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Nachfolgend finden Sie Arbeitsrecht Ratgeber aus Hamburg
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Häufig streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten um die Wirksamkeit von Kündigungen, die der Arbeitgeber auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit stützt. Grundsatz: Keine Kündigung bei „Fehlverhalten" im Privatbereich Ein Verhalten, das der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber grundsätzlich nicht rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein verwerfliches oder anstößiges Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Grund dafür ist, dass zwischen dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers und dem dienstlichen Lebensbereich strikt zu trennen ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern. Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
Vor dem Lübecker Arbeitsgericht musste ein gekündigter Arbeitnehmer eine enttäuschende Niederlage einstecken. Seine Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Nicht etwa, weil die Kündigung berechtigt gewesen wäre, bis zu dieser Prüfung kamen die Richter gar nicht erst. Stattdessen hatte der Anwalt des Klägers die Klage nicht den erforderlichen Formvorschriften entsprechend eingereicht. Das Gericht befand die Klageschrift als nicht wirksam eingegangen und wies die Klage ab (ArbG Lübeck, Entscheidung v. 10.10.2018 - 6 ca 2050/18). Über die Kündigungsschutzklage Kündigungsschutzklagen kommen sehr häufig vor. Arbeitnehmer können sich so gegen eine ... weiter lesen
Gegen Ende eines jeden Jahres zahlen viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zu dem laufenden Gehalt ein Weihnachtsgeld bzw. eine Weihnachtsgratifikation. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es allerdings nicht. Ein Arbeitnehmer kann deshalb nur dann die Zahlung von Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber verlangen, wenn er einen solchen Anspruch auf eine anderweitige Rechtsgrundlage stützen kann. Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld kommt insbesondere in Betracht: eine Regelung im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine „betriebliche Übung" der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Regelung im ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten haben, haben den verständlichen Wunsch, als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes wenigstens noch eine Abfindung in einer angemessenen Höhe zu erhalten. Einen „echten" einklagbaren Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat ein Arbeitnehmer aber nur in seltenen Ausnahmefällen. Das Gesetz sieht einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht vor. Im Regelfall besteht bei einer Kündigung deshalb kein Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch zahlen Arbeitgeber in vielen Fällen nach Ausspruch einer Kündigung eine Abfindung, ohne dazu verpflichtet zu sein . Woran liegt das? Nur selten wird der ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein. Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis. Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
Docx-Datei ist bei Gericht formunwirksam Eine gekündigte Mitarbeiterin wollte mittels Kündigungsschutzklage gegen ihre Kündigung vorgehen. Aber bis zum eigentlichen Gerichtsverfahren kam es gar nicht erst. Als ihr Anwalt die Klage bei Gericht einreichte, befand sich der Schriftsatz noch im docx-Format. Dieses Format ist für eine Bearbeitung durch das Gericht nicht geeignet, weshalb die Kündigungsschutzklage bereits aufgrund eines Formfehlers scheitern sollte. Der Konflikt zwischen Mitarbeiterin, Arbeitgeberin und dem Insolvenzverwalter ihrer alten Firma zog bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dort sollte final über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage entschieden ... weiter lesen
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Arbeitnehmer, die auch in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Das sind diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate bestanden hat und die in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Sind diese beiden Kriterien nicht erfüllt, genießt ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht den Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dennoch steht ein Arbeitnehmer auch in diesen Fällen einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht schutzlos gegenüber. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann eine Kündigung unwirksam sein. Eine Kündigung ... weiter lesen
Die Kündigung eines Arbeitgebers, der sich wegen vieler kleinerer Pflichtverstöße seines Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gehindert sieht, ist zumindest ohne vorherige Abmahnung des Arbeitsnehmers unwirksam, so das Landesarbeitsgericht in Köln. Einzelverstöße rechtfertigten keine Kündigung Das Landesarbeitsgericht (LAG ) Köln hatte über die Klage eines Arbeitnehmers gegen die Kündigung seines Arbeitgebers zu entscheiden. Der Arbeitsnehmer arbeitete als Angestellter in einem Servicedienstleistungsunternehmen. Während des Arbeitsverhältnisses wurden dem Arbeitnehmer viele kleinere Pflichtverletzungen zur Last gelegt. So ... weiter lesen
Vor dem Lübecker Arbeitsgericht musste ein gekündigter Arbeitnehmer eine enttäuschende Niederlage einstecken. Seine Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Nicht etwa, weil die Kündigung berechtigt gewesen wäre, bis zu dieser Prüfung kamen die Richter gar nicht erst. Stattdessen hatte der Anwalt des Klägers die Klage nicht den erforderlichen Formvorschriften entsprechend eingereicht. Das Gericht befand die Klageschrift als nicht wirksam eingegangen und wies die Klage ab (ArbG Lübeck, Entscheidung v. 10.10.2018 - 6 ca 2050/18). Über die Kündigungsschutzklage Kündigungsschutzklagen kommen sehr häufig vor. Arbeitnehmer können sich so gegen ... weiter lesen
Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg ging es jüngst um das Verfahren der Anzeige von Massenentlassungen. Dabei stellte das Gericht klar, dass ein Arbeitgeber, der bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und erst dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt, nicht gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt. Frage nach der korrekten Reihenfolge Zu der Frage des Ablaufes bei der Anzeige von Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit hatte das LAG gleich zwei Verfahren zu entscheiden. Dabei hatten in beiden Verfahren die Arbeitgeber eine Vielzahl von Kündigungsschreiben erst unterzeichnet, anschließend die ... weiter lesen
Jeder Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung eines gewissen Grundgehalts. Neben dem in der Regel monatlich ausgezahlten Grundgehalt erhalten viele Arbeitnehmer aber auch noch weitere Leistungen vom Arbeitgeber, z.B. Zulagen und Zuschläge für Überstunden sowie für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit, übertarifliche Zulagen, Prämien oder Provisionen. Neben diesen in der Regel monatlich ausgezahlten zusätzlichen Leistungen erhalten viele Arbeitnehmer auch noch Leistungen, die nur einmal im Jahr oder noch seltener ausgezahlt werden, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein 13. Monatsgehalt, Erfolgs- bzw. Gewinnbeteiligungen, Bonuszahlungen und Jubiläumszuwendungen. ... weiter lesen