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Experten-Ratgeber
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Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte. Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.10.2020 zum Aktenzeichen 42 Ga 13034/20 entschieden, dass eine Arbeitnehmerin bei ihrer Arbeit als Flugsicherheitsassistentin am Flughafen nicht statt eines Mund-Nasen-Schutzes einen Gesichtsschutzschirm tragen darf. Aus Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich: Das ArbG Berlin hat die Klage im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes abgewiesen und die Pflicht zum Tragen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzes bestätigt. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts trifft den Arbeitgeber die Pflicht, die Beschäftigten und das Publikum am Flughafen vor Infektionen zu schützen. Ein ... weiter lesen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt meist einen massiven Einschnitt dar. Es hängt viel vom Erhalt des Arbeitsplatzes ab. Es stellen sich in diesem Zusammenhang häufig einige Fragen. So muss die Kündigung z.B. eigenhändig vom Arbeitgeber oder einer legitimierten Person im Original unterschrieben sein. Eine Begründung muss die Kündigung auch nicht zwangsläufig beinhalten. Allerdings kann die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Um zu klären, wie die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen Ihre Kündigung sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Man unterscheidet zwischen der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin) und der örtlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam). Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt, also wenn es z.B. um eine (fristlose oder ordentliche) Kündigung des Arbeitgebers, ein schlechtes Zeugnis, nicht erfüllte Urlaubsansprüche, Überstundenvergütung oder sonstige Ansprüche aus dem ... weiter lesen
Grundsätzlich sollten Auszubildende nicht im Homeoffice arbeiten. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBiG hat der Ausbildende den Auszubildenden selbst auszubilden, damit den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird. Gleichzeitig soll die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig zeitlich und sachlich gegliedert so durchgeführt werden, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Der Ausbildende muss überwiegend in der Ausbildungsstätte anwesend sein, damit er den Auszubildenden ordnungsgemäß anleiten und seine Arbeitsergebnisse kontrollieren kann. Dies ist in der Regel ... weiter lesen
Kettenbefristungen von Arbeitsverträgen sind unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig und damit unwirksam. Die betreffenden Arbeitnehmer haben Anspruch auf unbefristete Beschäftigung und können diesen einklagen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: In den vergangenen Wochen wurde in der Presse immer wieder von einem besonders haarsträubenden Fall von Kettenbefristung berichtet. Eine Postbotin hatte innerhalb von 17 Jahren insgesamt 88 Verträge, immer wieder befristet bekommen. Als die Arbeitnehmerin dann eine Zeit lang krankgeschrieben war, wurde der Vertrag nicht erneut verlängert. Der Fall zeigt sehr deutlich, wie ... weiter lesen
Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Das Weihnachtsgeld ist ebenso wie das Urlaubsgeld eine Sonderzahlung. Regelmäßig wird damit zum einen bezweckt, bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Ein weiterer Zweck ist eine Art Vorschusslorbeer, die bewirken soll, dass der Arbeitnehmer weiter hervorragende Leistung für das Unternehmen erbringt. Endet nun das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr, kann zumindest der in die Zukunft gerichtete Zweck nicht mehr erreicht werden. Vor diesem Hintergrund wollen Arbeitgeber regelmäßig vermeiden, hier ... weiter lesen
Das Chemieunternehmen BAYER aus Leverkusen hat aufgrund der Corona-Pandemie weitere Sparmaßnahmen in Milliardenhöhe angekündigt und schließt einen weiteren Arbeitsplatzabbau nicht aus. BAYER will ab dem Jahr 2024 jährlich weitere 1,5 Milliarden Euro einsparen. BAYER hatte bereits im Jahr 2018 den Abbau von 12.000 Arbeitsplätzen beschlossen. Zum Ende des ersten Halbjahres beschäftigte der Konzern rund 101.200 Mitarbeiter . An der Vereinbarung, bis Ende 2025 auf betriebsbedingte Kündigungen in Deutschland zu verzichten, will Bayer festhalten. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen. ... weiter lesen
Frankfurt (jur). Auch in wirtschaftlicher Not dürfen Arbeitgeber nicht einfach nach einem Notlagentarif bezahlen, der noch gar nicht ausgehandelt ist. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in mehreren am Montag, 31. August 2015, bekanntgegebenen Urteilen vom 28. August 2015 entschieden (Az.: 3 Sa 295/14 und weitere). Es sprach damit mehreren Mitarbeitern des Frankfurter Behindertenverbandes CeBeeF eine Entlohnung nach dem regulären Haustarif zu. Der „Club Behinderter und ihrer Freunde e.V.“ (Ce-Be-eF - CeBeeF) tritt in Frankfurt am Main als Interessenvertretung für behinderte Menschen auf und bietet gleichzeitig verschiedene Dienstleistungen an, etwa Pflege, Fahrdienste ... weiter lesen
• Der Arbeitgeber hat innerhalb von zwei Wochen nach der Arbeitsaufnahme durch den neuen Mitarbeiter diesen bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger anzumelden (§§ 28a ff. SGB IV). • Meldestellen sind die Träger der Krankenversicherung (die AOK, eine Betriebs- bzw. Innungskrankenkasse oder eine Ersatzkasse). • Von dem Träger der Krankenkasse erfolgt nach Prüfung und Auswertung die Weiterleitung an die Träger der Rentenversicherung. Von dort werden dann die Daten an die Bundesanstalt für Arbeit weitergeleitet. • Gemeldet werden müssen Beginn und Beendigung der Beschäftigung. • Änderungen in einem laufenden ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen
Die soziale Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung ist auf den Betrieb beschränkt, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer beschäftigt ist. Nach ihrer Tätigkeit vergleichbare Arbeitnehmer in anderen Betrieben des Unternehmens sind auch dann nicht in die Auswahl einzubeziehen, wenn der Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsvertrag zu einer Versetzung des Arbeitnehmers in andere Betriebe berechtigt sein sollte. Der Kläger war seit 1973 bei der Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Diese betrieb an verschiedenen Standorten in Deutschland Kaufhäuser. Der Insolvenzschuldnerin war arbeitsvertraglich das Recht eingeräumt, dem Kläger eine andere Tätigkeit im gleichen oder in einem anderen Haus zuzuweisen und ihn an einen anderen Dienstort zu ... weiter lesen