Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 33 verschiedene Anwälte aus Darmstadt zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Darmstadt / Arbeitsrecht
64285 Darmstadt
www.dreher-lutz.de
Rechtsanwälte der Kanzlei
Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bei Kündigungsschutz ist Kündigungsgrund erforderlich: Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und genießt der Arbeitnehmer somit Kündigungsschutz, braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund, wenn er diesen entlassen will. Er muss seinen Grund in der Kündigung selbst zwar in aller Regel nicht angeben. Kommt es jedoch in der Folge zum Kündigungsschutzprozess, weil der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt, muss der Arbeitgeber dann seinen Grund ausführlich darlegen. Es gibt im Wesentlichen drei große Fallgruppen ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Man liest immer wieder, dass Arbeitnehmern eine Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit droht, wenn er einen Aufhebungsvertrag abschließt. Stimmt das und was bedeutet diese Sperrzeit eigentlich? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal ist es so, dass die Bundesagentur für Arbeit nicht automatisch eine Sperrzeit verhängt, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließt oder sich vor Gericht im Rahmen eines Vergleichs auf eine Abfindung einigt. Eine Sperrzeit droht, vereinfacht gesagt, bei all den ... weiter lesen
• Bei einer ordentlichen Kündigung ist immer die nach Arbeitsvertrag, Gesetz (§ 622 BGB) oder Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstigste (also längste) Kündigungsfrist zu beachten. • Nach § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. • Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen o zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, o fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, o acht Jahre ... weiter lesen
Die Beklagte betrieb als Franchisenehmerin ein Restaurant in Frankfurt/Main und ein weiteres im Darmstädter Hauptbahnhof. Der Kläger ist bei ihr seit 1991 beschäftigt, seit 1995 als Schichtführer im Frankfurter Betrieb. Diesen Betrieb schloß die Beklagte am 30. Juni 1997. Nach einem mit dem Betriebsrat, dessen Vorsitzender der Kläger war, abgeschlossenen Interessenausgleich sollten der Kläger und einige andere Arbeitnehmer in Darmstadt weiterbeschäftigt werden. Nachdem die Beklagte ab 1. Juli 1997 in Darmstadt die Schichtzeiten geändert hatte, konnte der Kläger einen Teil der in die Nacht hineinreichenden Schichten nicht mehr wahrnehmen. Er hätte sonst, weil er keinen PKW besaß und von Frankfurt aus mit dem Zug anreiste, vor ... weiter lesen
Verleiher darf bei fehlender Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers nicht dessen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14. Ausgangslage: Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko. Wenn er den Arbeitnehmer mangels vorhandener Aufträge nicht beschäftigen kann, muss er den Arbeitnehmer trotzdem bezahlen. Die Frage war inwieweit dies auch für Leiharbeitnehmer gilt und ob insbesondere der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In jüngster Vergangenheit erklärte das BAG, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen können. Beachtlich sei jedoch, dass diese Ansprüche bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Vor einiger Zeit hatte der EuGH bereits seine Rechtsprechung zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen geändert. Nun soll auch das BAG gemäß seinem Urteil vom 7. August 2012 (9 AZR 353/10) dieselbe Meinung vertreten. Auch hier ... weiter lesen
Mainz (jur). Allein die Unsicherheit über den künftigen Bedarf an Arbeitskräften rechtfertigt noch keine Befristung neuer Arbeitsverhältnisse. Diese ist nur zulässig, wenn ein zeitliches Ende des Bedarfs absehbar ist, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 2. März 2017 betont (Az.: 7 Sa 360/16). Damit hob es die Befristung einer Sprachförderlehrerin für Kinder von Asylbewerbern auf. Die heute 39-jährige Frau arbeitet in einer großen Aufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für Asylbewerber. Sie wurde dort im Oktober 2012 als zweite Sprachlehrerin für Kinder eingestellt, inzwischen ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Medienberichten zufolge (Handelsblatt vom 15.7.2015) steht bei der Karstadt-Tochter Perfetto ein Stellenabbau an. Wie viele der insgesamt 2000 Jobs gestrichen werden, ist noch unklar. Dem Bericht zufolge müssen wohl aber zahlreiche Mitarbeiter von Perfetto damit rechnen, dass ihre Stelle wegfällt. Bei Perfetto handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen von Karstadt und REWE. In einem Brief ließ das Managements verlauten, dass Perfetto „anhaltend defizitär“ sei und das Geschäftsmodell, angelegt auf den Vertrieb von Luxuslebensmitteln, demnach ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Weiter arbeiten nach Kündigung? Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer weiterarbeiten muss, schon direkt nach dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Im Falle einer fristlosen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Dann braucht der Arbeitnehmer natürlich auch nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Handelt es sich dagegen um eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der entsprechenden Frist, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich auch bis zum Ablauf dieser Frist weiterarbeiten. Keine ... weiter lesen
Eine Arbeitnehmerin (hier Krankenschwester), die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, Schichtdienst zu leisten, ist nicht automatisch arbeitsunfähig. Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 – von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Ausgangslage: Wenn Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, muss der Arbeitgeber auch nicht vergüten. Der betroffene Arbeitnehmer kann für sechs Wochen Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld beanspruchen. Besteht die Einschränkung dauerhaft, muss der ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 18.09.2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hervorgehoben, dass die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit keine Altersdiskriminierung darstellt (AZ.: 6 AZR 636/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine Staffelung der Kündigungsfrist nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb vorgesehen. Nach der Auffassung des BAG verfolgt diese Vorschrift den Zweck, den Schutz vor Kündigungen älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Daher, so das BAG, sei die Staffelung gerechtfertigt. ... weiter lesen
• Hegt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer den Verdacht dieser könnte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann dies der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. • Entscheidend ist, dass es der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Anständigkeit des Arbeitnehmers zerstört oder das Arbeitsverhältnisses unerträgliche belastet hat (z.B. schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, Diebstahl, Verrat von Betriebsgeheimnissen oder sexuelle Belästigung von Arbeitskollegen). ... weiter lesen