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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Manche Tätigkeiten nur im Arbeitsverhältnis zu erledigen: Gewisse Tätigkeiten sind von der Natur der Sache her schon so angelegt, dass sie nicht von einem echten selbstständigen Mitarbeiter ausgeführt werden können. Dazu zählt etwa Arbeit am Fließband, bei der der Mitarbeiter konstant Teil A in Teil B steckt. Dabei besteht keinerlei Freiraum, um auf selbstständiger Basis tätig zu werden. Der Mitarbeiter ist vollständig in das Unternehmen eingegliedert und komplett weisungsgebunden. Der Arbeitnehmer wird zum Beispiel auch nicht einfach eine Stunde früher mit der Arbeit ... weiter lesen
Welche Anforderungen sind an eine Ladung zur Betriebsratssitzung zu stellen und welche Auswirkungen hat eine fehlerhafte Ladung auf die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse? Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 22.1.2014, 7 AS 6/13). Ausgangslage: Zwischen einzelnen Senaten des Bundesarbeitsgerichts hatte es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen zur Frage der Auswirkung einer fehlerhaften, bzw. nicht vollständigen Ladung zur Betriebsratssitzung auf die Wirksamkeit der dort dann gefassten Beschlüsse. Bislang hatte der siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts die ... weiter lesen
Weiden (jur). Arbeitgeber dürfen bei einem konkreten Verdacht über arbeitsvertragswidriges Verhalten eines Beschäftigten die von einem dienstlichen Mail-Konto geschriebenen E-Mails kontrollieren. Dies gilt umso mehr, wenn gar nicht sicher ist, dass auf dem vom Arbeitgeber genutzten Server auch private Mails des Arbeitnehmers abgespeichert sind und damit nur eine abstrakte Gefahr einer Persönlichkeitsrechtsverletzung besteht, entschied das Arbeitsgericht Weiden in einem am Freitag, 11. August 2017, veröffentlichten Beschluss (Az.: 3 Ga 6/17). Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, der seit vielen Jahren als Sachbearbeiter in der Projektsteuerung im Bereich Industrial Engineering und für die ... weiter lesen
Viele Kündigungen leiden unter erheblichen Fehlern. Sie scheitern daran, dass die Formalien oder die Hürden des Kündigungsschutzgesetzes oder anderer Arbeitnehmerschutzgesetze nicht beachtet wurden. Für die arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsvertrags gelten die folgenden Regeln. Form / Zugang der Kündigung Die Kündigung des Arbeitsvertrages bedarf gem. §§ 623, 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigung vom Aussteller eigenhändig unterschrieben worden sein muss. Mündlich ausgesprochene Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail, SMS, Fax, etc. sind wegen des Formmangels nichtig. Das ... weiter lesen
• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung. • Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart. • Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ... weiter lesen
• Ein unmittelbarer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber die Abfindung im Kündigungsschreiben konkret anbietet. Soweit dies nicht erfolgt, wird eine Abfindung dadurch erzielt, dass man zunächst gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt. • Der Arbeitgeber muss für den Fall, dass er den Prozess verliert, den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von diesem Risiko kauft er sich durch die Zahlung der Abfindung - gegen Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - frei. • Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Frage stellen sich speziell ältere Arbeitnehmer immer wieder. Haben sie Schwierigkeiten, mit den Anforderungen des Jobs klarzukommen und rücken jüngere und vermeintlich bessere Arbeitnehmer nach, macht sich mitunter die Sorge vor einer Kündigung breit. Oftmals besteht aber kein Anlass dazu. Alter taugt nicht als Kündigungsgrund: Bei dem Alter handelt es sich nicht um einen zulässigen Kündigungsgrund. Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel erst zum Eintritt in das Rentenalter bzw. ab Bestehen eines Anspruchs auf Altersrente. Bis dahin ... weiter lesen
Ausländische Bauunternehmen werden häufig auf Großbaustellen als Nachunternehmer für deutsche Generalunternehmen tätig. Für diese Zwecke werden zwischen den ausländischen Bauunternehmen und den in ihrem Land ansässigen Arbeitnehmern Arbeitsverträge geschlossen, nach denen die Arbeitnehmer in Deutschland für einen befristeten Zeitraum eingesetzt werden. Nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) finden auf diese Arbeitsverhältnisse die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags des Baugewerbes Anwendung. Der tarifliche Mindestlohn und die Überstundensätze können dabei in verschiedenen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen enthalten sein. § 1 Abs. 1 AEntG ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die rechtliche Einordnung des Weihnachtsgeldes, welches zumeist anlässlich des Weihnachtsfestes gezahlt wird, ist dabei nicht immer einfach. Das Weihnachtsgeld wird häufig neben dem Gehalt als sogenannte Einmalzahlung gezahlt. Erforderlich ist hierfür zunächst eine Rechtsgrundlage. Liegt eine solche nicht vor, besteht auch kein Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes. Als Rechtsgrundlagen kommen der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in Betracht. Ein Anspruch auf die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation kann ... weiter lesen
Leipzig (jur). Für Beamte können Berufskrankheiten nicht rückwirkend anerkannt werden. Die Krankheit muss schon im Zeitpunkt der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sein, urteilte am Donnerstag, 10. Dezember 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 46.13). Der Kläger war beamteter Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt und ist heute im Ruhestand. In den 1990-er Jahren hatte er Gefangene in einem Werksbetrieb bei der Herstellung von Bürosesseln beaufsichtigt. Dabei wurden lösungsmittelhaltige Klebstoffe verwendet. Der Justizbeamte erkrankte an Polyneuropathie. Nach den gerichtlichen Feststellungen wurde die Nervenkrankheit „spätestens ... weiter lesen
Die Pflicht des Arbeitnehmers, Betriebsinterna nicht nach außen zu tragen, folgt als Nebenpflicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und aus den §§ 823 Absatz 1 und 2, 826 BGB, §§ 3, 17 UWG. Ohne besondere Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt folgendes: Der Arbeitnehmer hat alle Tatsachen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb zu verschweigen, die nach dem Willen des Arbeitgebers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen. Tatsachen, die jeder - also auch Dritte außerhalb des Betriebes - kennt oder ohne größere Schwierigkeiten in Erfahrung bringen kann, unterliegen nicht der Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht kann ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Bei den meisten Kündigungen in der Praxis wurde zuvor keine Abmahnung ausgesprochen. Überwiegend ist eine Abmahnung nämlich auch gar nicht erforderlich. Wenn sie jedoch einmal notwendig ist und nicht ausgesprochen wurde, hat dies die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Grund genug also, genau zu wissen, wann eine Abmahnung benötigt wird. Zunächst sollen aber die Fälle dargestellt werden, in denen die Abmahnung entbehrlich ist. Keine Abmahnung, wenn Kündigungsschutzgesetz nicht greift Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift dann, wenn der Arbeitgeber ... weiter lesen