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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu den Voraussetzungen einer Sperrzeit bei Zahlung einer Abfindung nach Erhalt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Wie kann man Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden? Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit Januar 1981 als Produktionshelfer tätig. Ab November 1995 erkrankte er langfristig wegen eines Bandscheibenvorfalls. Am 23. Januar 1997 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 1997. Zu diesem Zeitpunkt war völlig ungewiß, ob der Kläger zur Aufnahme seiner Tätigkeit jemals wieder in der Lage sein würde. Erst im Frühjahr 1998 trat aufgrund einer Resorption des ausgetretenen Bandscheibenmaterials eine grundlegende Besserung des Gesundheitszustands des Klägers ein. Am 3. Juni 1998 teilte der Kläger der Beklagten mit, er sei wieder arbeitsfähig. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat außerdem den vom Kläger ... weiter lesen
Die Deutsche Bank AG ist das nach Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl größte Kreditinstitut Deutschlands. Die Deutsche Bank hat sich einen Sparkurs verordnet und nun nimmt das Ganze konkrete Formen an. Bis Ende 2022 werden 2.300 Arbeitsplätze in Vollzeit aus dem Bereich Operations abgebaut. Der Bereich Operations umfasst administrative Aufgaben wie die Kreditsachbearbeitung oder die Kontoführung . Die Arbeitnehmervertretungen in Form von Betriebsrat und Gewerkschaft haben dem zugestimmt. Bei der Deutschen Bank erhofft man sich den Stellenabbau durch Fluktuation in Form von Altersteilzeit und die Versetzung von Arbeitnehmern . Die Deutsche Bank hat vor kurzer Zeit bereits ... weiter lesen
Köln (jur). Wer mit einer vermeintlichen Nebentätigkeit so viel verdient wie im Hauptberuf, hat jedenfalls steuerlich eine weitere Haupttätigkeit. Den für bestimmte Nebentätigkeiten gewährten Freibetrag können diese Steuerpflichtigen daher nicht beanspruchen, wie das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Dienstag, 27. März 2018, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 15 K 2006/16). Dass im öffentlichen Dienst die Tätigkeiten als „Nebentätigkeit“ gemeldet werden müssen, spiele steuerlich keine Rolle. Unabhängig von den Einkünften gelten nach dem Kölner Urteil Vorträge eines Hochschulprofessors nicht als Neben-, sondern als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 12.12.2011, dass die kommende Umstrukturierung des Energieriesen E-on einen Umzug für viele Mitarbeiter bedeuten könnte. In München wird die Konzerntochter Eon Energie dem Medienbericht zufolge geschlossen. Der Standort in Essen soll wohl mit mehr Kompetenzen verbunden werden. Es scheint möglich, dass der Konzernumbau nicht nur bedeutet, dass Stellen abgebaut werden, sondern auch, dass viele Mitarbeiter aufgefordert werden, etwa von München ins Ruhrgebiet zu ziehen. Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen ... weiter lesen
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 05. April 2013 - 10 Sa 2339/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin Ausgangslage: In Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern können auch Dritte eine entscheidende Rolle spielen. So war dies im vorliegenden Fall: zwischen der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber gab es Differenzen über die Einteilung der Arbeitszeit. Gegen die Wünsche der Arbeitnehmerin teilte der Arbeitgeber diese zu einem Wochenenddienst ein. In einem Telefonat zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehemann der Arbeitnehmerin sagte dieser, dass er einer Mitarbeiterin "auf die Fresse hauen würde". Die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.01.2021 zum Aktenzeichen 8 AZR 488/19 entschieden, dass dann, wenn eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit klagt, der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median- Entgelt ) der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung begründet, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 1/2021 vom 21.01.2021 ergibt soch: Die Klägerin ist bei der Beklagten als Abteilungsleiterin beschäftigt. Sie erhielt im August 2018 von der Beklagten eine Auskunft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Sofortige anwaltliche Beratung notwendig Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhält und vermutet, dass dies im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Straftat erfolgt, sollte sich unbedingt sofort in arbeits- und strafrechtliche Beratung begeben. Die Kündigung kann im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Daneben droht aber auch noch eine Strafverfolgung. Strategie schwierig Die günstigste Strategie ist stark vom Einzelfall abhängig. Fehler können hier sehr weitreichende Konsequenzen haben. Wer im Kündigungsschutzverfahren schweigt, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Für Arbeitgeber ist das Angebot eines Aufhebungsvertrages in der Praxis oftmals eine günstige Alternative zur Kündigung, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit lässt sich das Risiko vermeiden, dass der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgeht. Wer als Arbeitnehmer einen solchen außergerichtlichen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, hat dadurch allerdings oftmals erhebliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld. Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit Das Problem: Ist im außergerichtlichen Aufhebungsvertrag eine Abfindung geregelt, ... weiter lesen
Freistellung einer Frauenvertreterin Die Klägerin ist als vollzeitbeschäftigte Angestellte an der Universität Freiburg tätig. Für diese Dienststelle ist sie nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG) als Frauenvertreterin gewählt und im Umfang von 60 vH von ihrer Arbeitspflicht befreit. Sie ist zuständig für etwa 1800 Beschäftigte; der Frauenanteil beträgt 57 vH. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 LGlG ist eine Frauenvertreterin zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in erforderlichem Umfang von den übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen. Bei Uneinigkeit über die Freistellung entscheidet eine Schlichtungsstelle. Diese hielt auf einen Antrag der Klägerin hin eine Freistellung im Umfang von 75 vH für geboten. An diese ... weiter lesen
Mainz (jur). Der Vorsitz eines Gesamtbetriebsrats rechtfertigt nicht die generelle Freistellung des Arbeitnehmers von seiner regulären Tätigkeit. Ein Freistellungsanspruch kann sich nur aus der Größe des Herkunftbetriebs ergeben, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag, 6. November 2015, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 5 TaBV 5/15). Es wies damit den Betriebsratsvorsitzenden der EuroMaint Rail GmbH im Werk Kaiserslautern ab. EuroMaint ist ein Dienstleister für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen. Der im Ursprung schwedische Konzern hat Niederlassungen in mehreren EU-Staaten. In Deutschland gibt es fünf Werke mit zusammen über 800 ... weiter lesen
• Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Voraussetzung ist, dass ein dringender betrieblicher Grund vorliegt. Ein solcher liegt regelmäßig dann vor, wenn einer oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen. • Die Einschätzung, ob ein Arbeitsplatz wegfällt, liegt in der Macht des Arbeitgebers. Gerichtlich ist diese Entscheidung nur eingeschränkt überprüfbar. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder zu anderen Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann. • Wenn der Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer kündigt, muss er eine Sozialauswahl ... weiter lesen