Infos zum Rechtsanwalt für Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz (auch Arbeitnehmerschutz oder Arbeitssicherheit genannt) verfolgt das Ziel, durch Maßnahmen und Methoden Arbeitsunfälle zu vermeiden und Arbeitnehmer vor Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdungen zu bewahren. Er gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten eines Unternehmens und bezieht sich auf folgende Bereiche:
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Vorbeugung von Arbeitsunfällen, der Erhaltung der Gesundheit bzw. der Vermeidung von Berufskrankheiten oder berufsbedingten Erkrankungen
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Weiterentwicklung und Ausbau eines betrieblichen Arbeitsschutzes sowie einer betrieblichen Gesundheitsförderung
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Schutz von speziellen Personengruppen (z. B. Jugendliche, Schwangere).
Gemäß SGB VII (Sozialgesetzbuch VII) sind Unternehmer zur Arbeitssicherung sowie zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern verpflichtet. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Arbeitsschutzpflichten der Arbeitgeber, die Rechte und Pflichten der beschäftigten Arbeitnehmer sowie die Überwachung des gesetzlichen Arbeitsschutzes durch die jeweils zuständigen Behörden. Das Arbeitsschutzgesetz enthält verschiedene Verordnungen, wie z. B. die Arbeitsstättenverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung oder die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Dass die Arbeitsschutzgesetze eingehalten werden, wird von den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern, den Technischen Überwachungsvereinen sowie von den jeweiligen Berufsgenossenschaften kontrolliert.
Die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und die Arbeitskraft von Arbeitnehmern sollen durch Maßnahmen und Methoden des Arbeitsschutzes erhalten werden. Dabei werden folgende Aufgabenbereiche unterschieden:
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Der allgemeine Arbeitsschutz soll sicherstellen, dass nicht nur die Arbeitsschutzgrundsätze, sondern auch die Pflichten von Arbeitgebern und -nehmern eingehalten werden. Dazu gehören auch die Beurteilung von Arbeitsbedingungen sowie die Einschätzung von möglichen Gefährdungen.
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Durch den technischen Arbeitsschutz sollen einerseits die gesetzlichen Bestimmungen für die Bereitstellung der Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber sichergestellt werden, andererseits aber auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die Nutzung der Arbeitsmittel durch die Arbeitnehmer eingehalten werden.
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Der stoffliche Arbeitsschutz verfolgt das Ziel, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit für Tätigkeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen zu verbessern und ein mögliches Risiko zu minimieren.
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Der soziale Arbeitsschutz hat die Aufgabe, die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz) zu vollziehen.
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Auch die Arbeitsmedizin fällt in den Bereich des Arbeitsschutzes und hat die Aufgabe, am Arbeitsplatz nicht nur die Gesundheit sowie die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern, sondern diese auch zu erhalten und wiederherzustellen.
Realisiert wird der Arbeitsschutz in Unternehmen durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie den Betriebsarzt (BA), die als Stabsstellen der Geschäftsleitung beigestellt sind, jedoch weisungsfrei tätig sind. Sie haben in der Regel eine beratende Funktion in Bezug auf die Arbeitssicherung und greifen nur dann ein, wenn Gefahr in Verzug ist.
Ein Rechtsanwalt für Arbeitsschutz unterstützt seine Mandanten bei auftretenden Fragen rund um die Arbeitssicherheit, insbesondere, wenn es zu einer Verletzung des Arbeitsschutzgesetzes gekommen ist. Selbstverständlich übernehmen Anwälte bzw. Anwältinnen für Arbeitsschutz bei Bedarf auch die rechtliche Vertretung ihrer Mandanten vor Gericht.