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Vor dem Lübecker Arbeitsgericht musste ein gekündigter Arbeitnehmer eine enttäuschende Niederlage einstecken. Seine Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Nicht etwa, weil die Kündigung berechtigt gewesen wäre, bis zu dieser Prüfung kamen die Richter gar nicht erst. Stattdessen hatte der Anwalt des Klägers die Klage nicht den erforderlichen Formvorschriften entsprechend eingereicht. Das Gericht befand die Klageschrift als nicht wirksam eingegangen und wies die Klage ab (ArbG Lübeck, Entscheidung v. 10.10.2018 - 6 ca 2050/18). Über die Kündigungsschutzklage Kündigungsschutzklagen kommen sehr häufig vor. Arbeitnehmer können sich so gegen eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Krankheitsbedingte Kündigung bei alkoholkrankem Arbeitnehmer: Wenn das Alkoholproblem eines Arbeitnehmers den Grad einer Erkrankung erreicht, können Arbeitgeber, die über eine Kündigung nachdenken, nicht mehr auf verhaltensbedingte Kündigungsgründe zurückgreifen. In einem solchen Fall ist eine krankheitsbedingte Kündigung mit entsprechend strengen Voraussetzungen erforderlich. Kündigung nur bei negativer Gesundheitsprognose: Maßgebliche Voraussetzung der krankheitsbedingten Kündigung ist das Vorliegen einer sog. negativen ... weiter lesen
Presseberichten zufolge sollen bei der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft eine Reihe von weitgehenden Einsparungen vorgenommen werden. Die Airline plant nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten die Streichung von vielen in- und ausländischen Flügen. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 22.8.2011, dass Air Berlin Verluste macht und dass der Aktienkurs zerbröselte. Ob auch Arbeitsplätze in Gefahr sind, ist bislang nicht bekannt. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ist die Klage auch bei Vorliegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kürzlich hat sich eine Vielzahl von Piloten von Air Berlin beinahe zeitgleich krankschreiben lassen. Das war vielfach als Protest der Mitarbeiter bzw. als Streik aufgefasst worden. Um einen Streik handelte es sich dabei aber wohl nicht. Die Gewerkschaft hat verlauten lassen, dass sie nicht zu einem Streik aufgerufen habe. Es dürfte sich deshalb vielmehr um einen vielfachen Verstoß der entsprechenden Mitarbeiter gegen ihren Arbeitsvertrag handeln. Kein Verstoß bei tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit Wer nun tatsächlich nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen und auch nicht an ... weiter lesen
Berlin (jur). Eine diskriminierende Stellenausschreibung kann nur dann zu einem Entschädigungsanspruch führen, wenn Bewerber sich ernsthaft für die Stelle interessiert haben. Scheinbewerbungen, die nur mit dem Ziel einer Diskriminierungsentschädigung abgeschickt wurden, führen nicht zu einem Entschädigungsanspruch. Dies bekräftigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin in einem am Donnerstag, 16. Januar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 21 Sa 1380/13). Im Streitfall hatte ein Unternehmen einen „Rechtsanwalt (m/w)" gesucht, und zwar „Berufsanfänger oder Kollegen mit 1-3 Jahren Berufserfahrung". Darauf bewarb sich ein 1953 geborener ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 11.02.2021 zum Aktenzeichen 5 Ca 1397/20 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette einschließt, so dass dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten begeht, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des ArbG Siegburg Nr. 2/2021 vom 24.02.2021 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten seit über einem Jahr als Lagerist beschäftigt. Mit seinem Kollegen im Lager geriet er öfters in Streit. Während der Kollege des Klägers sich auf der Toilette ... weiter lesen
Bei Daimler tobt ein Streit zwischen Management und Betriebsrat – dabei geht es auch um den V erzicht auf betriebsbedingte Kündigungen . Durch die Umstellung auf Elektromobilität kündigt Daimler bereits vor der Corona-Krise Sparmaßnahmen an. Sie angekündigten Sparmaßnahmen fallen nun deutlich größer und rigoroser aus. Davon sind auch Standorte in Deutschland betroffen. Die Pläne zum Personalabbau bei Daimler sind durch die Corona-Pandemie noch umfangreicher als bisher bekannt. Global könnten inklusive nicht neu besetzter Stellen rund 30.000 Arbeitsplätze wegfallen. Daimler denkt auch offen über Werksschließungen nach. ... weiter lesen
Warum wollen Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag selbst kündigen? Es macht einen großen Unterschied, ob ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt oder ob der Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis beenden will. Die jeweils einzuhaltende Kündigungsfrist ist für den Arbeitnehmer kürzer als für den Arbeitgeber , auch wenn das nicht zwingend ist. Arbeitnehmer, die sich fragen, welche Kündigungsfrist sie einhalten haben , haben aus verschiedenen Gründen die Absicht den bestehenden Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber zu beenden. Unzufriedenheit ist der häufigste Grund für Arbeitnehmer, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Arbeitnehmer wollen das ... weiter lesen
Unter begrenzten Voraussetzungen kann eine Kündigung auch in einem Kleinbetrieb unwirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –. Ausgangslage: Sind in einem Betrieb regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Es handelt sich um einen so genannten Kleinbetrieb. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. In der Praxis wird häufig der Versuch unternommen, analog der ... weiter lesen
Manchmal lese ich Hinweise in der Presse oder auch im Internet, dass das Bundesarbeitsgericht oder auch der Bundesgerichtshof über diese oder jene Frage heute oder morgen entscheiden werde, und mir treten die Schweißperlen auf die Stirn, weil ich mich frage, ob ich etwas falsch gemacht habe. Wenn ich für einen Arbeitgeber eine Kündigung entwerfe, führe ich nämlich immer aus, dass diese „zum nächstmöglichen Termin“ wirken soll. In einem zweiten Satz füge ich dann weiter an „Nach unseren Berechnungen ist dies der ….“. Dies entsprach gängiger Beratungspraxis und hat den Vorteil, dass die Kündigung immer zum richtigen Zeitpunkt wirkt, auch wenn sich ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die die Beklagte im Wesentlichen mit dem Vorwurf begründet, der Kläger habe gegenüber einer Mitarbeiterin von „Scheiß Stasi-Mentalität“ gesprochen und damit auch die im Gebiet der ehemaligen DDR geborenen und dort lebenden Geschäftsführer der Beklagten gemeint. Der seit ca. 14 Jahren bei der Beklagten beschäftigte Kläger neigt dazu, seine Beherrschung zu verlieren und herumzubrüllen. Die an sich unstreitige und ehrverletzende Beleidigung ist im Zusammenhang mit einer Falschbuchung gefallen, die im Hauptsitz der Beklagten in Sachsen aufgefallen war. Nachdem das Arbeitsgericht Oberhausen die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hatte, fand diese auch ... weiter lesen