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Rechtsanwalt in Oldenburg in Holstein - Arbeitsrecht
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus einem erst kürzlich bekannt gewordenen Urteil des LAG Rheinland- Pfalz geht hervor, dass Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, den Arbeitsvertrag in die entsprechende Muttersprache ihrer Angestellten zu übersetzen. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer einen in deutscher Sprache formulierten Arbeitsvertrag unterschreibt, ist er demzufolge an diesen gebunden - auch wenn er nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Nach Auffassung des Gerichts soll auch dann nichts anderes gelten, wenn die Vertragskonditionen und -inhalte im Voraus ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Arbeitgeber müssen bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich nur im betroffenen Betrieb oder Dienststelle eine Sozialauswahl vornehmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 27. August 2014, veröffentlichten Urteil entschieden und damit die Kündigung einer an zwei Gymnasien arbeitenden Lehrkraft bestätigt (Az.: 6 Sa 477/13). Die Klägerin war zunächst über mehrere Jahre befristet als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung an zwei fränkischen Gymnasien eingestellt. Sie unterrichtete Spanisch. Nach mehrfachen Befristungen konnte sie vor dem Arbeitsgericht Bayreuth einen unbefristeten Arbeitsvertrag erstreiten. Doch ... weiter lesen
Mainz (jur). Arbeitnehmer können keine nachträgliche Überstundenvergütung verlangen, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen konnte, dass die zugewiesene Arbeit in der vereinbarten Arbeitszeit erledigt werden kann. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag, 17. Januar 2014, schriftlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 2 Ca 1850/12). Es wies damit einen angestellten Rechtsanwalt ab. Der Jurist arbeitete von 2002 bis 2012 in einer Kanzlei in Rheinland-Pfalz. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses behauptete er, er habe in den zehn Jahren 1.698 Überstunden geleistet. Dafür verlangte er einen Gehaltsnachschlag von 28.873 Euro. Üblich können ... weiter lesen
Fasching und Arbeitsrecht – keine Narrenfreiheit Auf was Arbeitnehmer in der fünften Jahreszeit achten sollten Auch in der Faschingszeit gilt das Arbeitsrecht: wenn es um freie Tage oder Urlaub geht, Betriebsurlaub bzw. Betriebsferien angeordnet werden, Mitarbeiter kostümiert erscheinen, Arbeitskollegen Bützchen bekommen, Krawatten abgeschnitten werden und vielem mehr. Wenn Sie Fasching unbeschwert feiern wollen, sollten Sie folgende Aspekte beachten: Gibt es einen Anspruch auf Urlaub an Fasching? Ob Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Faschingsdienstag – es handelt sich um ganz normale Werktage und keine gesetzlichen Feiertage wie etwa bei den beiden Weihnachtsfeiertagen bzw. ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck: Diese Woche hat uns eine merkwürdige Entscheidung erreicht. Wir haben mehrfach über die GDL und das Streikrecht gesprochen. Jetzt soll aber eine Frage nach der Zugehörigkeit unzulässig sein. Darf eine Gewerkschaft also streiken, aber keiner darf erfahren, für wen sie das tut? Fachanwalt Dineiger: Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hierzu fällt nur zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit den jetzigen GDL-Streiks. Diese Entscheidung betrifft noch den Streik des Jahres 2010. Hintergrund war damals, dass die ... weiter lesen
Muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch von sich aus erfüllen? Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.06.2014, 21 Sa 221/14 Oft kommt es vor, dass mir Arbeitnehmer z.B. im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen mitteilen, sie hätten noch Alturlaub aus dem vergangenen Jahr. Meine Frage lautete dann stets, ob sie denn einen Urlaubsantrag gestellt oder sich mit dem Arbeitgeber über die Übertragung geeinigt hatten oder ob es ggf. um solchen Urlaub handelt, der zunächst gewährt worden war und dann aufgrund einer Erkrankung nicht genommen werden konnte. War dies nicht der Fall und fand sich dann im Arbeitsvertrag auch keine Regelung über die Übertragung von Urlaub, ... weiter lesen
(Stuttgart) Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, 2 Ca 1765/15 , Urteil vom 14.10.2015. Wenn sich Arbeitnehmer Weisungen ihres Arbeitgebers widersetzen, kann schnell eine Abmahnung und im Extremfall sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen. Fall: Im vorliegenden Fall ging es um einen homosexuellen Verkaufsreisenden mit einer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren. Dieser weigerte sich, ein neues Firmenfahrzeug zu benutzen, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine zu sehen waren. Der Arbeitgeber hatte außerdem rote, statt der bis dahin grauen Radkappen angebracht. Der ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Es kommt ja immer wieder vor, dass Arbeitnehmer beobachten, wie in ihrem Betrieb etwas nicht ganz rechtens abläuft. Mit einer Strafanzeige ließe sich da ja durchaus Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Wie siehst du ein solches Vorgehen? Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck: Ich bin da immer sehr zurückhaltend. Ich habe auch regelmäßig mit Arbeitnehmern zu tun, häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, die eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erwägen. Ich rate dann immer zur Vorsicht, zumindest ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber kann im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfalls unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfüllen könnte. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.03.2018 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 10 AZR 560/16. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem ... weiter lesen
Vertragliches Wettbewerbsverbot 1. arbeitsvertragliche Nebenpflicht Aus dem allgemeinen Rechtsgedanken gegenseitiger Rücksichtnahmepflicht ist es dem Arbeitnehmer bereits ohne vertragliche Abrede untersagt, dem Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis Wettbewerb zu machen. Dazu gehören auch so genannte Nebentätigkeiten , die zwar nicht genehmigt werden müssen (es sei denn, im öffentlichen Dienst), aber anzeigepflichtig sind, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein können. Ein generelles Verbot, Nebentätigkeiten auszuüben, ist unwirksam. Der Arbeitgeber kann sich schützen, indem er die Nebentätigkeit von seiner Zustimmung abhängig ... weiter lesen