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• Die Arbeitnehmererfindung unterscheidet man in die Diensterfindung und die freie Erfindungen. • Diensterfindungen sind solche, die entweder aus der Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb entstanden sind, oder die maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebs beruhen. • Der Arbeitnehmer, welcher eine Diensterfindung macht, hat diese unverzüglich dem Arbeitgeber schriftlich zu melden und hierbei deutlich zu machen, dass es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. • Der Arbeitgeber kann die Diensterfindung beschränkt oder unbeschränkt in Anspruch nehmen oder frei geben. Die unbeschränkte Inanspruchnahme hat zur Folge, dass sämtliche Recht an der ... weiter lesen
Anspruchsbegrenzung bei betrieblicher Hinterbliebenenversorgung Der Dritte Senat hatte über eine Pensionsordnung zu entscheiden, in der ein Arbeitgeber u.a. einen Anspruch auf betriebliche Witwenrente einräumte, falls die Ehe vor Vollendung des 55. Lebensjahres des verstorbenen Arbeitnehmers geschlossen worden war und die Witwe zum Todeszeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Klägerin war die Witwe eines früheren Arbeitnehmers der Beklagten, mit dem sie 27 Jahre verheiratet gewesen war. Als ihr Mann verstarb, war sie aber noch nicht ganz 49 Jahre alt. Sie verlangt gleichwohl eine betriebliche Witwenrente in Höhe von 96,00 DM monatlich. Sie beruft sich insbesondere darauf, die Mindestaltersgrenze der Pensionsordnung verstoße ... weiter lesen
Jeder Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung eines gewissen Grundgehalts. Neben dem in der Regel monatlich ausgezahlten Grundgehalt erhalten viele Arbeitnehmer aber auch noch weitere Leistungen vom Arbeitgeber, z.B. Zulagen und Zuschläge für Überstunden sowie für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit, übertarifliche Zulagen, Prämien oder Provisionen. Neben diesen in der Regel monatlich ausgezahlten zusätzlichen Leistungen erhalten viele Arbeitnehmer auch noch Leistungen, die nur einmal im Jahr oder noch seltener ausgezahlt werden, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein 13. Monatsgehalt, Erfolgs- bzw. Gewinnbeteiligungen, Bonuszahlungen und Jubiläumszuwendungen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz wird zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen unterschieden, die sich hinsichtlich des Inanspruchnahmerechts des Arbeitgebers maßgeblich unterscheiden. Diensterfindungen: Bei einer Diensterfindung handelt es sich um eine Erfindung, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden, die entweder aus der dem Arbeitnehmer aufgetragenen Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen. Diensterfindungen müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden und können von diesem in Anspruch genommen werden. ... weiter lesen
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bezugnahme in einem von dem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge regelmäßig eine Gleichstellungsabrede. Sie soll die etwa fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzen und zur schuldrechtlichen Anwendung des Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis führen, der für die tarifgebundenen Arbeitnehmer kraft Gesetzes gilt. An dieser Auffassung hält der Senat für Bezugnahmeklauseln in vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen fest. Er beabsichtigt jedoch, die Auslegungsregel nicht mehr auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln anzuwenden, die mit In-Kraft-Treten des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014, Aktenzeichen: 7 AZR 847/12. Ausgangslage: Der Arbeitgeber darf gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitsverträge auch ohne Sachgrund befristeten. Die Befristung darf maximal für zwei Jahre erfolgen. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Voraussetzung ist aber, dass mit dem Arbeitgeber zuvor nicht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, ist die ... weiter lesen
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag eines Bundesliga-Fußballtrainers Der Kläger war auf Grund eines bis zum 30. Juni 2002 befristeten Arbeitsvertrags als Cheftrainer und sportlicher Direktor der Fußball-Bundesligamannschaft der Beklagten beschäftigt. In der Saison 1999/2000, die am 30. Juni 2000 endete, gelang der Mannschaft zwar sportlich der Klassenerhalt in der zweiten Bundesliga. Da aber die Lizenz für die folgende Saison wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht erteilt wurde, spielt die Mannschaft seither in der Regionalliga. Die Beklagten sahen den Arbeitsvertrag mit dem Kläger als beendet an, weil darin vereinbart war, daß der Vertrag für die Teilnahme der Mannschaft am Spielbetrieb der ersten und ... weiter lesen
1. Zu welchen Zeiten der Arbeitnehmer arbeiten muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Ist darin nichts geregelt, so gilt für die Lage und Dauer der Arbeitszeit das Betriebsübliche. 2. Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit. Die Wegezeit des Arbeitnehmers von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit. Die Zeit, die vom Arbeitnehmer benötigt wird, um vom Betrieb zu einer Arbeitsstelle außerhalb des Betriebs zu gelangen, hingegen ist Arbeitszeit. 3. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf zehn Stunden verlängert werden, wenn diese Verlängerung innerhalb eines ... weiter lesen
Rechtsanwalt Jochen Resch im Gespräch mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Rechtsanwalt Resch: Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst über das Tarifeinheitsgesetz verhandelt. Was hat es eigentlich mit diesem Gesetz auf sich? Rechtsanwalt Bredereck: Die Idee des Tarifeinheitsgesetzes ist, dass bei unterschiedlichen Tarifregelungen in einem Betrieb nur der Tarifvertrag von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb gelten soll. Das hat für Gewerkschaften mit weniger Mitgliedern zur Folge, dass sie nur noch diesen Tarifvertrag inhaltsgleich übernehmen können. Das ist für Arbeitgeber und große Gewerkschaften ... weiter lesen
(Stuttgart) Ein Haustarifvertrag, der einen sozialplanähnlichen Inhalt hat, kann für Leistungen, die zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Nachteile an tarifgebundene Arbeitnehmer gezahlt werden, eine Stichtagsregelung vorsehen, nach der ein Anspruch nur für diejenigen Mitglieder besteht, die zum Zeitpunkt der tariflichen Einigung der Gewerkschaft bereits beigetreten waren. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 15.04.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 4 AZR 796/13. Die Klägerin ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06. Juni 2018 zu den Aktenzeichen 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 entschieden, dass nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf einmal beschränkt sind Damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten. Das ist mit der Verfassung auch in Einklang, denn zur Verhinderung von Kettenbefristungen und zur Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform hat der Staat die Pflicht zum Schutz der unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis durch Gesetzgebung. Die ... weiter lesen
Welche Konsequenz hat der Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu nehmen? Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Lage sein, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter im Voraus einzuplanen und sich auf die Urlaubspläne zu verlassen. Umgekehrt muss sich der Arbeitnehmer während seines Urlaubs wirklich erholen, damit er frisch erholt wieder bei der Arbeit erscheinen kann. Sollte ... weiter lesen