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Bremen (jur). Ein Polizeianwärter und Beamter auf Probe muss bei mehrfacher Ruhestörung wegen lautem Sex im Whirlpool auf dem Balkon und wegen des Herumschießens mit einer Softair-Pistole mit der Entfernung aus dem Dienst rechnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Donnerstag, 2. August 2018, veröffentlichten Beschluss entschieden und den Antrag des Beamten, die sofortige Vollziehung der Entlassung auszusetzen, abgelehnt. (Az.: 2 B 174/18). Konkret ging es um mehrere, teils pikante Polizeieinsätze bei ihrem Kollegen auf Probe. Zwischen dem 16. Oktober 2017 bis zum 11. Februar 2018 bekam der Mann sechsmal Polizei-Besuch, weil sich Nachbarn über seine Ruhestörungen ... weiter lesen
• Die Arbeitnehmererfindung unterscheidet man in die Diensterfindung und die freie Erfindungen. • Diensterfindungen sind solche, die entweder aus der Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb entstanden sind, oder die maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebs beruhen. • Der Arbeitnehmer, welcher eine Diensterfindung macht, hat diese unverzüglich dem Arbeitgeber schriftlich zu melden und hierbei deutlich zu machen, dass es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. • Der Arbeitgeber kann die Diensterfindung beschränkt oder unbeschränkt in Anspruch nehmen oder frei geben. Die unbeschränkte Inanspruchnahme hat zur Folge, dass sämtliche Recht an der ... weiter lesen
Freistellung einer Frauenvertreterin Die Klägerin ist als vollzeitbeschäftigte Angestellte an der Universität Freiburg tätig. Für diese Dienststelle ist sie nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG) als Frauenvertreterin gewählt und im Umfang von 60 vH von ihrer Arbeitspflicht befreit. Sie ist zuständig für etwa 1800 Beschäftigte; der Frauenanteil beträgt 57 vH. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 LGlG ist eine Frauenvertreterin zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in erforderlichem Umfang von den übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen. Bei Uneinigkeit über die Freistellung entscheidet eine Schlichtungsstelle. Diese hielt auf einen Antrag der Klägerin hin eine Freistellung im Umfang von 75 vH für geboten. An diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Darüber hinaus geht aus dem Urteil ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Kündigungsschutz für Frauen nach einer künstlichen Befruchtung gestärkt. Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot greift bereits ab dem Einsetzen der befruchteten Eizelle und nicht erst, wenn sich diese in der Gebärmutter eingenistet hat, urteilte das BAG am Donnerstag, 26. März 2015, in Erfurt (Az.: 2 AZR 237/14). Laut Mutterschutzgesetz ist die Kündigung einer Frau während ihrer Schwangerschaft grundsätzlich unzulässig. Der Schutz greift, wenn die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt war oder wenn die Frau ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung darüber informiert, dass sie im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Keine voreilige Unterschrift Der wichtigste Ratschlag für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag ist wohl der, dass sie niemals ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschreiben sollten, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird. Immer wieder lassen sich Arbeitnehmer hier vom Arbeitgeber unter Druck setzen und am Ende unterschreiben sie doch, sind dann aber später mit dem Inhalt des Vertrags unzufrieden. Dann wird es nur noch sehr selten möglich sein, sich wieder davon zu ... weiter lesen
Einem vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmer kommt grundsätzlich eine nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte Absenkung des versicherungsmathematischen Abschlages durch Änderung der Versorgungsordnung nicht zugute. Dem Kläger war eine betriebliche Altersversorgung "nach Maßgabe der jeweils geltenden Leistungsordnung des Bochumer Verbandes" zugesagt worden. Er war bis Ende September 1979 bei der Versorgungsschuldnerin beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt sah die Leistungsordnung einen versicherungsmathematischen Abschlag in Höhe von 0,5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme des Altersruhegeldes vor. Zum 1. Januar 1985 wurde die Leistungsordnung geändert. Der versicherungsmathematische Abschlag wurde auf 0,4 % ... weiter lesen
Verdachtskündigung und Suspendierung Der Kläger war seit 1983 bei der beklagten Bank zuletzt als Kundenberater gegen ein Monatsbruttogehalt von 6.000,00 DM tätig. Am 30. Juli 1998 mahnte die Beklagte den Kläger ab, weil er es im Zusammenhang mit einem Betrugsfall entgegen betriebsinterner Vorschriften versäumt hatte, einen vorgelegten EC-Scheck über 92.000,00 DM vor der Barauszahlung einem Autorisierten zur zweiten Unterschrift vorzulegen. Wegen dieses Sachverhalts schlossen die Parteien Ende August 1998 einen Aufhebungsvertrag zum 31. März 1999 unter unwiderruflicher bezahlter Freistellung des Klägers sowie Zahlung einer Abfindung von 106.000,00 DM. Am 23. September 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, ... weiter lesen
Urlaub ist des Deutschen liebste Zeit. Doch immer mehr Menschen verbringen ihn teilweise mit Arbeit. Viele Arbeitgeber verlangen die Erreichbarkeit des Mitarbeiters auch während des Urlaubs. Einer Studie der Firma lastminute.de zufolge werden über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer im Urlaub von ihren Vorgesetzten und/oder Kollegen kontaktiert. Experten meinen, dass dadurch der Erholungszweck vereitelt wird. Wie ist die Rechtslage? Danach darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gar nicht im Urlaub anrufen. Der Arbeitnehmer muss auch nicht erreichbar sein. Nur in Ausnahmefällen, das Bundesarbeitsgerichts (NZA 2001, 100, 101) spricht von „zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht ... weiter lesen
• Auszubildender ist derjenige, der einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat und im Rahmen einer Berufsausbildung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. • Der Auszubildende hat aktiv und interessiert auf das Ausbildungsziel hinzuarbeiten und ein gewisses Maß an geistigen Bemühungen aufzubringen. • Aufgaben, die dem Auszubildenden auferlegt werden, sind sorgfältig auszuführen. Diese Sorgfalt bemisst sich nach der Einsichtsfähigkeit und den Kenntnissen, die der Auszubildende hat. • Der Auszubildende hat die Weisungen, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung gegeben ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Aktuell liest man es in den Medien: Die Lokführer streiken. Diesmal sind die Privatbahnen, wie die ODEG oder die Märkische Regiobahn, betroffen. Welche Konsequenz hat dieser Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu nehmen? Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Lage sein, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.06.2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 842/17 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich unmittelbar gegen § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmer überlassungsgesetzes (AÜG) richtete. Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 68/2020 vom 06.08.2020 ergibt sich: Die Beschwerdeführerin wendet sich als Arbeitgeberin in der Unterhaltungsindustrie gegen das 2017 eingeführte Streikbrecherverbot in § 11 Abs. 5 Arbeitnehmer überlassungsgesetz. Hiernach darf der Entleiher Leiharbeitskräfte nicht auf bestreikten Arbeitsplätzen tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Das Verbot ... weiter lesen