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Erfurt (jur). Wird einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer Urlaub noch für die Zeit nach Ende der Befristung gewährt, verlängert dies nicht den Arbeitsvertrag. Die gesetzliche Verlängerungsregelung gelte nur bei einer „Fortsetzung der Arbeitsleistung“, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag, 12. Mai 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 7 AZR 266/22). Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt ein Arbeitsverhältnis „als auf unbestimmte Zeit verlängert“, wenn es nach Ablauf der Vertragsdauer „mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt“ wird und dieser „nicht unverzüglich widerspricht“. Im Streitfall geht es um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Mehrfach war er als ... weiter lesen
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Auch auf Grund betrieblicher Übung kann ein Anspruch entstanden seEinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Auch auf Grund betrieblicher Übung kann ein Anspruch entstanden sein. Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung Viele Tarifverträge sehen aber solche Sonderzahlungen vor, ebenso Betriebsvereinbarungen bei mitbestimmten Betrieben. Auf Ansprüche aus Tarifverträgen kann aber nur unter engen Voraussetzungen verzichtet werden (§ 4 ... weiter lesen
Mitbestimmung beim Einsatz von Rote-Kreuz-Mitgliedern auf Rettungsfahrzeugen Der Arbeitgeber ist ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes. Er unterhält an sechs Standorten mit insgesamt etwa fünfzig Arbeitnehmern einen Rettungs- und Krankentransportdienst. Im Einsatzfall sind die Fahrzeuge regelmäßig mit je einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter besetzt. Seit Mitte 2000 setzt der Arbeitgeber teilweise Vereinsmitglieder gegen eine Aufwandsentschädigung als Rettungssanitäter in den Rettungs- und Transportfahrzeugen ein. Der Betriebsrat hat darin mitbestimmungspflichtige Einstellungen nach § 99 Abs. 1 BetrVG gesehen. Er hat beantragt, dies gerichtlich festzustellen. Der Arbeitgeber hat gemeint, die ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Wenn ein Filialleiter einer Bank seine Mitarbeiter auffordert, krankzufeiern, kann er fristlos entlassen werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 30. Januar 2013 entschieden (Az.: 6 Sa 944/12). Der Kläger war Leiter einer als „Investment- und Finanzcenter“ geführten Bankfiliale. In dieser Position verdiente der Familienvater 6.083 Euro brutto. Seit seiner Versetzung in die Filiale Anfang 2010 war er wiederholt arbeitsunfähig krank. Auch mehrere seiner 16 Mitarbeiter litten an teils massiven Beschwerden, die teilweise sogar den Einsatz eines Notarztes und einen anschließenden ... weiter lesen
Wenn ein Betrieb oder eine Abteilung geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen, kann der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer nicht direkt kündigen, sondern muss gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 b) des Kündigungsschutzgesetzes prüfen, ob diese in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden können. Er muss also schauen, ob es in seinem Betrieb oder dem Betrieb einer anderen verbundenen Gesellschaft freie Arbeitsplätze gibt, auf die er die Arbeitnehmer versetzen kann. Soweit er ihnen dazu eine andere, nicht ihrem Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zuweisen muss, ist eine sog. Änderungskündigung als milderes Mittel gegenüber ... weiter lesen
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz gelten Betriebsteile mit in der Regel fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, als selbständige betriebsratsfähige Betriebe, wenn sie durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass in dem Betriebsteil eine eigene Leitung besteht, die die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in mitbestimmungsrelevanten Bereichen wahrnimmt. Diese Voraussetzungen können auch bei einem Sinfonieorchester erfüllt sein, das von einem Arbeitgeber neben anderen Orchestern und Chören betrieben wird. Das folgt aus einer Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt zwei Chöre ... weiter lesen
Der Fall: Zwei Angestellten der Berliner Wasserbetriebe wurde wegen massiven und rassistischen Mobbings fristlos gekündigt. Nach Angaben eines BWB-Sprechers hätten die 39 und 47 Jahre alten Mitarbeiter der Kanalbetriebsstelle Wedding einen aus Polen stammenden Kollegen "über Jahre hinweg drangsaliert", wobei die Attacken von "verbalen Entgleisungen" bis hin zu "gezielten Erniedrigungen und Bedrohungen" gereicht hätten. Die Beschimpfungen reichten von „Polensau" bis hin zu „Unter Hitler würdest du nicht arbeiten", so berichtete der Spiegel. Beim Mobbing wird aber nicht immer der richtigen Person (also dem Übeltäter) gekündigt. Meist trifft es das Opfer, da der gemobbte Arbeitnehmer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 20.06.2013 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass in einer ordentlichen Kündigung der Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen dann genüge, wenn der Erklärungsempfänger unschwer erkennen könne, wann das Arbeitsverhältnis ende (Az.: 6 AZR 805/11). Eine Kündigung müsse hinreichend bestimmt sein und unmissverständlich erklärt werden. Der Erklärungsempfänger müsse insbesondere erkennen können, zu welchem ... weiter lesen
• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. • Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Urteil vom 21.02.2019 zum Aktenzeichen: 1 Ca 1909/18 entschieden, dass angestellten Helferinnen und Helfern im sozialen Dienst eines Altenheims das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst untersagt werden kann. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Aachen Nr. 1/2019 vom 18.06.2019 ergibt sich: Die Klägerin ist als Helferin im sozialen Dienst eines von der Arbeitgeberin betriebenen Altenheims beschäftigt. Mit der Anweisung ihrer Arbeitgeberin, die ihr das Tragen ihrer Gelnägel im Dienst untersagte, war die Klägerin nicht einverstanden. Sie machte geltend, dass die Anweisung sich auch auf ihr persönliches ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Medienberichten zufolge will der Telekommunikationskonzern Telefonica bis 2018 möglicherweise annähernd 50 % aller Stellen kürzen. So berichtet Spiegel online, dass insbesondere im Kundenservice und in den Shops Jobs wegfallen und an Subunternehmen und Partner wie Drillisch ausgelagert werden sollen. Mitarbeitern sollen außerdem Abfindungen angeboten werden. Für die insgesamt 9100 Mitarbeiter in Deutschland beginnt nun wohl eine unruhige Zeit. Droht in einem Unternehmen Personalabbau, sind die Arbeitnehmer häufig verunsichert. Immer wieder gibt es offizielle Informationen des Arbeitgebers ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. November 2021 zum Aktenzeichen 8 AZR 313/20 in einem von Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, regelmäßig die Vermutung iSv. § 22 AGG* begründet, dass der/die erfolglose schwerbehinderte Bewerber/in im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen der Schwerbehinderung nicht berücksichtigt und damit wegen der Schwerbehinderung benachteiligt wurde. Zu diesen Vorschriften gehört § 165 Satz 1 SGB IX**, ... weiter lesen