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Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. Zunächst gilt: Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer kein Recht auf ein Sabbatical. Wenn ein Arbeitnehmer eine unbezahlte Auszeit von seiner Arbeit nehmen will, geht dies grundsätzlich nur dann, wenn sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Befristungen in Arbeitsverträgen, Auktionsabbruch bei eBay, Instandsetzung nach Wohnungsbrand und Bundesverfassungsgericht zum Kirchenarbeitsrecht. Firmen reduzieren Zeitarbeit und befristete Jobs zugunsten unbefristeter Verträge Presseberichten zufolge greifen weniger Firmen als bisher auf Zeitarbeit und befristete Arbeitsverträge zurück. Was sollten Arbeitnehmer beachten, denen trotzdem noch solche Verträge angeboten werden? Was ist bei Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge zu beachten? eBay: Schadensersatz wegen ... weiter lesen
Kassel (jur). Die Arbeit während einer Arbeitstherapie im Maßregelvollzug führt noch nicht zur Rentenversicherungspflicht für psychisch kranke Straftäter. Solch eine medizinische Maßnahme stellt keine reguläre versicherungspflichtige Beschäftigung dar, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, urteilte am Dienstag, 4. September 2018, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 12 KR 18/17 R). Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, der von 1978 bis 2001 im Maßregelvollzug im psychiatrischen Landeskrankenhaus im badischen Wiesloch untergebracht war. Der Mann war wegen seiner Straftat selbst nur zu einem Jahr und acht Monaten Haft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Befristete Arbeitsverhältnisse erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von vielen Arbeitgebern wird der Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse als risikoärmer empfunden; häufig wird als Argument auch angeführt, dass dies eine Flexibilisierung in der Personalpolitik bedeutet. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz und der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG nur bis zur Dauer von zwei Jahren ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.11.2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 582/17 entschieden, dass die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers jedenfalls dann wirksam sein kann, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 39/2019 vom 19.11.2019 ergibt sich: Der Kläger war seit Juli 2000 bei der beklagten Gemeinde tätig. Nach dem Arbeitsvertrag vom 01.04.2006 wird der Kläger als vollbeschäftigter Arbeitnehmer jeweils für die Saison vom 01. April bis zum 31. Oktober eines ... weiter lesen
Mitbestimmung bei der "Insichbeurlaubung" von Beamten der Deutschen Post AG Die Arbeitgeberin ist eine im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstandene Aktiengesellschaft. Sie hat von ihrer Rechtsvorgängerin neben Arbeitern und Angestellten eine große Zahl von Beamten übernommen. Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes gelten die Beamten als Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit, die Beamten im Wege einer sog. Insichbeurlaubung von ihren beamtenrechtlichen Pflichten freizustellen und bei gleichbleibender Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall erhalten sie wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine deutlich höhere Nettovergütung. Mit Schreiben vom November ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Teilweise überprüfen Arbeitgeber in der Praxis nicht ganz genau, von wann bis wann ein Arbeitnehmer für sie tätig wird. Je nach Art der Tätigkeit, z. B. bei Außendienstmitarbeitern, soll dann der Arbeitnehmer die geleistete Arbeitszeit dokumentieren. Wer hierbei falsche Angaben macht und wissentlich mehr Stunden angibt als er tatsächlich geleistet hat, begeht einen Arbeitszeitbetrug zulasten des Arbeitgebers und muss eine fristlose Kündigung befürchten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.10.2016 ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 18.09.2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hervorgehoben, dass die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit keine Altersdiskriminierung darstellt (AZ.: 6 AZR 636/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine Staffelung der Kündigungsfrist nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb vorgesehen. Nach der Auffassung des BAG verfolgt diese Vorschrift den Zweck, den Schutz vor Kündigungen älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Daher, so das BAG, sei die Staffelung gerechtfertigt. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz wird zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen unterschieden, die sich hinsichtlich des Inanspruchnahmerechts des Arbeitgebers maßgeblich unterscheiden. Diensterfindungen: Bei einer Diensterfindung handelt es sich um eine Erfindung, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden, die entweder aus der dem Arbeitnehmer aufgetragenen Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen. Diensterfindungen müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden und können von diesem in Anspruch genommen werden. ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Fachanwalt Alexander Bredereck, Berlin zu der Frage: Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man einen Rechtsanwalt/Fachanwalt mit der Erhebung einer Klage gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beauftragt und wann muss man die Kosten selbst tragen. I. Wer muss die Kosten tragen? Zunächst sollte man als Arbeitnehmer prüfen, ob die Kosten nicht von einem Dritten (Rechtsschutzversicherung, Staatskasse) übernommen werden. 1. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die den Bereich Arbeitsrecht abdeckt, zahlt man allenfalls eine mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Einholung einer Deckungszusage bei der ... weiter lesen
Ausgangslage: Bei Karstadt steht Pressemeldungen zufolge ein erheblicher Personalabbau bevor. Angeblich will der Handelskonzern in einzelnen seiner 83 Filialen mehr als 25 % Personal abbauen. Wenn nahezu jeder vierte Mitarbeiter gehen muss, hat dies regelmäßig auf die Motivation der Mitarbeiter keinen guten Einfluss. Diese dürfte im Übrigen bei Karstadt Mitarbeitern ohnehin schon erheblich angeschlagen sein. Hinzu kommt, dass einige Filialen und Schnäppchencenter komplett geschlossen werden sollen (zum Beispiel Dortmund und Bremen, Saarbrücken im Jahr 2016). Bundesweit sollen sich die Mitarbeiter im Kundenbereich auf Verkauf, Warenservice oder Kasse spezialisieren. Vorsicht bei ... weiter lesen