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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der ... weiter lesen
Neues zu befristeten Arbeitsverträgen: auch eine Jahre zurückliegende Beschäftigung macht eine spätere befristete Einstellung ohne Sachgrund unzulässig Neue strenge Voraussetzungen zur unschädlichen „Vorbeschäftigung“ Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Einstellung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bis vor Kurzem – entgegen dem eigentlich eindeutigen Wortlaut – so ausgelegt, dass nur in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem Urteil aus dem letzten Jahr (16.07.2015, 2 AZR 15/15) zur Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen geäußert und damit einige Diskussionen zu dem Thema ausgelöst. Wie ist die Entscheidung zu beurteilen? Fachanwalt Bredereck: Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Urteil angeblich den Grundsatz der subjektiven Determiniertheit aufgegeben. Ist das so und was bedeutet dieser Grundsatz überhaupt? Fachanwalt Dineiger: Nach dem Grundsatz der subjektiven Determiniertheit hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat ... weiter lesen
Es werden heute noch immer viele miteinander verwandte Arbeitsverträge geschlossen, die unbrauchbar sind. Dies sind sie aus grundsätzlich drei Gründen: 1. Diese Arbeitsverträge enthalten oft unwirksame Regelungen. Sämtliche Arbeitsverträge werden seit dem 1. Januar 2002 in die AGB-Kontrolle einbezogen. Diese Kontrolle (AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen) wird durch eine richterliche Untersuchung gewährleistet, die sich an den Paragraphen 304 bis 310 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) orientiert, um zu vermeiden, dass die Arbeitsbedingungen einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegeben werden. Dadurch erfuhren Arbeitnehmer eine ... weiter lesen
Schaeffler will in Deutschland 4.400 Arbeitsplätze streichen. Die Gewerkschaft IG Metall ist entsetzt und auch der Betriebsrat ist nicht einverstanden. Viele Arbeitnehmer haben sich zu Protesten formiert. Mit politischer Unterstützung protestierte der Schaeffler-Betriebsrat gegen den geplanten Stellenabbau. Die Schaeffler-Betriebsräte hoffen, von der Unternehmensspitze schon möglichst bald nähere Informationen über konkrete Zahlen an Entlassungen zu bekommen damit endlich bekannt ist, welche Abteilungen vom Stellenabbau denn nun wirklich betroffen sind. Die IG Metall verwies Schaeffler auf die Zukunftsvereinbarung mit Gültigkeit bis Ende 2022, die besagt, dass ... weiter lesen
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang kann ein Arbeitnehmer Pflegezeit beantragen oder aufgrund einer plötzlich auftretenden Pflegesituation der Arbeit fernbleiben? In der Folge wird auf die wichtigsten Aspekte zum Thema Pflegezeit hingewiesen. Unvorhergesehenes Pflegeerfordernis: Für den Fall, dass ein naher Angehöriger des Arbeitnehmers plötzlich pflegebedürftig wird und dieser in der Folge eine angemessene Pflege organisieren oder garantieren muss, kann er der Arbeit bis zu zehn Tage fernbleiben. Für den Arbeitnehmer besteht jedoch die Verpflichtung, diesen Umstand sowie die voraussichtliche Dauer des Arbeitsausfalles dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Sondern ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Oktober 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 22/23 entschieden, dass dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf vereinbaren, aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festlegen, grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit – und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart gilt. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt. Aus der Pressemitteilung des BAG ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 01.09.2020 zum Aktenzeichen 16 Sa 2073/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer während der Corona -Pandemie bei einer Zeitarbeitsfirma als Intensivpfleger arbeiten darf. Aus Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich: Der klagende Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin, einem großen Krankenhaus, langjährig als Krankenpfleger in der Intensivpflege eingesetzt. Zuletzt ist der Kläger als Patientenmanager mit regelmäßigen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag tätig. Er teilte der Arbeitgeberin mit, er beabsichtigte für eine Zeitarbeitsfirma an Samstagen und Sonntagen als ... weiter lesen
Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte. Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen
Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Wie W & V online am 27.10.2011 berichtet hat, sollen am Berliner Standort der Agenturgruppe Scholz & Friends 20 Stellen abgebaut werden. Vor allem die Bereich Media, PR und Event seien betroffen. Grund dafür sei die zukünftig geplante verstärkte Kooperation mit Schwesteragenturen, die wie Scholz & Friends zur weltgrößten Agenturholding WPP gehören. Im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Kündigung fragen sich die Arbeitnehmer: Ist es sinnvoll, eine Kündigungsschutzklage einzureichen? Zumindest wenn eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Eine ordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss einem im Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden. Der Betriebsrat soll auf diesen Betriebsversammlungen einen Tätigkeitsbericht erstatten. Den Charakter einer ordentlichen Betriebsversammlung im Sinne von § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verliert die Versammlung aber auch dann nicht, wenn neben dem Tätigkeitsbericht noch andere Themen zur Erörterung gestellt werden (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Mai 1982 – 2 Sa 122/81 –, Rn. 58, juris) . Dafür darf aber der zulässige Themenkreis ... weiter lesen
Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis, so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß seine Leistung der Wahrheit gemäß beurteilt wird. Bei deren Einschätzung hat der Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Gerichten für Arbeitssachen nur beschränkt überprüfbar ist. Voll überprüfbar sind dagegen die Tatsachen, die der Arbeitgeber seiner Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt hat. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer insgesamt eine "durchschnittliche" Leistung bescheinigt, hat der Arbeitnehmer die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als "unterdurchschnittlich" beurteilt, obliegt dem ... weiter lesen