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Experten-Ratgeber
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Nach Ablauf der Wartezeit nach § 4 BUrlG hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Was aber, wenn sich der Arbeitgeber weigert, Urlaub zu gewähren? Ein Recht auf Selbstbeurlaubung gibt es nicht. Der Arbeitnehmer kann also nicht einfach seinen Urlaub antreten und der Arbeit wegbleiben. Es muss also eine Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden. Nach dem Bundesarbeitsgericht sind verschiedene Klageformen denkbar. Das Bundesarbeitsgericht gesteht eine Klage zu, mit der der Arbeitnehmer feststellen lassen will, dass ihm aus einem ... weiter lesen
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg Die Klägerin war seit Mai 1999 bei der Beklagten als "Promotion-Mitarbeiterin" beschäftigt. Sie verteilte Zeitungen an Passanten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 29. Juli 1999 zu Mitte August. Am 17. August 1999 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft in der siebten Schwangerschaftswoche festgestellt. Hiervon hat die Beklagte spätestens am 22. September 1999 telefonisch erfahren. Die Klägerin hat die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 MuSchG geltend gemacht. Sie hat behauptet, sie habe die Mitteilung über ihre Schwangerschaft bereits am 18. August in einem einfachen Brief an die Beklagte ... weiter lesen
• In Krisenzeiten sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter, freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. • Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen waren. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen. In der Praxis ist die betriebsbedingte Kündigung mittlerweile die häufigste Art der Kündigung. Aktuell sind ungefähr 2 von 3 Kündigungen betriebsbedingte Kündigungen. Gegen betriebsbedingte Kündigungen wird aber sehr viel seltener geklagt als gegen verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen. Das liegt wohl vor allem daran, dass der für die Wirksamkeit einer jeden Kündigung erforderliche Kündigungsgrund bei der betriebsbedingten Kündigung allein in einer vom Arbeitgeber getroffenen Entscheidung liegt (z.B. Schließung einer Abteilung, Fremdvergabe von ... weiter lesen
Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt. Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
• Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden ist. • Die Abmahnung ist zugleich die Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung, rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. • In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung kann eine vorherige Abmahnung notwendig sein. • Die ... weiter lesen
Arbeitsrecht: Beleidigungen oder tätliche Angriffe auf Vorgesetzte können eine Kündigung, auch eine fristlose, nach sich ziehen. Der Kläger war bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach beschäftigt und hatte gegenüber seinem Vorgestetzen geäußert: "Ich hau dir vor die Fresse. Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation. Wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal". Daraufhin erhielt er die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach bestätigte die Kündigung und wies die Klage ab (Urteil vom 07.11.2012, Az.: 6 Ca 1749/12). Das Gericht ... weiter lesen
Der Geschäftsführer einer GmbH vertritt die Interessen des Arbeitgebers und kann sich daher normalerweise nicht auf die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes berufen, auch wenn er lediglich Angestellter ist und keine Geschäftsanteile an der Gesellschaft hält. Dies wird in § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ausdrücklich geregelt. Da er also seinen Arbeitsplatz und sein Einkommen grundsätzlich bereits bei leichten Unstimmigkeiten mit den Gesellschaftern verlieren kann, wird er normalerweise dadurch geschützt, dass sein Dienstvertrag für einen längeren Zeitraum ordentlich nicht gekündigt werden kann. Sollte es dann doch zu solchen Unstimmigkeiten ... weiter lesen
Kündigung durch Arbeitgeber Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, ab dem diese Elternzeit verlangt haben und während der genehmigten Elternzeit nicht kündigen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BEEG). Der Sonderkündigungsschutz der Elternzeit setzt zudem bereits bis zu 8 bis 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit ein (§ 18 Abs. 1 S. 1, 2 BEEG). Dieses Kündigungsverbot bezieht sich auf die ordentliche Kündigung , wie auch die Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Änderungskündigung – der Arbeitnehmer ist praktisch unkündbar . Nach § 134 BGB ist eine durch den Arbeitgeber während der Elternzeit ... weiter lesen
Der Glühbirnenhersteller OSRAM will die Zahl seiner Mitarbeiter weltweit von einst 40.000 auf 20.000 bis zum Jahr 2025 senken und damit halbieren. Schon bis September 2020 werden 1.700 Arbeitnehmer ihren Hut nehmen müssen; dann hat OSRAM noch ca. 21.700 Arbeitnehmer ; bis 2025 sollen es dann nur noch 20.700 Arbeitnehmer sein. Danach wird die Mitarbeiterzahl im Ende September auslaufenden Geschäftsjahr 2020 um etwa 1700 Stellen auf 21.700 sinken. Im Geschäftsjahr 2021 plant das Unternehmen, rund 1200 Jobs zu streichen. In Deutschland sollen von derzeit ca. 5.600 Arbeitnehmer bis September 2021 ca. 700 Arbeitnehmer wegfallen. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Sind Arbeitnehmer über ein halbes Jahr bei einem Arbeitgeber tätig, der regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. In diesem Fall brauchen Arbeitgeber einen speziellen, gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Als solcher kommt auch ein betriebsbedingter Grund, wie z. B. eine Stellenstreichung, in Betracht. Dann muss sich der Arbeitgeber aber auch sicher sein, dass er die Stelle nicht wieder besetzen will und den Arbeitnehmer somit wirklich nicht mehr benötigt. Ist er sich dagegen noch nicht ... weiter lesen
•Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer aus einer Betriebsänderung entstehen. •Der Sozialplan ist anders als der Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung. •Bei jeder Betriebsänderung kann grundsätzlich ein Sozialplan verlangt werden. •Der Sozialplan sollte vor der Betriebsänderung erstellt werden, kann jedoch auch noch danach vereinbart werden, wenn die Betriebsänderung sehr schnell vollzogen wurde. •Von dem Sozialplan sind alle Arbeitnehmer erfasst, die durch die geplante Betriebsänderung Nachteile erleiden. Nicht vom Sozialplan ... weiter lesen