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Nachfolgend finden Sie Arbeitsrecht Ratgeber aus Hamburg
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen. In der Praxis ist die betriebsbedingte Kündigung mittlerweile die häufigste Art der Kündigung. Aktuell sind ungefähr 2 von 3 Kündigungen betriebsbedingte Kündigungen. Gegen betriebsbedingte Kündigungen wird aber sehr viel seltener geklagt als gegen verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen. Das liegt wohl vor allem daran, dass der für die Wirksamkeit einer jeden Kündigung erforderliche Kündigungsgrund bei der betriebsbedingten Kündigung allein in einer vom Arbeitgeber getroffenen Entscheidung liegt (z.B. Schließung einer Abteilung, Fremdvergabe von ... weiter lesen
Häufig streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten um die Wirksamkeit von Kündigungen, die der Arbeitgeber auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit stützt. Grundsatz: Keine Kündigung bei „Fehlverhalten" im Privatbereich Ein Verhalten, das der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber grundsätzlich nicht rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein verwerfliches oder anstößiges Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Grund dafür ist, dass zwischen dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers und dem dienstlichen Lebensbereich strikt zu trennen ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern. Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Arbeitnehmer, die auch in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Das sind diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate bestanden hat und die in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Sind diese beiden Kriterien nicht erfüllt, genießt ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht den Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dennoch steht ein Arbeitnehmer auch in diesen Fällen einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht schutzlos gegenüber. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann eine Kündigung unwirksam sein. Eine Kündigung ... weiter lesen
Nicht selten kommt es vor, dass ein Arbeitgeber, der mit der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmer unzufrieden ist, das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund beenden möchte. Ist das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis anwendbar, ist dies jedoch leichter gesagt als getan. Denn bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes braucht der Arbeitgeber einen ausreichenden Kündigungsgrund, wenn er das Arbeitsverhältnis wirksam kündigen will. Und diesen Kündigungsgrund muss er im Ernstfall vor dem Arbeitsgericht auch beweisen. Mangelnde Eignung oder „absichtliche" Schlechtleistung ? Minderleistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können darauf ... weiter lesen
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn ein Arbeitnehmer unter Hinweis auf eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit erscheint, obwohl er in Wahrheit gar nicht arbeitsunfähig erkrankt ist. Vermutet ein Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht und spricht er aus diesem Grund eine Kündigung aus, ist es im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass tatsächlich keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vorgelegen hat. Dies ist häufig sehr schwierig, weil der Arbeitnehmer in solchen Fällen in der Regel eine ... weiter lesen
Gegen Ende eines jeden Jahres zahlen viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zu dem laufenden Gehalt ein Weihnachtsgeld bzw. eine Weihnachtsgratifikation. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es allerdings nicht. Ein Arbeitnehmer kann deshalb nur dann die Zahlung von Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber verlangen, wenn er einen solchen Anspruch auf eine anderweitige Rechtsgrundlage stützen kann. Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld kommt insbesondere in Betracht: eine Regelung im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine „betriebliche Übung" der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Regelung im ... weiter lesen
Vor dem Lübecker Arbeitsgericht musste ein gekündigter Arbeitnehmer eine enttäuschende Niederlage einstecken. Seine Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Nicht etwa, weil die Kündigung berechtigt gewesen wäre, bis zu dieser Prüfung kamen die Richter gar nicht erst. Stattdessen hatte der Anwalt des Klägers die Klage nicht den erforderlichen Formvorschriften entsprechend eingereicht. Das Gericht befand die Klageschrift als nicht wirksam eingegangen und wies die Klage ab (ArbG Lübeck, Entscheidung v. 10.10.2018 - 6 ca 2050/18). Über die Kündigungsschutzklage Kündigungsschutzklagen kommen sehr häufig vor. Arbeitnehmer können sich so gegen eine ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigt eine Vielzahl ihrer Mitarbeiter auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge. Mit der Wirksamkeit der in diesen Arbeitsverträgen enthaltenen Befristungsregelungen müssen sich in jüngster Zeit immer häufiger die Gerichte beschäftigen. Hintergrund ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Befristung einer Vielzahl von Arbeitsverträgen der Arbeitsagenturen als unwirksam anzusehen ist. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist bei einem Arbeitsverhältnis, das länger als 2 Jahre dauert, nur dann zulässig, wenn die Befristung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Die Arbeitsagenturen brauchen als ... weiter lesen
Am 14.12.2010 hat das Bundesarbeitsgericht in einer für großes Aufsehen sorgenden Entscheidung der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt . In unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung erschienenen Presseberichten war bereits von verheerenden Folgen für die Zeitarbeitsbranche die Rede. In der Online-Ausgabe des Focus war etwa zu lesen, das BAG habe „eine ganze Branche das Fürchten gelehrt". In der Tat könnten die Folgen des BAG-Urteils für viele Zeitarbeitsfirmen vernichtend sein. Denn da aufgrund der BAG-Entscheidung von der Unwirksamkeit der CGZP-Tarifverträge auszugehen ist, haben ... weiter lesen
Die Kündigung eines Arbeitgebers, der sich wegen vieler kleinerer Pflichtverstöße seines Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gehindert sieht, ist zumindest ohne vorherige Abmahnung des Arbeitsnehmers unwirksam, so das Landesarbeitsgericht in Köln. Einzelverstöße rechtfertigten keine Kündigung Das Landesarbeitsgericht (LAG ) Köln hatte über die Klage eines Arbeitnehmers gegen die Kündigung seines Arbeitgebers zu entscheiden. Der Arbeitsnehmer arbeitete als Angestellter in einem Servicedienstleistungsunternehmen. Während des Arbeitsverhältnisses wurden dem Arbeitnehmer viele kleinere Pflichtverletzungen zur Last gelegt. So ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein. Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis. Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen