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Kein Arbeitsverhältnis und damit auch kein Kündigungsschutz bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Ausgangslage: Die Grenze zwischen ehrenamtliche Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis ist oft fließend. Hier entstehen Abgrenzungsprobleme. Das betrifft neben der Frage der Vergütungspflicht auch den Kündigungsschutz im Falle einer Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage eines ehrenamtlichen Mitarbeiters einer örtlichen Telefonseelsorge ... weiter lesen
Wenn ein Betrieb oder eine Abteilung geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen, kann der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer nicht direkt kündigen, sondern muss gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 b) des Kündigungsschutzgesetzes prüfen, ob diese in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden können. Er muss also schauen, ob es in seinem Betrieb oder dem Betrieb einer anderen verbundenen Gesellschaft freie Arbeitsplätze gibt, auf die er die Arbeitnehmer versetzen kann. Soweit er ihnen dazu eine andere, nicht ihrem Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zuweisen muss, ist eine sog. Änderungskündigung als milderes Mittel gegenüber ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken Der 1941 geborene Kläger war seit 1968 in der Bauverwaltung der beklagten Stadt tätig. Von 1990 bis 1995 oblag ihm als Bauleiter die Durchführung von Bauunterhaltungsarbeiten ua. im städtischen Philharmoniegebäude. Im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wurde im Dezember 1998 bekannt, daß der Kläger bis 1994 etwa 10 mal je 100,00 DM in bar von der Firma H entgegengenommen hatte. Diese Firma war vom Kläger im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Durchführung der Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Schließanlage, den Schlössern und Beschlägen des Philharmoniegebäudes betraut worden. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 18. Dezember 1998 ... weiter lesen
Ein Mitarbeiter eines großen Unternehmen (so jüngst Ikea) hat NPD-Funktionäre als Facebook-Freunde, ein Angestellter in der öffentlichen Verwaltung äußert kommunistische Parolen, ein Lehrling macht Werbung für eine politische Partei vor dem Eingang seines Lehrbetriebes: alle diese Fälle haben zu Kündigungen geführt oder sollen dazu führen. Ist die Kündigung aber rechtmäßig? Für die Kündigung eines Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund, § 1 KSchG. Dieser kann im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, wenn darin ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten liegt. Der Arbeitgeber mag dies als nicht korrekt ... weiter lesen
Urteil Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 – Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wirksam kündigen, muss er dies schriftlich tun. Dies kann er z.B. mit folgender Erklärung: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.10.2013, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.“ Immer wieder kommt es aber zu Schwierigkeiten bei der Formulierung. Im entschiedenen Fall war sich der Arbeitgeber offensichtlich nicht ganz sicher, wie lang die Kündigungsfrist ist. Wahrscheinlich um besonders vorsichtig zu sein, hatte er folgende Formulierung gewählt: ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob mit dem Konzept „60+“ für Führungskräfte eine Altersdiskriminierung einhergeht. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, auch Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 8 AZR 677/14. Der im Oktober 1952 geborene Kläger war in der Zeit von August 1985 bis Oktober 2012 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Automobilindustrie, seit dem Jahr 1995 als Verkaufsleiter PKW in einer der Niederlassungen der Beklagten beschäftigt. ... weiter lesen
Ein Vorgesetzter, der arbeitsvertraglich verpflichtet ist, die Arbeitszeiten der ihm nachgeordneten Mitarbeiter zu kontrollieren riskiert die fristlose Kündigung, wenn er vorsätzlich falsche Angaben macht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23. Mai 2013 – 10 Sa 6/13 –, juris) Ausgangslage: Ein Vorgesetzter hatte seine Mitarbeiter vorzeitig nachhause geschickt, da diese wegen eines Stromausfalls nach einem Gewitter angeblich nicht mehr arbeiten konnten. Auf den Zeiterfassungskarten hatte er den Mitarbeitern allerdings die Arbeitsleistung bis zum Ende der regulären Arbeitszeit ... weiter lesen
Am 10.12.2020 wurde die Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 07.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit reagiert die Bundesregierung auf die umfangreichen Folgen der weiterhin bestehende Corona -Krise, indem sie die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien erleichtert und Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert. Die Änderungen der Förderrichtlinie sind am 11.12.2020 in Kraft getreten. Im Einzelnen: 1. Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus 2. Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des ... weiter lesen
Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher nach geltendem Recht auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht als Arbeitnehmerüberlassung, sondern als Werkvertrag bezeichnet worden ist (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung). Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.07.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 9 AZR 352/15. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus einem erst kürzlich bekannt gewordenen Urteil des LAG Rheinland- Pfalz geht hervor, dass Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, den Arbeitsvertrag in die entsprechende Muttersprache ihrer Angestellten zu übersetzen. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer einen in deutscher Sprache formulierten Arbeitsvertrag unterschreibt, ist er demzufolge an diesen gebunden - auch wenn er nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Nach Auffassung des Gerichts soll auch dann nichts anderes gelten, wenn die Vertragskonditionen und -inhalte im Voraus ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung beschäftigt (BAG, Urteil vom 29. 6. 2017 – 2 AZR 302/16) . Eine solche außerordentliche Kündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ... weiter lesen