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Experten-Ratgeber
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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.12.2020 zum Aktenzeichen 6 Sa 420/20 entschieden, dass der Arbeitnehmer eines Kreditinstituts nicht wegen „fauler Kredite“ gekündigt werden darf. Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 11.12.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit dem Jahre 1993 bei der Beklagten, einem Kreditinstitut, beschäftigt. Er war seit 2014 Teamleiter Wohnbaufinanzierungen und wurde im Juli 2019 Leiter der Abteilung Wohnbaufinanzierungen. Aufgrund tariflicher Regelungen ist das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ordentlich unkündbar. Im Rahmen von Immobilienfinanzierungen arbeitete das Kreditinstitut mit sog. Tippgebern zusammen. ... weiter lesen
Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine als Universalbank tätige deutsche Großbank mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Commerzbank beschäftigt ca. 40.000 Arbeitnehmer in Vollzeit . Bereits im September 2019 hatte die Commerzbank die Streichung von 4.300 Vollzeit-Arbeitsplätzen entschieden und wollte diesen durch Fluktuation, Altersteilzeit und Aufhebungsverträge erzielen. Auch die Schließung von 200 der 1.000 Bankfilialen hat die Commerzbank bereits angekündigt. Nun werden von 2021 an bis zum Jahr 2024 weitere 2.900 Arbeitnehmer ihren Job verlieren . Der Betriebsrat der Commerzbank hat die Entscheidung mitgetragen. Die Commerzbank hat für den ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wirksame betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwer Eine Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen kann sich unter verschiedenen Gesichtspunkten ergeben. Das Verfahren, das Arbeitgeber hier zu beachten haben, ist äußerst kompliziert. Für Arbeitnehmer bestehen deshalb gute Erfolgsaussichten, bei einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung jedenfalls eine hohe Abfindung zu erzielen. Arbeitgeber muss mangelnde Beschäftigungsmöglichkeit nachweisen Der Arbeitgeber muss nämlich zunächst beweisen können, dass er den Arbeitnehmer nicht mehr im ... weiter lesen
Auch in arbeitsrechtlichen Streitfällen kann das Verkehrsrecht durchaus eine Rolle spielen. Dies zeigt sich an einem Fall des Landesarbeitsgerichts Stuttgart. Dort ging es um einen Berufskraftfahrer, dem wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dem Berufskraftfahrer wurde wegen der entzogenen Fahrerlaubnis daraufhin gekündigt. Das Gericht hatte daher über die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu urteilen. Ein verkehrswidriges Verhalten kann als arbeitsvertragswidriges Verhalten eine Kündigung hervorrufen und damit Ursache der Arbeitslosigkeit sein. Das LAG Stuttgart legte in seinem Urteil vom 08.06.2011 aber fest, dass eine Kündigung in einem solchen Fall nur dann wirksam ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit: Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport und Logistik, Bauwirtschaft und IT-Bereich), noch deutlich höher einzuschätzen sein. Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit vermeiden? Ein Unternehmen sollten ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden. Beispiel nicht ausreichend: „Sie kommen immer wieder zu spät.“ Beispiel ausreichend: „Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war.“ Die pauschale Darlegung ist allerdings dann ausreichend, wenn dem Arbeitnehmer der konkrete Vorwurf bereits aus einem vorangegangenen Gespräch oder einem früheren Schreiben bekannt war. Praxistipp Arbeitgeber: Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Kündigung muss nicht begründet werden Zunächst einmal müssen Arbeitgeber eine Kündigung in der Regel nicht begründen. Arbeitnehmer wundern sich in der Praxis zwar immer wieder, dass sich in ihrem Kündigungsschreiben überhaupt keine Begründung findet. Der Arbeitgeber ist allerdings grundsätzlich nicht dazu verpflichtet seine Kündigung zu begründen. Ausnahmen können sich ergeben, wenn der Arbeitsvertrag oder ein einschlägiger Tarifvertrag dies vorsieht. Daraus ergibt sich, dass es für Arbeitgeber regelmäßig sinnvoll ist, auf eine Begründung zu ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 09.03.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 226/20 entschieden, dass wenn der Arbeitgeber unmittelbar nach Stattgabe der Kündigungsschutzklage und Verurteilung zu vorläufigen Weiterbeschäftigung den Arbeitnehmer auffordert, die Arbeit wiederaufzunehmen, er regelmäßig nur seiner Verpflichtung aus dem Urteil nachkommen will. Ohne weitere Anhaltspunkte kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber mit der tatsächlichen Beschäftigung zugleich den Abschluss eines Arbeitsvertrags herbeiführen oder ein neues Arbeitsverhältnis begründen will. Die Arbeitsaufforderung kann auch dann auf eine ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.10.2019 zum Aktenzeichen 6 AZR 465/18 entschieden, dass die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen nicht zum Nachweis einer Ausschlussfrist genügt. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 36/2019 vom 30.10.2019 ergibt sich: Die kirchenrechtlich vorgeschriebene arbeitsvertragliche Inbezugnahme einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung erfasse zwar inhaltlich auch eine darin enthaltene Ausschlussfrist, die damit zum Bestandteil des Arbeitsverhältnisses werde. Die Ausschlussfrist sei jedoch eine wesentliche Arbeitsbedingung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG. Die bloße Inbezugnahme der Arbeitsrechtsregelung als solche ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Arbeitsrechtlich ist das wohl eher ein Randthema, in der Praxis aber mit Sicherheit von nicht unerheblicher Bedeutung für Arbeitnehmer: Wie soll man sich verhalten, wenn der Arbeitgeber anfängt, Fragen über Arbeitskollegen zu stellen? Fachanwalt Bredereck: Da kommt es natürlich erst einmal auf die Art der Fragen an. Wenn der Chef wissen will, wann einer der Kollegen Geburtstag hat, wird sich daran in der Praxis wohl niemand stören. Weitere Möglichkeit: Der Arbeitgeber will wissen, womit ein Arbeitskollege, der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Reutlingen hat mit Urteil vom 27.01.2023 zum Aktenzeichen 3 Ca 313/21 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers , dem Arbeitszeitbetrug vorgeworfen war, weil er nach der Ankündigung von Arbeitsleistungen solche erbracht hat und diese im Arbeitszeiterfassungssystem des Arbeitgebers eingetragen hatte, rechtswidrig ist. Die Parteien streiten über die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer fristlosen Kündigung der Beklagten, hilfsweise einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist. Der am 23.11.1958 ... weiter lesen