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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte einen Fall zu entscheiden (Az.: 2 Sa 6/13), bei dem es um die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung ging. Die beiden Kläger arbeiteten als freie Mitarbeiter in einem IT-Systemhaus und wurden im Rahmen eines Werkvertrages von diesem über zehn Jahre lang im Betrieb der Beklagten eingesetzt. Nach Auffassung der Kläger ergebe sich aus den vorliegenden Umständen, nämlich dass sie in den Betrieb der Beklagten eingegliedert ... weiter lesen
• Ein Arbeitsverhältnis kann einseitig dadurch beendet werden, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, können Sie einen Aufhebungsvertrag schließen. • In dem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, ggf. gegen Zahlung einer Abfindung. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche der Parteien gegeneinander geklärt (restliches Arbeitsentgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, widerrufliche/unwiderrufliche Freistellung, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis usw.). • Für ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch solche Arbeitsplätze anbieten, die dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 – 19 Sa 1342/11 –, juris) Ausgangslage: Bevor ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann, muss er ihm zunächst im Betrieb vorhandene freie Arbeitsplätze anbieten. Dies gilt jedenfalls insoweit, als der Arbeitnehmer die vorhandene Arbeit aufgrund seiner Qualifikation leisten kann. Auch wenn der Arbeitnehmer zunächst eine gewisse ... weiter lesen
Der Kläger war von 1991 bis zum 30. April 1999 bei der Beklagten als Kapitän in der Seeschiffahrt beschäftigt. Er ist seit Februar 1999 dauerhaft seedienstuntauglich. Die bei der Beklagten beschäftigten Kapitäne werden bei Bedarf auch zur Beaufsichtigung im Schiffsneubau eingesetzt. Hierzu war der Kläger zwar gesundheitlich in der Lage, die Beklagte setzte ihn aber nicht für diese Aufgabe ein. Er verlangt die Bezahlung der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Resturlaubsansprüche. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. § 60 SeemG verbietet die Abgeltung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein so genanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Anders als das einfache Arbeitszeugnis enthält dieses mehr als nur eine Bestätigung der Beschäftigungszeit. So enthält das Zeugnis eine konkrete Beschreibung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses und eine Bewertung der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Formale Anforderungen an das Arbeitszeugnis: Der Arbeitgeber muss bei der Formulierung des Arbeitszeugnisses bestimmte formale Anforderungen einhalten. So muss das Arbeitszeugnis auf dem Geschäftspapier ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Ein Zuschauer auf YouTube wollte den Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung erklärt haben. Die Frage scheint immer wieder zu kommen von Arbeitnehmern, worin genau liegt denn der Unterschied? Fachanwalt Bredereck: Entscheidend ist zunächst, dass die Abmahnung für den Arbeitnehmer wesentlich brisanter ist als eine bloße Ermahnung vom Arbeitgeber. Mit der Abmahnung bemängelt der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als Vertragsverstoß, fordert ihn auf dieses zukünftig zu unterlassen und – ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag und ein Abwicklungsvertrag sind zwei unterschiedliche Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , die darauf abzielen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Obwohl sie beide zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dienen, gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Verträgen, die in Bezug auf ihre Inhalte, rechtlichen Auswirkungen und den Zeitpunkt des Abschlusses berücksichtigt werden sollten. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der die Parteien einvernehmlich beschließen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden . In einem Aufhebungsvertrag werden die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt, wie z.B. ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 04.12.2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass Arbeitnehmer bei Ladenschluss um 24 Uhr vor Sonn- und Feiertagen am darauffolgenden Tag nicht beschäftigt werden dürfen (AZ.: 8 B 66.14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der Beschluss betrifft also vor allem eine Beschäftigung am Sonn- und Feiertag im Hinblick auf etwaige noch anwesende Kunden sowie etwaige Aufräum-und Abschlussarbeiten, so das BVerwG. Der Sonn- und Feiertagsschutz ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung). Hier ... weiter lesen
Öffentlicher Dienst - Kein Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Grundlage landesgesetzlicher Regelung ( ArbG Dresden, Urteil vom 03. März 2010, 4 Ca 2850/08 - nicht rechtskräftig) Der Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist bei dem Beklagten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern beim Regierungspräsidium D. als Referentin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestimmt sich nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-0) vom 10.12.1990 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in ... weiter lesen
Die Modefirma Ahlers steht für die Marken Baldessarini, Pierre Cardin und Pionier . Durch die Corona-Pandemie sind die Umsätze in den roten Bereich gefallen. Ahlers will deshalb ca. 80 der 1.800 Arbeitnehmer entlassen. Der Konzernumsatz ist in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2019/20 um 32 Prozent auf knapp 109 Millionen Euro eingebrochen, berichtete das Unternehmen in seinem letzten Quartalsbericht. Unter dem Strich musste Ahlers dadurch für den Zeitraum von Dezember bis August einen Verlust von knapp 11 Millionen Euro ausweisen – nach einem Gewinn von 400.000 Euro im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung ... weiter lesen
Ein Arbeitnehmer, der als ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beschäftigt ist und während seiner eigenen längeren Arbeitsunfähigkeit wegen einer Meningoenzephalitis trotz erkannter Krankheitssymptome im Hochgebirge Ski läuft, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in so erheblicher Weise, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 626 BGB fristlos beenden kann. Der Kläger war vom 8. September 2003 bis 16. Januar 2004 wegen einer Hirnhautentzündung arbeitsunfähig krank. Am 27. Dezember 2003 fuhr er in einen bis zum 3. Januar 2004 geplanten Skiurlaub in die Schweiz. Den Beklagten informierte er hiervon nicht. Während ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.10.2020 zum Aktenzeichen 42 Ga 13034/20 entschieden, dass eine Arbeitnehmerin bei ihrer Arbeit als Flugsicherheitsassistentin am Flughafen nicht statt eines Mund-Nasen-Schutzes einen Gesichtsschutzschirm tragen darf. Aus Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich: Das ArbG Berlin hat die Klage im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes abgewiesen und die Pflicht zum Tragen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzes bestätigt. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts trifft den Arbeitgeber die Pflicht, die Beschäftigten und das Publikum am Flughafen vor Infektionen zu schützen. Ein ... weiter lesen