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Mannheim (jur). Ausländerbehörden dürfen die Forderung nach Integration von legal in Deutschland lebenden Ausländern nicht überspannen. So ist einer 62-jährigen, seit vielen Jahren in Deutschland lebenden türkische Analphabetin die Teilnahme an einem Integrationskurs nicht zuzumuten, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Freitag, 16. August 2013, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 11 S 208/13). Damit kann eine 62-jährige türkische Analphabetin nicht zur Teilnahme an einen Integrationskurs mit Alphabetisierung gezwungen werden. Die Kurse haben meist einen Umfang von 1.200 Stunden (á 45 Minuten). Im konkreten Fall hatte das ... weiter lesen
Leipzig (jur). Autofahrer, die mit sieben Flensburger Punkten eine Verwarnung erhalten haben, können danach auch durch einen bereits vor der Verwarnung begangenen Verstoß ihren Führerschein verlieren. Das hat am Donnerstag, 26. Januar 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 3 C 21.15). Das Flensburger Punktesystem wurde zum Mai 2014 neu geordnet. Danach sollen Autofahrer mit vier oder fünf Punkten eine Ermahnung erhalten, mit sieben Punkten eine Verwarnung. Mit acht oder mehr Punkten wird der Führerschein entzogen. Werden acht Punkte erreicht, ohne dass der Autofahrer bereits verwarnt wurde, wird der Punktestand auf sieben verringert und eine Verwarnung ausgesprochen. ... weiter lesen
Koblenz (jur). Anwohner eines Schulhofes müssen auch außerhalb der Schulzeit dort spielende Kinder dulden. Denn bei Kinderlärm müssen Nachbarn sich grundsätzlich in Toleranz üben, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Donnerstag, 18. Oktober 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 K 985/11.KO). Damit scheiterte ein Ehepaar aus der Ortsgemeinde Kirchwald im Landkreis Mayen-Koblenz mit seiner Klage gegen das nachmittägliche Spielen auf dem Schulhof einer benachbarten Grundschule. Bereits seit 1997 darf der Schulhof auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt werden. Den Kindern stehen dort ein Tisch, zwei Bänke und ein Basketballkorb zur Verfügung. Die ... weiter lesen
Leipzig (jur). Werden neue Ställe für die Geflügelmast in der Nähe von Wohnsiedlungen gebaut, können die Behörden den Einbau einer Abluftbehandlungsanlage verlangen. Das ist aus Gründen der Gesundheitsvorsorge zulässig, wenn es sonst durch die Geflügelmast zu einer erheblichen Belastung der Anwohner mit sogenannten Bioaerosolen kommt, urteilte am Donnerstag, 23. Juli 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 7 C 10.13). Aerosole sind Schwebstaub und Nebeltröpfchen in der Luft. Biologische Aerosole aus der Tiermast können verschiedene Keime enthalten. Teilweise wird befürchtet, dass diese gesundheitsschädlich sind, insbesondere bei der Geflügelmast. ... weiter lesen
Mannheim (jur). Kommunen können die Bahn nicht zum Lärmschutz zwingen. An einen kommunalen Lärmaktionsplan ist die privatisierte Bahn nicht gebunden, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Mittwoch, 10. August 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 S 1632/14). Er wies damit die Stadt Mahlberg ab. Sie liegt nördlich von Freiburg an der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. 2012 legte der Gemeinderat einen Lärmaktionsplan fest. Danach gilt ein 2,75 Kilometer langer Streckenabschnitt als „besonders überwachtes Gleis“. Auf solchen Streckenabschnitten wird der Lärm besonders oft gemessen; bei Steigerungen werden die Gleise ... weiter lesen
Lüneburg (jur). Jäger dürfen ihren Jagdbezirk nicht zur massenhaften Tiermast missbrauchen. Das jährliche Aussetzen und spätere Bejagen mehrerer Tausend Wildenten an Teichen in Lüdersburg ist daher rechtswidrig, wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg mit einem am Dienstag, 14. Juli 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 4 ME 66/15). Danach darf der Landkreis Lüneburg das Aussetzen der Enten aber auch nicht komplett verbieten. Die Inhaberin des Jagdbezirks in Lüdersburg bietet kommerzielle Jagden an. Das Unternehmen führt dort einen Betrieb mit Hotel, Golfplatz, Land- und Forstwirtschaft sowie einem Jagdgatter, also einem umzäunten ... weiter lesen
Das Gesetz des Landes Baden-Württemberg, das es Lehrerinnen untersagt, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Die Klägerin, die sich seit 1999 um ihre Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg bemüht, war damit auch im zweiten Durchgang vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Das erste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2002 hatte sie vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich angegriffen; das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, ein Verbot, im Unterricht ein "islamisches" Kopftuch zu tragen, bedürfe einer gesetzlichen Regelung, die alle Religionen strikt gleichbehandelt. Baden-Württemberg ... weiter lesen
Koblenz (jur). Aus einem Feuerwehr-Fahrzeug kann nicht einfach ein „Feierwehr-Fahrzeug“ mitsamt Blaulicht und Sirene gemacht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 27. Juli 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschieden und damit die Betriebsuntersagung für ein früheres Feuerwehr-Auto bestätigt (Az.: 5 L 599/15.KO). Im konkreten Fall hatte ein Mann einen früheren Feuerwehr-Pkw gekauft. Das Fahrzeug war mit Blaulicht, Sirene und Durchsagelautsprecher ausgestattet. Der neue Eigentümer hatte zudem gelbe reflektierende Streifen angebracht und die „Feuerwehr“-Beschriftung in „Feierwehr“ umgeändert. Doch der TÜV untersagte mit ... weiter lesen
Die Stadt Braunschweig erhebt Vergnügungssteuer unter anderem auch für Tanzveranstaltungen. Sie wird in erster Linie als Kartensteuer nach Maßgabe des Eintrittspreises, mindestens aber als Pauschsteuer entsprechend der Größe des Veranstaltungsraumes erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte auf die Klage eines Diskothekenbetreibers entschieden, dass er keine Vergnügungssteuer zahlen müsse, soweit seinen Gästen mit dem Eintrittspreis zugleich die Möglichkeit eröffnet werde, in einem in der Diskothek integrierten Raum Kinofilme anzusehen. Der Kinobesuch sei nach der Satzung der Stadt vergnügungssteuerfrei und seinerseits bereits das Einrittsgeld wert. Der hiergegen gerichteten Revision der Stadt Braunschweig hat das ... weiter lesen
Leipzig (jur). Frauen können beim Besuch einer Schwangerschaftsberatungsstelle nicht verlangen, dass sie von einem Protest von Abtreibungsgegnern gänzlich verschont bleiben. Zur Versammlungsfreiheit gehöre, dass Menschen sich dort versammeln dürfen, „wo es denjenigen ‚weh tut’, gegen die sich der Protest richtet, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag, 26. Juni 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 6 B 33.22). Eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung der Schwangeren könne erst dann vorliegen, wenn den betroffenen Frauen die andere Meinung mit „nötigenden Mitteln“ aufgedrängt werde, erklärten die Leipziger Richter. Im Streitfall ging es um eine Versammlung von Abtreibungsgegnern der christlichen ... weiter lesen
Aufklärungspflicht der Gerichte beim Wiederaufgreifen eines Abschiebungsschutzverfahrens Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat heute entschieden, dass in einem Asylfolgeverfahren, in dem um einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Wiederaufgreifen des Verfahrens auf Gewährung von ausländerrechtlichem Abschiebungsschutz (gemäß § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 Verwaltungsverfahrensgesetz) gestritten wird, der Sachverhalt von den Tatsachengerichten auch im Hinblick auf eine mögliche Ermessensreduzierung aufzuklären ist. Der Entscheidung liegt der Fall der 1992 wegen des Bürgerkriegs in Jugoslawien aus dem Kosovo eingereisten Klägerin zugrunde, deren Asylantrag 1996 rechtskräftig ... weiter lesen
Der naturschutzrechtliche Artenschutz gilt im Prinzip auch in bebauten Ortslagen. Jedoch hindert er nicht schlechthin die nach § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) im Innenbereich zulässige Bebauung einer im Laufe der Jahre strauch- und baumbewachsenen Baulücke, auf der heimische Vögel nisten und brüten. Der Bauherr muss indes sein Bauvorhaben so planen, dass Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der nach deutschem und europäischem Recht besonders geschützten Arten wild lebender Tiere nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Das stellt vor allem Anforderungen an die Dimensionierung des Baukörpers, seine Lage auf dem Grundstück sowie die Art und Weise, wie auch die Zeit der Bauausführung. Das entschied heute das ... weiter lesen