Infos zum Rechtsanwalt für Arbeitsförderungsrecht
Das Arbeitsförderungsrecht ist Teil des III. Buch des SGB (Sozialgesetzbuch) und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Es soll der Arbeitslosigkeit entgegenwirken bzw. den Zeitraum der Arbeitslosigkeit verringern, aber auch die Versorgung von Arbeitslosen regeln.
Die Leistungen, die im Arbeitsförderungsrecht geregelt sind, sollen die Teilnahme von Arbeitnehmern am Arbeitsleben durch Förderungs- und Eingliederungsmaßnahmen ermöglichen, andererseits aber auch ihre Versorgung sicherstellen. So sollen arbeitsfördernde Maßnahmen (z. B. Berufs-, Berufsausbildungs- und sonstige Beratungen) die Aufnahme bzw. Ausübung einer Berufstätigkeit oder einer Selbstständigkeit ermöglichen. Auch die
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Ausbildungs- bzw. Arbeitsvermittlung,
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Förderung von beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen,
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Teilnahme an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
fallen in diesen Bereich und somit ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit wie die Erteilung von sogenannten Entgeltersatzleistungen. Hierzu zählen beispielsweise das
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Arbeitslosengeld,
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Überbrückungsgeld,
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Kurzarbeitergeld,
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Insolvenzgeld.
Die Arbeitsförderung soll mit ihren Leistungen für eine Erhöhung der Ausbildungs- und Arbeitsmarkttransparenz sorgen. Gleichzeitig soll aber auch die regionale und berufliche Mobilität von Arbeitnehmern unterstützt sowie offene Arbeitsstellen kurzfristig besetzt werden. Dazu sollen die individuellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten und ausgebaut, aber auch gefördert werden. Insbesondere bei Frauen soll die berufliche Situation verbessert werden, indem bestehende Nachteile beseitigt werden oder einem geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt entgegengewirkt wird. Jungen Leuten soll der nachträgliche Erwerb eines Schulabschlusses durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten für den nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses ermöglicht werden. Langzeitarbeitslose sollen durch entsprechende Eingliederungsmaßnahmen die Möglichkeit für eine Berufstätigkeit erhalten.
Schnell kann es zu Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit kommen. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsförderungsrecht unterstützt seine Mandanten mit seinem Fachwissen in diesem speziellen Rechtsbereich, wenn es z. B. um Sperrzeiten, einen Ablehnungsbescheid oder die Gleichstellung von Schwerbehinderten geht. Geht es um die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Bescheid, der von der Bundesagentur der Arbeit ergangen ist, ist zur Wahrung der Widerspruchsfrist die Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin für Arbeitsförderungsrecht unerlässlich, wenn im späteren Verlauf eine Klage eingereicht werden soll. Unberechtigte Rückforderungsansprüche der Bundesagentur für Arbeit können sogar zu finanziellen Problemen bei Arbeitslosen führen. Aber auch für Arbeitgeber ist eine Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsförderungsrecht der richtige Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um Eingliederungsbeihilfen für Langzeitarbeitslose oder um Einstellungszuschüsse geht, da die Beurteilung dieser Sachverhalte im Ermessen der Behörden liegt. Dabei versucht ein Anwalt für Arbeitsförderungsrecht nicht nur außergerichtlich zwischen den Parteien gütlich zu vermitteln, sondern vertritt die Interessen seiner Mandanten bei Streitigkeiten auch in einem gerichtlichen Verfahren vor dem zuständigen Sozialgericht.