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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ich habe immer wieder mit Auftraggebern zu tun, bei denen Betriebsprüfungen anstehen und die sich Sorgen machen im Hinblick auf mögliche Scheinselbstständige. Dabei ist es oftmals so, dass die entsprechenden Mitarbeiter zunächst auch tatsächlich freie Mitarbeiter waren. Dann verändert sich aber die Handhabung in der Praxis immer mehr in Richtung einer Eingliederung in das Unternehmen. Die Mitarbeiter erhalten etwa Anweisungen von Vorgesetzten oder erteilen sogar selbst Weisungen an weitere Mitarbeiter. Ein weiterer Schritt ist das regelmäßige Erscheinen zur Arbeit und Abmelden zur Pause. Mitunter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer muss unmissverständlich in den allgemeinen Arbeitsbedingungen ausgedrückt werden. Ansonsten seien die vom Arbeitsgeber vorbehaltene Änderungen dieser Zahlungen nicht ohne weiteres möglich. Es bedürfe einer genauen Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz ... weiter lesen
Vertrauenskonten für Arbeitnehmer? - „Emmely" und die Folgen LArbG Berlin-Brandenburg, 2 Sa 509/10, Urteil vom 16.09.2010 Nachdem das Bundesarbeitsgericht im Juni die fristlose Kündigung einer Kassiererin für unwirksam erachtete, hat nun neuerlich das LArbG Berlin-Brandenburg die Kündigung einer langjährig Beschäftigten wegen einer Betrugshandlung im Umfange von etwa 160 € für unwirksam erklärt und ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 10.06.2010 (2 AZR 541/09 „Emmely") berücksichtigt. Die Arbeitnehmerin war - offenbar unbeanstandet - bei der Beklagten als Zugabfertigerin über 40 Jahre beschäftigt. Aufgrund einer ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az: 1 ABR 19/10 , kein Urteil) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Weil deshalb die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge grundsätzlich unwirksam sind, können Leiharbeitern Ansprüche auf Lohnnachzahlungen in beträchtlicher Höhe gegen Zeitarbeitsfirmen zustehen. 1. Was ist der Grund für das mögliche Bestehen von Ansprüchen von Leiharbeitern auf Nachzahlung von Lohn? Prinzipiell gilt der gesetzliche Grundsatz, dass Zeitarbeiter denselben Lohn bekommen müssen, wie vergleichbare fest angestellte ... weiter lesen
Der Autobauer FORD hat den Vertrag mit dem Teilezulieferunternehmen Faurecia Innenraum Systeme aus wirtschaftlichen Gründen zum 15.04.2021 nach 18 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit gekündigt. Faurecia gehört zu den 15 größten Automobilzulieferern weltweit. Das französische Unternehmen mit Hauptsitz in Nanterre bei Paris beschäftigte Ende 2019 weltweit 115.500 Mitarbeiter und ist an 248 Standorten in 37 Ländern vertreten. In Köln ist Ford der einzige Kunde von Faurecia, darum droht die Schließung des gesamten Standorts. Faurecia ist zuständig für die Innenausstattung der Türen im Ford Fiesta. Ford wird nun den Bauprozess der Türen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigungsschutz bei Kündigung wegen Krankheit. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Arbeitnehmer mehr als ein halbes Jahr in einem Unternehmen beschäftigt sind, in dem regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter arbeiten. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Die Krankheit eines Arbeitnehmers kann einen solchen Kündigungsgrund darstellen. Krankheit als Kündigungsgrund: Folgende Gründe kommen für eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht: Häufige Kurzzeiterkrankungen Langzeiterkrankung ... weiter lesen
Arbeitsverträge sollten Regelungen enthalten, die notwendig, wirksam und zweckmäßig sind. 1. Arbeitsverträge, die wirksam sind, schaffen Rechtssicherheit – dadurch schaffen sie Planungssicherheit. Auch wenn man auf Regelungen im Arbeitsvertrag verzichten kann, da die Auffassung herrscht, es sei nicht wichtig, was darin steht, solange sich der Arbeitnehmer daran hält, entstehen Probleme genau dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Streit kommt. Ein Beispiel ist der Ausspruch einer Kündigung. Kommt es zum Streit, prüft gewöhnlicher Weise ein Experte – meist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht – ob die Regelungen des Arbeitsvertrages und dessen Klauseln wirksam sind. ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16) hat eine interessante neue Entscheidung getroffen, in der es um eine häufige Konstellation bei einer Kündigungsschutzklage geht. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung gestellt und gewinnt erstinstanzlich. Geht der Arbeitgeber nun in Berufung, ist das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nicht nur bis zum rechtskräftigen Abschluss (oder Vergleich ) zu bezahlen, sondern zusätzlich auch noch zu beschäftigen, äußerst gering. Dass der Arbeitnehmer wieder im Betrieb auftaucht ist meist nicht gewünscht. gerade für Führungskräfte und Leitende Angestellte ist ... weiter lesen
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, muss er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, wenn er eine Abfindung erhalten will. Aber welches Gericht ist zuständig? Man unterscheidet zwischen der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin) und der örtlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam). Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt, also wenn es z.B. um eine (fristlose oder ordentliche) Kündigung des Arbeitgebers, ein schlechtes Zeugnis, nicht erfüllte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, 2 Ca 1765/15 , Urteil vom 14.10.2015. Wenn sich Arbeitnehmer Weisungen ihres Arbeitgebers widersetzen, kann schnell eine Abmahnung und im Extremfall sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen. Fall: Im vorliegenden Fall ging es um einen homosexuellen Verkaufsreisenden mit einer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren. Dieser weigerte sich, ein neues Firmenfahrzeug zu benutzen, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine zu sehen waren. Der Arbeitgeber hatte außerdem rote, statt der bis dahin grauen Radkappen angebracht. Der ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit. Das BUrlG bindet den Urlaubsanspruch damit weder an die Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis noch ordnet es die Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an. Allerdings sehen spezialgesetzliche Regelungen für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Kürzung ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mitzubestimmen bei Regelungen über den Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die vom Arbeitgeber vorzunehmende Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz und die Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Eine Betriebsvereinbarung hierüber kann die Aufstellung des Konzepts nicht dem Arbeitgeber überlassen und die Beteiligung des Betriebsrats auf ein Beratungsrecht beschränken. Vielmehr muss die Betriebsvereinbarung selbst den Gegenstand regeln. Diesen Anforderungen wurde der Spruch einer Einigungsstelle, die im Betrieb eines deutschen Luftfahrtunternehmens gebildet worden war, nicht gerecht. Der ... weiter lesen