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Rechtsanwalt in Weil im Schönbuch - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Sämtliche Immobilienfonds, deren Gelder für die Geschäfte der Frankfurter S&K-Gruppe bestimmt waren, sollen nun Insolvenz beantragt haben, heißt es. Die Aussichten der Anleger an ihr Geld zu kommen sollen deshalb auch weiterhin schlecht stehen. Bei den S&K-Fonds handelt es sich mitunter um geschlossene Immobilienfonds. Die Beteiligung an einem solchen geschlossenen Immobilienfonds stellt eine unternehmerische Beteiligung dar. Das bedeutet, Anleger haften als Unternehmer und müssen unter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vor allem niedrige Charter- bzw. Frachtraten sowie hohe Treibstoffkosten sollen zu den Gründen der Krise zählen. Die niedrigen Raten sollen Folge eines zu großen Angebotes von Transportschiffen bei einer – gerade aufgrund der europäischen Schuldenkrise – zu geringen Nachfrage sein. Diese Lage bessere sich in naher Zukunft wahrscheinlich nicht, heißt es. Stattdessen würden die Anleger von Schifffonds wohl noch einige Jahre bis zu einer Erholung der Schifffahrtsbranche warten müssen. Für Anleger kann es ... weiter lesen
Aufgrund einer durch den Gesetzgeber kurzfristig gesetzlich vorgegebenen Ausschlussfrist zur Ausübung des Darlehenswiderrufs haben tausende Bankkunden von ihrem Widerrufsrecht bis zum 21.06.2016 Gebrauch gemacht. Viele Bankkunden, welche diese Ausschlussfrist nicht wahrgenommen haben, weil sie von deren Existenz nichts wussten, hadern damit. Nicht selten kann aber auch heute noch ein Widerruf wirksam erklärt werden. Dies gilt im Einzelfall für Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind. Solche Verträge sind von der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht betroffen. Zudem weisen auch sie, genauso wie „Altverträge“, die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind, ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu Rechtsfragen Stellung genommen, die für die Rückabwicklung (§ 3 Abs. 1 HWiG in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) widerrufener Grundpfandkreditverträge bedeutsam sind. Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000 (C-481/99) mit Urteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99; Pressemitteilung Nr. 37/2002) entschieden hat, können auch aufgrund einer Haustürsituation geschlossene Grundpfandkreditverträge grundsätzlich unbefristet widerrufen werden, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfolgt ist. In dem jetzigen Rechtsstreit verlangen die ... weiter lesen
VW beherrscht weiter die Schlagzeilen und der Skandal um manipulierte Abgaswerte nimmt immer größere Ausmaße an. Nach neuen Vorwürfen der US-Umweltbehörde EPA könnten auch bei 3-Liter-Dieselmotoren die Abgaswerte manipuliert sein. Das weist VW zwar zurück, gab aber bekannt, dass es nach internen Untersuchungen weitere Unregelmäßigkeiten bei den Abgaswerten gibt. Dabei geht es diesmal um den Kohlendioxid-Ausstoß. Die Aktie setzte aufgrund dieser Nachrichten erneut zur Talfahrt an. Der Reihe nach: Als vor einigen Wochen bekannt wurde, dass Volkswagen beim Dieselmotor E 189 Abgaswerte manipuliert hat, stürzte die VW Aktie ab. In rund elf Millionen Autos soll die ... weiter lesen
Das Landgericht Amberg hat mit Urteil vom 29.02.2016 – 22 O 489/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Amberg-Sulzbach eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet. Die Sparkasse hat häufig in der Vergangenheit wie auch andere Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung eine Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ verwendet. Die Verwendung dieser Fußnote in Kombination mit einer bereits vom BGH mehrfach festgestellten fehlerhaften Belehrung über den Lauf der Widerrufsfrist hat das Landgericht letztlich zu seiner Entscheidung bewogen. Rechtsanwalt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise scheint weiter unter den Dr. Peters Fonds zu wüten und dabei auch nicht den „Leo Glory“ zu verschonen. Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Der möglicherweise problematische Zustand der Fonds soll sich - wie häufig - auf niedrige Charterraten und Zahlungsrückstände der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Entscheidungen der Richter in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) zum Thema CMI bestätigen viele der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Anleger und benachteiligen den Lebensversicherer eindeutig. Dies gilt wohl auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen. Unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, soll CMI laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seinen Kunden im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. € wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Falschberatungen durch Anlegerberater von Banken sind in der Vergangenheit keine Seltenheit gewesen. Diese Fehlberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen haben sich auf das Vertrauen der Anleger negativ ausgewirkt und ein schlechtes Licht auf die Finanzinstitute geworfen. Doch nun sollen intensivere Kontrollmaßnahmen helfen, die ablehnende Haltung potenzieller Anleger gegenüber den Banken zu bessern. Es ist vorgesehen, dass die Beschwerden der Anleger künftig innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie ... weiter lesen
Das Unausweichliche ist nun geschehen. Der Windkraftbetreiber Prokon musste die Segel streichen und hat Insolvenz angemeldet. 75.000 Anleger, die mehr als 1,4 Mrd. Euro investiert haben, müssen nun den Gang des Insolvenzverfahrens abwarten. Ob und in welcher Höhe sie einen Teil ihres angelegten Geldes zurückerlangen können kann aktuell seriös nicht beantwortet werden. Dies wird sich erst zeigen, wenn der Insolvenzverwalter sich nach eingehender Prüfung Klarheit über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschafft haben wird. Für die Genussrechtsinhaber wird von besonderem Interesse dabei sein, ob und in welchem Umfange neben ihnen Gläubiger existieren. ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kreditnehmer bei Veräußerung des beliehenen Objekts ein Anspruch gegen den Kreditgeber auf Austausch des vereinbarten Sicherungsmittels zusteht. Die Parteien streiten über die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Im Jahr 1997 schloß der Kläger mit der beklagten Bank einen Realkreditvertrag über 130.000,- DM mit einem auf zehn Jahre fest bestimmten Zinssatz zur Finanzierung eines 197 qm großen Hausgrundstücks. Das Darlehen wurde u.a. durch eine erstrangige Grundschuld auf diesem Grundstück abgesichert. Nach Geburt des zweiten Kindes verkaufte der Kläger das belastete, zu klein gewordene Haus lastenfrei, erwarb ... weiter lesen