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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 05.08.2014 unter welchen Voraussetzungen Urlaubsansprüche in das Folgejahr übertragen werden können (AZ.: 9 AZR 77/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) darf in Tarifverträgen von den Vorschriften des BUrlG, abgesehen von einigen Ausnahmen, auch zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden. Die ausgenommenen Vorschriften regeln, dass für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens 24 Werktagen besteht. Das BAG führte nun aus, dass eine unionsrechtskonforme ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Der Arbeitnehmer weigert sich die Kündigung des Arbeitsverhältnisses anzunehmen. Wann beginnt die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Problem: Immer wieder gibt es Probleme bei der Zustellung von Kündigungen: Beispiel 1: Der Arbeitgeber will dem Arbeitnehmer eine Kündigung überreichen. Dieser verweigerte die Annahme. Beispiel 2: Der Arbeitgeber übersendet dem Arbeitnehmer eine Kündigung per Einschreiben. Der Arbeitnehmer holt trotz Erhalt der Benachrichtigung das Einschreiben nicht ab. Läuft die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage (drei Wochen)? ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die regelmäßige Betriebsversammlung findet im Regelfalle während der Arbeitszeit statt. Das ist in § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG gesetzlich normiert. Bei der Ausnahmeregelung „soweit nicht die Eigenart des Betriebes eine andere Regelung zwingend erfordert” ist ein sehr strenger Maßstab in der Hinsicht anzulegen, dass die Ausnahmeregelung nur dann Platz greift, wenn anderenfalls der eingespielte technisch-organisatorische Arbeitsablauf des Betriebes eine untragbare Störung erfahren würde (Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1974 – 2 Ta BV 1/74 –, juris). ... weiter lesen
Eine fristlose Kündigung von Betriebsratsmitgliedern bedarf gemäß § 103 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dabei ist die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB einzuhalten Hierbei ist zu beachten, dass das Zustimmungsverfahren nach § 103 Abs. 1 BetrVG – ebenso wie das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG – die Frist des § 626 Abs. 2 BGB weder hemmt noch verlängert. § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gilt für die Entscheidung des Betriebsrats über die Zustimmung entsprechend. Der Arbeitgeber muss das Zustimmungsverfahren daher so rechtzeitig einleiten, dass er nach Ablauf der dreitägigen Zustimmungsfrist und ... weiter lesen
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments fordert, dass Nichterreichbarkeit von Arbeitnehmern in der Freizeit in der Europäischen Union künftig ein Grundrecht werden soll. Aus der Pressemitteilung des EP vom 15.01.2021 ergibt sich: Die Europaabgeordneten betonen in ihrem Bericht, dass es allen Arbeitnehmern in der EU möglich sein sollte, nach Arbeitsschluss und im Urlaub ihre Arbeitsgeräte abzuschalten, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Insbesondere die Telearbeit, welche während der Corona -Pandemie zum Alltag zahlreicher Europäer geworden ist, habe die Bedeutung einer gesunden Work-Life-Balance unterstrichen. Am 20.01.2021 diskutiert ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Hat man als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, muss man innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Wird diese Frist verpasst, hat man keine Chance mehr, eine Abfindung zu erzielen. Die Klage können Arbeitnehmer auch selbst einreichen, wenn sie sich aus finanziellen Gründen einen Anwalt nicht leiten können. Das birgt aber das nicht unerhebliche Risiko, dass Fehler passieren (z.B. bei der Bezeichnung des Arbeitgebers), für die dann niemand haftet. Außerdem steht man spätestens im folgenden Gütetermin ohne Anwalt etwas ... weiter lesen
Nach juristischer Definition ist eine Versetzung jede Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers nach Art, Ort und/oder Umfang der Tätigkeit. Auch der schlichte Entzug bisher wahrgenommener Aufgaben stellt bereits eine Versetzung dar. Beispiele: Zuweisung eines anderen Arbeitsortes, z.B. Hannover statt Hamburg Zuweisung einer anderen Tätigkeit, z.B. Einsatz eines Verkäufers in der Auftragsbearbeitung Versetzungsanordnungen führen häufig zu Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, weil ein Arbeitnehmer in vielen Fällen aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit der Änderung seines Tätigkeitsbereichs einverstanden ist. Wann ist eine Versetzung ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 02.11.2021 zum Aktenzeichen 4 Sa 290/21 entschieden, dass wenn eine Arbeitnehmerin , die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete Email liest und von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie anfertigt, die sie an eine dritte Person weitergibt, dies eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 02.11.2021 entschieden und das anderslautende Urteil des ArbG Aachen vom 22.04.2021 -8 Ca 3432/20- aufgehoben. Aus der Pressemitteilung des LAG Köln Nr. 1/2022 vom 03.01.2022 ergibt sich: Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -. Ausgangslage: Frauen genießen während der Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer schwangeren Frau unzulässig. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Ungeklärt war bislang die Frage, wann der Schutz im Falle einer künstlichen Befruchtung ... weiter lesen
Der Kläger war langjährig bei der Beklagten beschäftigt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte die Beklagte ihm ein Arbeitszeugnis, in dem sie ausführte, der Kläger sei "der Geschäftsleitung direkt unterstellt" gewesen. Unterzeichnet war das Zeugnis von dem Einzelprokuristen P., einem ehemaligen Kollegen des Klägers, der wenige Monate vor dem Ausscheiden des Klägers Mitglied der Geschäftsleitung geworden war. Der Geschäftsleitung gehörten außerdem die beiden Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Beklagte habe seinen Zeugnisanspruch nicht erfüllt. Das Zeugnis müsse von einem der Geschäftsführer der Beklagten (mit-)unterzeichnet werden. Das ... weiter lesen
1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls er sich mit den neuen Arbeitsbedingungen ... weiter lesen