Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Möckmühl - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Rappenau
- Anwalt Arbeitsrecht Heilbronn
- Anwalt Arbeitsrecht Ingelfingen
- Anwalt Arbeitsrecht Künzelsau
- Anwalt Arbeitsrecht Mosbach
- Anwalt Arbeitsrecht Neckarsulm
- Anwalt Arbeitsrecht Neuenstadt am Kocher
- Anwalt Arbeitsrecht Obersulm
- Anwalt Arbeitsrecht Öhringen
- Anwalt Arbeitsrecht Amorbach
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Fristlose Kündigung wegen des Verdachtes, ein Arbeitnehmer habe sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2013 – 10 Sa 100/13 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Wenn der Arbeitnehmer krankfeiert, obwohl er eigentlich gesund ist und sich durch falsche Angaben beim Arzt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleicht, kann dies grundsätzlich den Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. In solchen Fällen erschleicht sich der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die ihm eigentlich nicht ... weiter lesen
Erfurt (jur). Arbeitnehmer können keine hohe Verzinsung des für sie angesparten Altersvorsorgekapitals verlangen. Hat der Arbeitgeber „marktübliche“ Zinsen zugesagt, kann er sich „nach billigem Ermessen“ an geringeren Zinssätzen sicherer Anlageformen orientieren, urteilte am Dienstag, 30. August 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 272/15). Geklagt hatte ein Beschäftigter eines bayerischen Technologiekonzerns. Laut Betriebsvereinbarung wurde für die Arbeitnehmer während ihrer Beschäftigungszeit eine betriebliche kapitalisierte Altersversorgung aufgebaut. Zu Rentenbeginn konnten dann die Arbeitnehmer entscheiden, ob sie das ganze Geld sofort ... weiter lesen
Koblenz (jur). Hat ein Lehrer Sex mit einer minderjährigen Schülerin, führt dies grundsätzlich zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Donnerstag, 17. März 2016, bekanntgegebenen Urteil klargestellt (Az.: 3 A 10861/15.OVG). Denn wem die Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse wichtiger sei als die „unbeeinträchtigte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“, der versage in besonderer Weise im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten. Damit bestätigten die Koblenzer Richter die Entfernung eines Gymnasiallehrers aus dem Schuldienst. Der jetzt 58-jährige Beamte hatte zugegeben, dass ... weiter lesen
In einer Entscheidung vom 24.8.2016 (5 AZR 703/15) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einer Ausschlussklausel unter Berücksichtigung der Problematik Mindestentgelt befasst. Im Arbeitsvertrag der Parteien war vereinbart, dass die beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, verfallen, wenn Sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Bei Ablehnung oder Nichtäußerung der Gegenpartei sollte binnen zwei Wochen nach der Geltendmachung Verfall eintreten, wenn der Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf gerichtlich geltend gemacht ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 – 5 Sa 295/10 –, juris . Verliert ein Berufskraftfahrer seine Fahrerlaubnis, ist das in der Regel Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, zumindest sofern die Ursache dafür im Rahmen der Verrichtung der Arbeitsleistung liegt. Eine Verfehlung während einer Privatfahrt kann dagegen anders zu beurteilen sein. Dann ist zumeist nur eine personenbedingte ordentliche Kündigung einschlägig (von einigen Sonderfällen, wie etwa Polizeibeamten, abgesehen). Kein Grund für eine Kündigung besteht, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer nach einer Kündigung vom Arbeitgeber eine sofortige Freistellung bekommt, ist damit meistens glücklich. Dabei ist es häufig strategisch besser, weiterzuarbeiten. Insbesondere im Kündigungsschutzprozess signalisiert man dem Arbeitgeber damit, dass man (notfalls) auch weiter beim Arbeitgeber arbeiten wird. Dies ist insbesondere für die Verhandlung über eine möglichst hohe Abfindung förderlich. Der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer nämlich auf gar keinen Fall zurück. Freistellung nach der Kündigung zulässig? Aufgrund des Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer nicht nur ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert C. Mudter aus Frankfurt wird häufig gefragt, ob es sich denn lohnen würde, gegen eine Kündigung vorzugehen. Um eine solche Frage tatsächlich beantworten zu können ist es in der Regel notwendig, die genauen Hintergründe zu kennen. Hierzu gehören natürlich auch die Kenntnis des Arbeitsvertrages, der genauen Tätigkeit, des Zuschnitts des Unternehmens und viele andere Faktoren. Unabhängig von den Hintergründen im Einzelfall, wie etwa Lebenslauf oder Lebensalter, lassen sich jedoch einige Punkte identifizieren, die immer wieder in diesem Rahmen zu prüfen sind. Zuerst einmal ist eine der wichtigsten ... weiter lesen
Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt? Wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage! Als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfe ich Ihre Kündigung (und ggf. eine zuvor erteilte Abmahnung ) und erhebe für Sie eine Kündigungsschutzklage. Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. Falls Sie die Kündigung angreifen wollen, können Sie das nur binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Dabei stehen die Chancen, erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorzugehen, grundsätzlich gut, da die meisten Kündigungen unwirksam sind. Dies liegt an der sehr strengen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in aller Regel die Rechte von Arbeitnehmern stärkt. Als Fachanwalt für ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen oder auch Tarifverträgen sind sog. Ausschlussfristen enthalten, wonach Ansprüche nach Fälligkeit innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen und verfallen, wenn dies nicht geschieht. Wenn ich einen Arbeitsvertrag für einen Arbeitgeber entwerfe, nehme ich zusätzlich auf, dass Schadenersatzforderungen wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit nicht von der Ausschlussklausel umfasst werden. Denn in § 309 Nr. 7 BGB, einer Vorschrift über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist angeordnet, dass die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht begrenzt werden darf. Und da die von mir entworfenen Arbeitsverträge ... weiter lesen
Um die Eignung einer Person für eine bestimmte Aufgabe zu erkennen beziehungsweise um ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Eignung zu beweisen, wird ein gewisser Zeitraum angesetzt, in welchem der Beweis für die Eignung erbracht werden soll. Solch ein Zeitraum wird als „Probezeit“ bezeichnet. Eine Probezeit wird in verschiedenen Bereichen vereinbart: beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle, eines Dienstverhältnisses und beim Führerscheinerwerb. Probezeit im Arbeitsverhältnis Eine Probezeit im Arbeitsverhältnis dient in erster Linie dem Zweck, dass der Arbeitgeber sieh von der Qualifikation des Arbeitnehmers überzeugen kann; der Arbeitnehmer wiederum kann in dieser ... weiter lesen
Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen
• Soweit der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigen will, muss er die arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen beachten. • Grundsätzlich hat sich der Arbeitnehmer an die Kündigungsfristen zu halten. Bei vertraglich vereinbarten Fristen gilt dies nicht, wenn die Vereinbarung über die Kündigungsfrist unwirksam ist, zum Beispiel wenn die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer länger sind als für den Arbeitgeber. • Die Kündigung des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen. • Verletzt der Arbeitnehmer seine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, etwa weil er bereits für einen neuen ... weiter lesen