Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Marpingen - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der Aufhebungsvertrag stellt eine gängige Möglichkeit zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Speziell der Arbeitnehmer hat jedoch im Hinblick auf unliebsame sozialrechtliche Konsequenzen (mögliche Sperrfrist, ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld) einiges zu beachten. Dazu ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Inhalt: Durch einen Aufhebungsvertrag kann – in Abgrenzung zur einseitigen Beendigung durch eine Kündigung – das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. In einem solchen Vertrag werden dann der genaue Zeitpunkt des Endes sowie die Zahlung einer Abfindung ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 24.09.2019 zum Aktenzeichen 22 Ta 58/18 in einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Bundesland einem Rechtsstreit beitreten kann, in dem es um die mögliche Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes geht und ein föderaler Haftungsanspruch der beklagten Kommune gegen das Bundesland in Betracht kommt. Das Arbeitsgericht Freiburg hat mit Zwischenurteil vom 11.04.2018 zum Aktenzeichen 1 Ca 37/17 den Beitritt des Landes Baden-Württemberg als Streithelfer des Beklagten zugelassen. In der Hauptsache streiten die ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.10.2020 zum Aktenzeichen 60 Ca 4073/20 entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam ist und hat das beklagte Land zur Weiterbeschäftigung des Klägers verurteilt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 32/2020 vom 28.10.2020 ergibt sich: Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die außerordentliche Kündigung vom 08.06.2020 bereits deshalb unwirksam, weil diese vom beklagten Land als Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB erklärt worden sei. Hiernach könne eine außerordentliche ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-Out zu schuldhaften Handeln quasi nicht mehr in der Lage sind haben deswegen aber keinen Freifahrtschein in Bezug auf Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in der oben zitierten Entscheidung noch einmal klargestellt. Der dortige Arbeitnehmer war seit 25 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Aufgrund ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim beklagten Land als vollzeitbeschäftigte Lehrerin angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der Bundes-Angestelltentarifvertrag und die Sonderregelungen für Lehrer Anwendung. Die Arbeitszeit richtet sich nach den für Beamte geltenden Regelungen. Durch Verordnung vom 22. Mai 1997 erhöhte das zuständige Ministerium des beklagten Landes die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl von 23,5 auf 24,5. Die Klägerin will die Erhöhung ihrer Pflichtstundenzahl nicht hinnehmen. Sie hat geltend gemacht, die Verordnung vom 22. Mai 1997 sei rechtswidrig, weil durch die Erhöhung der Pflichtstundenzahl die regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden wöchentlich überschritten werde. Die Vorinstanzen haben die Klage ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 5.2.2004, 8 AZR 112/03 Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung Leitsätze Bedient sich der Arbeitgeber zur Stellenausschreibung eines Dritten - zB der Bundesanstalt (jetzt Bundesagentur) für Arbeit - und verletzt dieser die Pflicht zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, so ist dem Arbeitgeber dieses Verhalten in der Regel zuzurechnen. Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Dezember 2002 - 2 Sa 259/02 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht München zurückverwiesen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Aktuellen Pressemeldungen zufolge steckt die Warenhauskette Karstadt in einer existenzbedrohenden Krise. Eine harte Sanierung soll bevorstehen. Die genauen Maßnahmen sind noch nicht bekannt. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass diese auch personelle Konsequenzen beinhalten werden. Arbeitnehmer in kriselnden Unternehmen sind häufig verunsichert. Immer wieder gibt es offizielle Informationen des Arbeitgebers und teilweise einander widersprechende Nachrichten aus der Gerüchteküche. Die Medien tun ihr übriges dazu, die Lage unübersichtlich zu gestalten. Für betroffene Arbeitnehmer solcher Unternehmen gibt ... weiter lesen
1. Ausgangslage Gemäß § 1 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG) ist der Betrieb einer Apotheke erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume. Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApoBetrO) hat der Apothekenleiter die Apotheke persönlich zu leiten. Er ist dafür verantwortlich, dass die Apotheke unter Beachtung der geltenden Vorschriften betrieben wird. Gemäß § 2 Abs. 5 ApoBetrO muss sich der Apothekenleiter, sofern er seine Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke vorübergehend nicht selbst ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Vorwurf der Straftat unbedingt ernst nehmen Wem als Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers vorgeworfen wird (z.B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug etc.), der sollte die Situation sehr ernst nehmen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht droht regelmäßig eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Auch ein Strafverfahren ist möglich. Die Problematik ergibt sich in solchen Fällen daraus, dass arbeitsrechtliche und strafrechtliche Komponente miteinander kollidieren. Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist es in der Regel sinnvoll und sogar notwendig, sich zu den Vorwürfen zu äußern, um eine ... weiter lesen
Es ist allgemein bekannt: Schwangere genießen besonderen Kündigungsschutz. § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ordnet an, dass die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt unzulässig ist, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. In Ausnahmefällen, die nicht mit dem Zustand der Arbeitnehmerin im Zusammenhang stehen, kann die oberste Arbeitsschutzbehörde die Kündigung für zulässig erklären. Dies z.B. bei Betriebsschließungen der Fall. Kündigt der Arbeitgeber einer Schwangeren ohne eine solche ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht : sachgrundlose Befristung ist zulässig, wenn zwischen der Vorbeschäftigung und dem neuen befristeten Vertrag mehr als 3 Jahre liegen Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 06.04.2011 entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis auch dann ohne Sachgrund befristet werden kann, wenn der/die Arbeitnehmer(in) bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09 , vorhergehend: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009, 7 Sa 13/09) Die Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG) schließt zwar eine so genannte „sachgrundlose Befristung" aus, wenn mit demselben Arbeitnehmer ... weiter lesen
Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidieren oder vorgeschlagen werden, sind keine Wahlbewerber. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 -. Ausgangslage: Gemäß § 103 Betriebsverfassungsgesetz bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so muss der Arbeitgeber vor der Kündigung zunächst ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht durchführen. ... weiter lesen