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Berlin (jur). Für eine „24-Stunden-Pflege zu Hause“ muss auch für 24 Stunden der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Montag, 5. September 2022, verkündeten Urteil klargestellt (Az.: 21 Sa 1900/19). Es sprach damit einer osteuropäischen früheren Betreuungskraft für sieben Arbeitsmonate einen Lohn in Höhe von 38.709 Euro zu. Die Berliner Richter hatten eine umfangreiche Beweisaufnahme über reguläre Arbeits- sowie Bereitschaftszeiten durchgeführt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hatte zuvor am 24. Juni 2021 bereits der Klägerin dem Grunde nach recht gegeben, das bundesweit beachtete ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies ist insbesondere in Fällen von Wichtigkeit, in denen der Arbeitnehmer von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert. Die Arbeitgeberin hatte ihre Klage damit begründet, dass der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Eine Kündigung, welche seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bei besonderen Gegebenheiten ausgesprochen wird, stellt eine Verdachtskündigung dar. Von solch einer Verdachtskündigung kann in aller Regel nur dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber wohl den Verdacht habe, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung vorgenommen hat. In dem vorliegenden Fall soll es wohl um einen Arbeitnehmer gegangen sein, der gegen ein Bundesland als seinen Arbeitgeber geklagt habe. Dieser Klage soll wohl ... weiter lesen
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich null und nichtig. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag“ Rechte herleiten. Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. Wie im Film geht es dabei eher selten zu. Es werden subtile Methoden angewendet. Manch ein Arbeitgeber droht, den Arbeitnehmer in der Branche madig zu machen. Ein anderer ... weiter lesen
Am 10.12.2020 wurde die Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 07.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit reagiert die Bundesregierung auf die umfangreichen Folgen der weiterhin bestehende Corona -Krise, indem sie die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien erleichtert und Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert. Die Änderungen der Förderrichtlinie sind am 11.12.2020 in Kraft getreten. Im Einzelnen: 1. Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus 2. Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des ... weiter lesen
Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes kann ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Klassisches Beispiel sind z.B. Saisonbetriebe, die so zusätzliches Personal für die Erntezeit einstellen können. Der Gesetzgeber fordert für eine solche Befristung, dass der Arbeitgeber die künftige Entwicklung des Arbeitsbedarfes prognostiziert und einen Abfall erwartet. Auf diese Vorschrift haben sich einige der sog. Optionskommunen berufen, die Leistungen nach dem SGB II, also Arbeitsvermittlung und Auszahlung von Leistungen an sog. Hartz-IV-Empfänger, gemäß § 6 ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann den Urlaub des Arbeitnehmers nicht mehr wegen Elternzeit kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 -. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin um ein Zwölftel kürzen für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass dies nicht gilt, wenn das Arbeitsverhältnis schon beendet ist. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 -). Die Vorschrift ... weiter lesen
• Für schwerbehinderte Menschen gibt es eine Beschäftigungspflicht, d.h. alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber müssen fünf Prozent aller Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. • Wird diese Pflichtquote nicht erreicht, so hat der Arbeitgeber eine Abgabe zu entrichten, die in den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwalteten Ausgleichsfonds fließt. • Bei einer Einstellung ist - soweit im Betrieb vorhanden - die Schwerbehindertenvertretung anzuhören und zu unterrichten. • Der Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung eines behinderten Arbeitnehmers müssen behindertengerecht gestaltet sein. • Einem ... weiter lesen
Corona -Pandemie setzt vielen Messe- Unternehmen zu, da im Jahr 2020 fast keine Messen stattfinden konnten. Auch die Messe München hat große Verluste eingefahren. Die Messe München GmbH ist Messeveranstalter und Betreiber des Messegeländes Messe München, des ICM – Internationales Congress Center München, des Conference Center Nord und des MOC Veranstaltungscenter München. Mit über 40 eigenen Fachmessen für Investitions- und Konsumgüter sowie Neue Technologien am Standort München und weltweit, 13 Tochtergesellschaften in Europa, Asien, Afrika und Südamerika sowie rund 70 Auslandsvertretungen in über 100 Ländern ist die Messe München ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit: Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das ... weiter lesen
• Nach dem Berufsbildungsgesetz zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. • Zwar wird im Berufsbildungsgesetz die berufliche Fortbildung an verschiedenen Stellen erwähnt, tatsächlich aber nicht geregelt. Die besonderen gesetzlichen Vorschriften über die Berufsausbildung finden daher keine Anwendung auf Maßnahmen der beruflichen Fortbildung. • Für die Maßnahmen der Fortbildung sind daher Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen maßgeblich soweit diese vorhanden, und auf den Arbeitnehmer anwendbar sind. In der Regel schließen ... weiter lesen
1. Soweit nicht ausnahmsweise eine Befristung ohne Sachgrund zulässig ist, bedarf die Befristung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich eines sachlichen Grundes, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorliegen muss. 2. Auch bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ist ein Sachgrund erforderlich. Als Sachgründe sind von der Rechtsprechung anerkannt: a. Vorübergehender Arbeitskraftbedarf, b. Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, c. Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (zum Beispiel bei Elternzeit), d. Eigenart der Arbeitsleistungen, e. Erprobung, Gründe in der Person des Arbeitnehmers (Aufenthaltserlaubnis, Aus- und Weiterbildung, Studium, ... weiter lesen