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Leipzig (jur). Zahlt ein evangelischer Pfarrer nicht die ihm auferlegten Kosten eines kirchengerichtlichen Rechtsstreits, können die Ansprüche vor den Zivilgerichten grundsätzlich durchgesetzt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, 25. November 2015, geurteilt (Az.: 6 C 21.14). Im konkreten Fall hatte ein Pfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht einen Rechtsstreit mit einer evangelischen Kirchengemeinde ausgefochten. Dabei hatte er erfolglos den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Im Beschwerdeverfahren ließ sich die evangelische Kirchengemeinde von einem katholischen Anwalt vertreten. Der Pfarrer hielt dies für ... weiter lesen
Um einen Erschließungsbeitrag, Herstellungsbeitrag, Straßenausbaubeitrag erheben zu können, bedarf es einer gültigen Satzung, sog. Beitragssatzung. Viele solcher Satzungen werden in einem Widerspruchs- bzw. Klageverfahren angegriffen und erweisen sich nach Prüfung als ungültig. Die betreffende Gemeinde ändert sodann die Satzung ab und versendet einen neuen Beitragsbescheid. Zwischen der beitragspflichtigen Maßnahme (z. B. Straßenbau) und dem Zeitpunkt der Beitragserhebung können teilweise Jahre, manchmal auch Jahrzehnte liegen. In solchen Fällen stellt sich der Betroffene die Frage, ob nach solch einer langen Zeitspanne noch rechtmäßig Beiträge ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 06. September 2017 zum Aktenzeichen 9 C 5.17 entschieden, dass im Wege der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht die Frage zu klären ist, ob die Verjährungsregelung des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz, soweit sie die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zeitlich unbegrenzt nach dem Eintritt der Vorteilslage erlaubt, mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist. Im konkreten Fall wendet sich ein Grundstückseigentümer gegen Erschließungsbeitragsbescheide i. H. v. insgesamt mehr als 70 000 €. Er ist Eigentümer mehrerer Grundstücke in einem Gewerbegebiet. Das abgerechnete Teilstück der Straße, an dem diese liegen, ... weiter lesen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 8. Senat - hat mit Beschluss vom 9. September 2004 in einem Beschwerdeverfahren entschieden, dass ein Grundstückseigentümer auch eine umfangreiche Erdaufschüttung in seinem Garten wieder rückgängig machen muss, wenn diese Aufschüttung einen durch eine gemeindliche Baumschutzsatzung geschützten Baum beeinträchtigt (Az.: 8 ME 52/04). Solche innerörtlichen Baumschutzsatzungen können die Gemeinden nach § 28 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes erlassen. Bäume sollen dadurch geschützt werden, weil sie als "Grüne Lungen", d.h. etwa zur Verbesserung der Luftqualität, dienen, in ihrer Funktion als Lebensstätten von Vögeln und Kleintieren den Naturhaushalt bereichern und das Ortsbild ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Fällen sog. Scheidungshalbwaisen voraussetzt, dass sie für das Wohl des Kindes erforderlich ist. Der Kläger wandte sich gegen die von der Beklagten auf Antrag der Mutter verfügte Änderung des Familiennamens seines leiblichen Kindes in den nach der Ehescheidung wieder angenommenen früheren Familiennamen der sorgeberechtigten Mutter. Die Klage des Vaters dagegen hatte in allen Rechtszügen Erfolg. Nach § 3 NÄG darf ein Familienname nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war in den Scheidungshalbwaisenfällen ein wichtiger Grund gegeben, ... weiter lesen
Ein Rückforderungsbescheid muss sich nach ganz herrschender Meinung in der Rechtsprechung (vgl. statt aller, BVerwG, Beschluss vom 29.09.1987, Az. 7 B 161/87) und der Rechtsliteratur (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage 2008, § 49a RdNr. 10) nach Wegfall eines begünstigenden Verwaltungsaktes grundsätzlich gegen den Adressaten bzw. den Begünstigten des aufgehobenen bzw. unwirksam gewordenen Verwaltungsaktes richten. Zu diesem Personenkreis zählt grundsätzlich ein Dritter nicht, der die Subvention - in welcher gesellschaftsrechtlichen Funktion auch immer - für seine Frima (bspw. GmbH, GmbH & Co. KG., AG, AG & Co. KG i. Gr...) lediglich beantragt hat. Nur in besonderen ... weiter lesen
Soldatenrecht: Rückerstattung der Ausbildungskosten Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind eine im Verwaltungsrecht und insbesondere im Soldatenrecht tätige und spezialisierte Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Baiker ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Das Soldatenrecht ist ein Teil-Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts. Gem. § 56 Abs. 4 Nr. 1 SG muss ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder Fachausbildung verbunden war und der auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf einen Antrag entlassen gilt, die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. Die Höhe des Erstattungsanspruchs ist vom Gesetz nicht auf ... weiter lesen
Wer unter "verkehrsrechtlich relevantem" Einfluss von Cannabis-Drogen (wie Haschisch und Marihuana) Auto fährt, muss mit der Ent*ziehung der Fahrerlaubnis rechnen, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Ein Mann aus dem Landkreis Birkenfeld geriet nachts in eine Polizeikontrolle. Den Beamten fiel auf, dass er sehr redselig und aufgeregt war und eine verlangsamte Pupillen*adaption zeigte. Eine Urin- und Blutprobe ergab eindeutige Hinweise auf Cannabis. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Sowohl das Verwaltungsgericht Koblenz als auch jetzt in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht bestätigten dies als rechtmäßig. Ein Autofahrer, der nicht zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Fahren ... weiter lesen
Trier (jur). Tischtennis spielende Kinder auf einem Spielplatz und deren Anfeuerungsrufe müssen Nachbarn hinnehmen. Solche Geräuscheinwirkungen, die von Kinderspielplätze ausgehen, sind vom Gesetzgeber privilegiert und stellen im Regelfall keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung dar, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, 28. Juli 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 9 K 1721/23.TR ). Die Klägerin bewohnt in einer kleinen Gemeinde ein Einfamilienhaus. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein von der Gemeinde betriebener Kinderspielplatz. Kinder unter 14 Jahren dürfen dort täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr spielen. Als die Gemeinde im Frühjahr 2023 auch eine Tischtennisplatte aufstellte, ... weiter lesen
In der niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere werden zwei Kategorien von Hunden unterschieden. Das Halten, die Zucht und die Vermehrung der ersten Kategorie von Hunden, zu denen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen dieser Hunde gehören, ist verboten. Für vorhandene Hunde wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat, die Haltung sicher ist und der Halter über die persönliche Eignung und die notwendige Sachkunde verfügt. Hunde, die den Wesenstest wegen eines außergewöhnlichen Aggressionspotenzials nicht bestehen, müssen getötet werden. Das Bestehen des Wesenstests führt zu näher bestimmten Anforderungen an die Haltung und Führung ... weiter lesen
Münster (jur). Öffentliche Bibliotheken dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, wenn sie nicht nur eine Ausleihe anbieten. Dies entspricht „ihrer kulturellen Funktion“, urteilte am Donnerstag, 1. Juni 2023, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 4 D 94/20.NE). Es damit eine Klage von Verdi ab und bestätigte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des Landes vom Verbot der Sonntagsarbeit. Das Land hatte die Erlaubnis damit begründet, die Bibliotheken seien sogenannte Dritte Orte für zahlreiche öffentliche und kulturelle Zwecke. Sie dienten der Begegnung, der Kommunikation, der gesellschaftlichen Integration, der Information, der (staatsbürgerlichen) Bildung und auch als Orte für kulturelle ... weiter lesen
Der naturschutzrechtliche Artenschutz gilt im Prinzip auch in bebauten Ortslagen. Jedoch hindert er nicht schlechthin die nach § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) im Innenbereich zulässige Bebauung einer im Laufe der Jahre strauch- und baumbewachsenen Baulücke, auf der heimische Vögel nisten und brüten. Der Bauherr muss indes sein Bauvorhaben so planen, dass Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der nach deutschem und europäischem Recht besonders geschützten Arten wild lebender Tiere nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Das stellt vor allem Anforderungen an die Dimensionierung des Baukörpers, seine Lage auf dem Grundstück sowie die Art und Weise, wie auch die Zeit der Bauausführung. Das entschied heute das ... weiter lesen