie enorme finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Das Handelsblatt berichtete am 12. August 2013, dass die Gläubiger auf insgesamt 1,75 Milliarden Euro Bargeld verzichten sollen und im Gegenzug dafür Aktien erhalten. Gerettet ist die IVG Immobilien AG damit aber ... weiter lesen
Für die Anleger endet ihre Beteiligung am GSI Triebwerksfonds 3 voraussichtlich mit erheblichen Verlusten. Wie der Branchendienst „Fonds professionell“ online unter Berufung auf ein Anlegerschreiben berichtet, wurden die letzten drei Triebwerke verkauft und die Fondsgesellschaft werde nun liquidiert. Allerdings erhalten die Anleger demnach nur noch eine Schlussausschüttung in Höhe von rund zehn Prozent. Das bedeutet auch, dass etwa zwei Drittel ihres eingesetzten Kapitals verloren sind. Insgesamt haben die Anleger rund 26 Millionen US-Dollar in den GSI Triebwerksfonds 3 investiert. Das Geld floss wiederum in zehn Ersatztriebwerke für Flugzeuge, die nun alle verkauft sind. Die erhofften ... weiter lesen
„Beteiligungen an Schiffsfonds sind spektakuläre Anlagen, die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen. Sie sind zur Altersvorsorge generell ungeeignet.“ Mit diesen klaren Worten hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 den spekulativen und riskanten Charakter von Schiffsfonds herausgestellt (Az.: 7 O 236/13). Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage oder auch als Baustein zur Altersvorsorge dargestellt. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch in vielen Fällen ganz anders ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach wurde nach der Auferlegung der geschlossenen Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG im Jahre 2002 Interessenten gegenüber vor allem mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben. Mittlerweile könnten den Anlegern daran aber Zweifel gekommen sein, da sie nach ein paar Ausschüttungen seit dem Jahr 2008 keine Ausschüttungen mehr bekommen haben sollen, weil der Fonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecke. Größtenteils sei der Fonds zwar durch Fremdkapital finanziert worden, aber eben ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 11.12.2014 zu den Beratungspflichten bei der Zeichnung einer Beteiligung an einem als BGB-Gesellschaft ausgestaltetem geschlossenen Immobilienfonds (AZ.: III ZR 365/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier klagt ein Anleger auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds. Der geschlossene Immobilienfonds war als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgestaltet (auch: BGB-Gesellschaft). Vor der Zeichnung fand ein Beratungsgespräch statt; zudem hat der Kläger einen ... weiter lesen
Rechtsschutz der Aktionäre gegen unrechtmäßiges, kompetenz-überschreitendes Handeln der Organe der Aktiengesellschaft bei der Ausübung des genehmigten Kapitals (Mangusta/Commerzbank I und II) Der II. Zivilsenat hatte über die Revisionen einer Minderheitsaktionärin in zwei Klageverfahren gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit der Ausübung des genehmigten Kapitals durch deren Vorstand zu entscheiden. Die Hauptversammlung der beklagten Bank hatte ihren Vorstand rechtswirksam ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital gegen Bar- und gegen Sacheinlagen bis zu bestimmten Höchstnennbeträgen zu erhöhen und dabei jeweils das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von diesen Ermächtigungen machte der ... weiter lesen